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Weil sie Jüdin ist: drei Teenager vergewaltigen Zwölfjährige in Paris - reitschuster.de
https://reitschuster.de/post/weil-sie-juedin-ist-drei-teenager-vergewaltigen-zwoelfjaehrige-in-paris/

Da die Tat in Frankreich geschah kommen die unter 14 Jahren alten Verbrecher zum Glück nicht straflos davon wie bei unserer Kuscheljustiz. Wer körperlich zu einer Vergewaltigung fähig ist sollte meiner Meinung nach auch wie ein straffähiger Jugendlicher behandelt werden!

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Die #Zwölfjährige wurde nicht nur #geschlagen und mehrfach #vergewaltigt, sondern zudem als „#dreckige #Jüdin“ beschimpft. Einer der #Peiniger begründete seine Tat denn auch damit, dass ihm das #Mädchen verschwiegen habe, eine Jüdin zu sein. Auf seinem Mobiltelefon fanden die Ermittler #antisemitische #Kommentare in sozialen Medien sowie antisemitische Fotos und eine brennende Israel-Flagge. Einer seiner #Mittäter sagte laut „“Le Parisien“ aus, er habe seinem Opfer negative Äußerungen über Palästina übelgenommen.
„Ich weiß, dass in der jüdischen Gemeinde Angst herrscht, ich weiß, dass die jüdische Gemeinde um ihre Sicherheit fürchtet“, sagte der Bürgermeister von Courbevoie, Jacques Kossowski. Er hob den „enormen Mut“ der #gequälten #Minderjährigen hervor, die es gewagt habe, sich trotz der #Vergeltungsdrohungen der #Täter bei den Behörden zu melden. „Courbevoie ist immer eine ruhige Stadt. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass so etwas passieren könnte“, so Kossowski, „es waren #Monster, die das getan haben. Auch wenn es keine Einwohner von Courbevoie sind, sind es trotzdem Monster.“
»Mit aller Härte verurteilen und bestrafen«
Die #Staatsanwaltschaft eröffnete zwischenzeitlich ein -Strafverfahren gegen die #Jugendlichen wegen „#schwerer #Vergewaltigung, #schwerer #sexueller #Nötigung, versuchter #Erpressung, #Verletzung der Intimsphäre, #Todesdrohung, #Gewalt und #Beleidigung“.
Während die beiden #13-Jährigen in allen #Anklagepunkten #angeklagt und inhaftiert wurden, wurde der dritte, zwölf Jahre alte Jugendliche für die #Vergewaltigung als #Zeuge benannt und für die anderen Straftaten angeklagt und inhaftiert. Laut der Staatsanwaltschaft Nanterre wurde gegen ihn eine vorläufige Erziehungsmaßnahme verhängt. Die französische Justiz geht davon aus, dass „ein Minderjähriger unter 13 Jahren, der eine Straftat begeht, im Prinzip nicht in der Lage ist, die Tragweite seiner Tat zu ermessen“, heißt es auf der Website des Justizministeriums.
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