https://pressecop24.com/friedrichsdorf-festnahme-nach-sexualdelikt/
Wieder mal einer der Üblichen!
"Gegen 21.45 Uhr hielt sich eine Frau in den Räumlichkeiten einer in der Ringstraße befindlichen Einrichtung auf, als ein #Unbekannter den Raum betrat. Dieser habe versucht, sich an der Dame zu #vergehen. Die Frau machte durch lautes Rufen auf sich aufmerksam, woraufhin mehrere Personen zu der Örtlichkeit eilten. Bei deren Eintreffen ließ der #Täter von der Dame ab, um die #Flucht über die Wilhelmstraße in Richtung Bahnhof zu ergreifen. Im Rahmen umgehend eingeleiteter #Fahndungsmaßnahmen konnte die #Polizei anhand guter Personenbeschreibungen gegen 22.20 Uhr einen #Tatverdächtigen im Bereich der Homburger Landstraße ausfindig machen und #festnehmen. Bei dem #Mann handelt es sich um einen in Friedrichsdorf wohnhaften 32-Jährigen mit #somalischer #Staatsangehörigkeit.
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Wieder mal einer der Üblichen!
"Gegen 21.45 Uhr hielt sich eine Frau in den Räumlichkeiten einer in der Ringstraße befindlichen Einrichtung auf, als ein #Unbekannter den Raum betrat. Dieser habe versucht, sich an der Dame zu #vergehen. Die Frau machte durch lautes Rufen auf sich aufmerksam, woraufhin mehrere Personen zu der Örtlichkeit eilten. Bei deren Eintreffen ließ der #Täter von der Dame ab, um die #Flucht über die Wilhelmstraße in Richtung Bahnhof zu ergreifen. Im Rahmen umgehend eingeleiteter #Fahndungsmaßnahmen konnte die #Polizei anhand guter Personenbeschreibungen gegen 22.20 Uhr einen #Tatverdächtigen im Bereich der Homburger Landstraße ausfindig machen und #festnehmen. Bei dem #Mann handelt es sich um einen in Friedrichsdorf wohnhaften 32-Jährigen mit #somalischer #Staatsangehörigkeit.
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Typische Geste kulturfremder Straftäter!
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Nun offenbart Gentges, dass Mukthar N. sofort nach der Entlassung aus der #Abschiebehaft neue Straftaten beging und die #Staatsanwaltschaft Ulm sogar bereits Anklage wegen des Verdachts des #Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht erhoben habe.
Heißt im Klartext: Schon ab Sommer 2022 meldete sich der #Afghane nicht wie vorgeschrieben einmal wöchentlich bei der #Polizei! Gentges: „Ab Sommer wurden dann wiederholt Verstöße gegen die Meldepflicht festgestellt, die seitens des Regierungspräsidiums Tübingen zur #polizeilichen #Anzeige gebracht wurden.“
Zudem soll #Muktar N. am 6. September 2022 einen Termin beim Fachkoordinator für besonders rückfallgefährdete #Sexualstraftäter geschwänzt haben. Für dieses #Vergehen (§145a StGB) wird sich Mukthar N. nun vor #Gericht #verantworten müssen!
Darüber hinaus hielt er sich nicht an seine vom Gericht angewiesene #Wohnsitzauflage, die ihn dazu verpflichtet hatte, den Alb-Donau-Kreis nicht zu verlassen.
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Nun offenbart Gentges, dass Mukthar N. sofort nach der Entlassung aus der #Abschiebehaft neue Straftaten beging und die #Staatsanwaltschaft Ulm sogar bereits Anklage wegen des Verdachts des #Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht erhoben habe.
Heißt im Klartext: Schon ab Sommer 2022 meldete sich der #Afghane nicht wie vorgeschrieben einmal wöchentlich bei der #Polizei! Gentges: „Ab Sommer wurden dann wiederholt Verstöße gegen die Meldepflicht festgestellt, die seitens des Regierungspräsidiums Tübingen zur #polizeilichen #Anzeige gebracht wurden.“
Zudem soll #Muktar N. am 6. September 2022 einen Termin beim Fachkoordinator für besonders rückfallgefährdete #Sexualstraftäter geschwänzt haben. Für dieses #Vergehen (§145a StGB) wird sich Mukthar N. nun vor #Gericht #verantworten müssen!
Darüber hinaus hielt er sich nicht an seine vom Gericht angewiesene #Wohnsitzauflage, die ihn dazu verpflichtet hatte, den Alb-Donau-Kreis nicht zu verlassen.
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