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🔴𝐀𝐟𝐠𝐡𝐚𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐉𝐮𝐧𝐠𝐞 (𝟏𝟓)
𝐠𝐫𝐢𝐟𝐟 𝐋𝐨𝐤𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐫 𝐚𝐧

In Lauter-Bernsbach (Sachsen) kam es ➡️am 5.7. zu einem Angriff auf einen Lokführer.

Mit der Abschiebung des Afghanen nach seiner Verurteilung und Verbüßung der Haftstrafe wird es wohl nichts.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (62, CDU): „Die Person ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (Abschiebungsverbot).“ Das schrieb Sachsens oberster Ordnungshüter auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Seltsam: Der Erzgebirgskreis spricht beim Tatverdächtigen von einem unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA). In der Landtags-Antwort des Innenministers heißt es: „Die Familie der Person bezieht Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches.“

Neben dem Afghanen galt auch Libanese Ibrahim A. (23) zunächst als Mittäter, er ist ebenso auf dem Tat-Video zu sehen.

Doch die ermittelnde Bundespolizei sagt etwas anderes. Sprecher Eckhard Fiedler (56): „Anfangs bestand der Tatverdacht, dass der 23-Jährige eine Straftat begangen hat. Der bisherige Ermittlungsstand geht aber in die Richtung, dass er als möglicher Tatbeteiligter durch die uns vorliegenden Zeugenaussagen entlastet wird. Die Zeugen haben kundgetan, dass er nicht auf den Lokführer eingewirkt hat.“

Artikel der ➡️BILD

#Remigration
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