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Gerichtsreport: Nachsicht für „Scheich Ibrahim” – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM
https://www.achgut.com/artikel/gerichtsreport_nachsicht_fuer_scheich_ibrahim

Schon lange normal in #Buntschland, #Moslemstraftäter bekommen mildernde Umstände.

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#Ungewöhnliche #Nachsicht des #Richters
Vom Essener Landgericht wurde El Azzazi jedoch #ungewöhnlich #nachsichtig behandelt. So durfte er etwa seine Kufiya - besser bekannt als „Palästinenser-Tuch“ - während der ganzen Verhandlung auf seinem Kopf behalten. Üblicherweise sind Kopfbedeckungen wie auch politische Symbole bei Gerichten verboten. Auch widersprach der Vorsitzende Richter Martin Hahnemann El Azzazis Verteidiger nicht, als dieser dessen unverpixelte Bilder in den Medien beklagt hatte. Üblicherweise werden prominente und im Internet aktive Salafisten-Prediger von Gerichten als sogenannte öffentliche Personen eingestuft, womit es Journalisten erlaubt ist, diese mit vollem Namen zu nennen und deren Bild unverpixelt zu zeigen.
Stattdessen ging Hahnemann erst auf die Presseberichterstattung ein, als er die Strafmilderungsgründe im Falle der beiden Körperverletzungen erläuterte. Im Endergebnis gelangte der Richter zu 90 Tagessätzen - und damit exakt zu jener Anzahl von Tagessätzen, bis zu der eine Verurteilung zwar im Bundeszentralregister, aber nicht im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt wird.
Und auch bei der Bemessung der einzelnen Tagessätze zeigte sich der Richter großzügig: So bildete er nach El Azzazis Darstellung, er verdiene „mit der Organisation von Mekka-Pilgerreisen zwischen 2.000 und 5.000 Euro im Monat“, keinen Mittelwert - sondern setzte nur 2.000 Euro monatlich an und zog davon auch noch 500 Euro für Miete und andere Ausgaben ab. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm aus dem letzten Jahr sind derlei Kosten jedoch „grundsätzlich nicht abzugsfähig“, da die spürbare Sanktion einer Geldstrafe damit „entwertet“ würde.
Entschädigung für Untersuchungshaft
Im Ergebnis ergab sich damit lediglich ein Tagessatz in Höhe von 50 Euro. Und der dürfte den Prediger kaum schmerzen, denn da er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, steht ihm im Falle der Rechtskraft des Urteils eine Entschädigung für seine mehr als dreimonatige Untersuchungshaft zu. Diese dürfte bei einer Entschädigungshöhe von 75 Euro pro Tag in der Summe deutlich höher ausfallen als seine Geldstrafe.
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