„Wenn man solch ein Urteil hört, verliert man das Vertrauen in den Staat“
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wenn-man-solch-ein-urteil-hoert-verliert-man-das-vertrauen-in-den-staat/
Wenn mal wieder voll der #Migrantenbonus zum Einsatz kommt ...
"...
#Kerem B.s zwei Verteidiger fordern #Freispruch mit der Begründung, ihr Mandant habe das #Messer benutzen müssen, um den Kampf sicher zu beenden. Die #Staatsanwaltschaft fordert hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Sechs Wochen Prozeßdauer, zehn Verhandlungstermine, 45 Zeugen und drei Sachverständige listet die Zeitung Rheinpfalz auf. Dann das Urteil: Die Große Jugendkammer geht von einem „intensiven Notwehrexzeß“ aus, weil der Angeklagte Angst vor weiteren Schlägen gehabt habe, und spricht ihn frei.
Weil Arthur ihm vorher ins Gesicht geschlagen hatte, habe der Angeklagte davon ausgehen müssen, daß er nun wieder geschlagen werden würde und wie beim ersten Mal Prügel einstecken müßte, berichtet der SWR. In dieser Situation habe er Angst und Furcht verspürt und damit ohne Schuld gehandelt. Die Strafkammer wendete Paragraf 33, Überschreitung der Notwehr an. Darin heißt es: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“
..."
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/wenn-man-solch-ein-urteil-hoert-verliert-man-das-vertrauen-in-den-staat/
Wenn mal wieder voll der #Migrantenbonus zum Einsatz kommt ...
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#Kerem B.s zwei Verteidiger fordern #Freispruch mit der Begründung, ihr Mandant habe das #Messer benutzen müssen, um den Kampf sicher zu beenden. Die #Staatsanwaltschaft fordert hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Sechs Wochen Prozeßdauer, zehn Verhandlungstermine, 45 Zeugen und drei Sachverständige listet die Zeitung Rheinpfalz auf. Dann das Urteil: Die Große Jugendkammer geht von einem „intensiven Notwehrexzeß“ aus, weil der Angeklagte Angst vor weiteren Schlägen gehabt habe, und spricht ihn frei.
Weil Arthur ihm vorher ins Gesicht geschlagen hatte, habe der Angeklagte davon ausgehen müssen, daß er nun wieder geschlagen werden würde und wie beim ersten Mal Prügel einstecken müßte, berichtet der SWR. In dieser Situation habe er Angst und Furcht verspürt und damit ohne Schuld gehandelt. Die Strafkammer wendete Paragraf 33, Überschreitung der Notwehr an. Darin heißt es: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“
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JUNGE FREIHEIT
17jähriger getötet – und der Täter kommt frei: „Wenn man solch ein Urteil hört, verliert man das Vertrauen in den Staat“
Arthur Leven wird nur 17 Jahre alt. Dann trifft er auf den betrunkenen und hochaggressiven Kerem B. Am Ende ist Arthur tot – ein Stich ins Herz läßt dem freundlichen, lebenslustigen Jungen keine Chance. Dann der Schock: der Täter wird freigesprochen – Notwehrexzeß.…