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Na dann, #AufEinNeues!
"...
Richter: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“
„Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, erklärte der Vorsitzende #Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schon im Sinne der Generalprävention müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in #Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde. „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.“
Für den #Angeklagten spreche aber, dass er #alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert #vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Zur Erläuterung: Während die meisten Menschen bei einer #Vergewaltigung lediglich an einen unter Einsatz von #Gewalt vollzogenen #Geschlechtsverkehr denken, sieht das Strafrecht vor, dass auch einige andere #sexuelle #Handlungen rechtlich als #Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden.
Schließlich hob Hune noch hervor, dass der 30-Jährige, der 2015 aus #Syrien nach #Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz #normaler #Mitbürger zu werden.“
3000 Euro #Schmerzensgeld
All das rettete den #Angeklagten vor einer #Gefängnisstrafe, die er hätte absitzen müssen. Das #Gericht machte ihm allerdings für die dreijährige #Bewährungszeit noch einige #Auflagen: Er darf sich ab sofort seinem #Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das #Mädchen irgendwo sehen sollte. Außerdem muss der #Syrer ein #Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Damit, so der Vorsitzende Michael Hune, habe die 15-Jährige von der #Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem #Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“"
Na dann, #AufEinNeues!
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Richter: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“
„Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, erklärte der Vorsitzende #Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schon im Sinne der Generalprävention müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in #Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde. „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.“
Für den #Angeklagten spreche aber, dass er #alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert #vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Zur Erläuterung: Während die meisten Menschen bei einer #Vergewaltigung lediglich an einen unter Einsatz von #Gewalt vollzogenen #Geschlechtsverkehr denken, sieht das Strafrecht vor, dass auch einige andere #sexuelle #Handlungen rechtlich als #Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden.
Schließlich hob Hune noch hervor, dass der 30-Jährige, der 2015 aus #Syrien nach #Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz #normaler #Mitbürger zu werden.“
3000 Euro #Schmerzensgeld
All das rettete den #Angeklagten vor einer #Gefängnisstrafe, die er hätte absitzen müssen. Das #Gericht machte ihm allerdings für die dreijährige #Bewährungszeit noch einige #Auflagen: Er darf sich ab sofort seinem #Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das #Mädchen irgendwo sehen sollte. Außerdem muss der #Syrer ein #Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Damit, so der Vorsitzende Michael Hune, habe die 15-Jährige von der #Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem #Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“"
Duisburg: Junge Männer locken Jugendliche in Keller und quälen sie stundenlang - FOCUS online
https://m.focus.de/panorama/welt/schockierender-fall-aus-duisburg-jugendgruppe-lockt-zwei-kinder-in-keller-und-quaelt-sie-stundenlang_id_259767977.html
Wetten?
"Eine #Gruppe #junger #Männer soll zwei #Jugendliche in den Keller eines Wohnhauses in Duisburg-Süd gelockt und #schwer #verletzt haben. Die beiden 14- und 15-Jährigen seien #Opfer „#massiver #körperlicher #Gewalt und #erniedrigender #Handlungen“ geworden, teilte die #Polizei mit.
Vier #Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 22 Jahren wurden am Freitag auf Antrag der #Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des #erpresserischen #Menschenraubs einem #Haftrichter vorgeführt, der einen #Untersuchungshaftbefehl erließ.
..."
https://m.focus.de/panorama/welt/schockierender-fall-aus-duisburg-jugendgruppe-lockt-zwei-kinder-in-keller-und-quaelt-sie-stundenlang_id_259767977.html
Wetten?
"Eine #Gruppe #junger #Männer soll zwei #Jugendliche in den Keller eines Wohnhauses in Duisburg-Süd gelockt und #schwer #verletzt haben. Die beiden 14- und 15-Jährigen seien #Opfer „#massiver #körperlicher #Gewalt und #erniedrigender #Handlungen“ geworden, teilte die #Polizei mit.
Vier #Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 22 Jahren wurden am Freitag auf Antrag der #Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des #erpresserischen #Menschenraubs einem #Haftrichter vorgeführt, der einen #Untersuchungshaftbefehl erließ.
..."
FOCUS online
Schockierender Fall aus Duisburg: Junge Männer locken zwei Jugendliche in Keller und quälen sie stundenlang
Eine Gruppe junger Männer soll zwei Jugendliche in den Keller eines Wohnhauses in Duisburg-Süd gelockt und schwer verletzt haben. Die beiden 14- und 15-Jährigen seien Opfer „massiver körperlicher Gewalt und erniedrigender Handlungen“ geworden, teilte die…