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Pressemitteilung
18.09.2024 - Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul


Gute Nachrichten zu Beginn der Verhandlung am Montag, den 16.09.2024. Die Auflage zur Meldepflicht bei der Polizei wurde von zweimal auf einmal pro Woche reduziert.

Frau Thul begann am Montag mit der Einlassung zur Sache und setzte sie am heutigen Mittwoch fort. Sie erzählte von ihrer Ausbildung und Karriere als Ärztin in England und Deutschland. Sie ist als Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin anerkannt und setzt sich seit über 20 Jahren für Kinderschutz ein. Dementsprechend hat sie während der Einlassung von einigen Fällen von Kindesmisshandlung berichtet.
Die Einlassung soll nach aktuellem Stand am 11.10.2024 fortgeführt werden und wird weiterhin unschätzbare Zeit in Anspruch nehmen.

Weitere Termine sind heute bekannt worden:
🗓24.09.2024 - 09:00 Uhr - Evtl. kurze Besprechung
🗓11.10.2024 - 09:00 Uhr
🗓17.10.2024 - 09:00 Uhr
🗓04.11.2024 - 10:00 Uhr
📍Landgericht Trier

#trier #landgericht #dorotheathul
Pressemitteilung
24.09.2024 - Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung

Kinderärztin Dorothea Thul

Frau Thul beantragte zu Beginn, die Meldeauflage komplett aufzuheben. Wie schon in vergangenen Verhandlungen erklärt sie, dass sie wissen will, wer hinter den Anzeigen gegen sie steckt und deshalb erst recht selbst im Gericht erscheinen möchte.

Danach fuhr die Kinderärztin mit der Einlassung zur Sache fort. Sie betonte, dass sie zu jedem Punkt etwas sagt, weshalb bisher laut ihrer Aussage nur 40% besprochen sind. Die Verhandlung dauerte von 9:00 Uhr bis 17:35 Uhr und musste aus gesundheitlichen Gründen in der Mittagszeit unterbrochen werden.

Folgende Termine stehen fest:
🗓11.10.2024 - 9:00 Uhr
🗓17.10.2024 - 9:00 Uhr
🗓04.11.2024 - 10:00 Uhr
🗓05.11.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Die Angaben können kurzfristig abweichen, diese teile ich auf meinem Kanal mit:
https://t.me/SuendenbockOnTour

#trier #landgericht #dorotheathul

#RP
#Fr1110 #Do1710 #Mo0411 #Di0511

@Prozessbeobachter
Pressemitteilung
11.10.2024 - Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung

Kinderärztin Dorothea Thul

Frau Thul setzte an diesem Tag ihre Einlassung zur Sache nicht fort. Einer der zwei Verteidiger war nicht anwesend.
Trotzdem machte der Sachverständige sein Gutachten bezüglich der Angeklagten. Er erzählte von seiner Qualifikation, legte sie aber nicht vor. Frau Thul hatte in den Verhandlungen davor bei der Richterin beantragt, dass der Gutachter seine Qualifikation vorlegen soll. DIe Richtering ging dem bisher nicht nach.
Frau Thul war während des Gutachtens nicht anwesend, weil sie es ausdrücklich ablehnte. Erst, nachdem der Gutachter entlassen wurde, kam sie wieder in den Gerichtssaal.

Beim nächsten Termin soll die Einlassung fortgeführt werden.

🗓17.10.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live bei allen zukünftigen Gerichtsverhandlungen dabei:
https://t.me/SuendenbockOnTour

#trier #landgericht #dorotheathul

#RP #Do1710 #Trier

@RheinlandPfalzInfoChat
Pressemitteilung
17.10.2024 - Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul


Frau Thul beantragte die Verschriftlichung von Videos, damit besser erkenntlich ist, dass sie Aussagen daraus zitiert hat und diese nicht als ihre eigenen Aussagen dargestellt werden sollen. Hier wird der Kinderärztin Volksverhetzung vorgeworfen. Die Richterin lehnte diesen Antrag ab.
Frau Thul beantrsgte auch wieder die Aufhebung der Meldepflicht. Sie zeigte sich immer zuverlässig und betonte nochmals, dass sie selbst äußerstes Interesse an der Aufklärung dieses Verfahrens hat. Ihre Verteidigung bestätigte ebenfalls, dass die Verdunklungsgefahr nicht gegeben ist.
Nach der Besprechung von weiteren Terminen fuhr sie mit der Einlassung zur Sache fort, die bald endet.

Folgende Verhandlungstermine stehen fest:
🗓04.11.2024 - 10:00 Uhr
🗓05.11.2024 - 9:00 Uhr
🗓11.11.2024 - 14:00 Uhr
🗓02.12.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Änderungen werden mitgeteilt:
https://t.me/SuendenbockOnTour

#dorotheathul #landgericht #trier
Pressemitteilung
04.11.2024 - Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul


Frau Thul setzte ihre Einlassung zur Sache fort.
Die Richterin lehnte den Antrag von Fr. Thul zur Aufhebung der Meldepflicht vom 17.10.2024 ab.

Rechtsanwalt Nahrath beantragte zum Ende die Aufhebung des Haftbefehls.
Der Verteidiger erklärt:
Als das Landgericht Trier Fr. Thul aus der U-Haft entließ, legte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde ein. Währenddessen nahm Fr. Thul an den Verhandlungen teil, was für das Oberlandesgericht Koblenz ganz entscheidend war, die Beschwerde zurückzuweisen.
Es besteht keine Fluchtgefahr, weil Fr. Thul selbst großes Interesse an dem Berufungsverfahren hat, was sie durch das Fernbleiben verlieren würde.

Folgende Verhandlungstermine stehen fest:
🗓11.11.2024 - 14:00 Uhr - Kurztermin
🗓02.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓10.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓20.12.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live bei den Verhandlungen dabei:
https://t.me/SuendenbockOnTour

#dorotheathul #landgericht #trier