Messeranschlag in Dresden: Syrer wollte laut Gutachter „Ungläubige“ töten
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/messeranschlag-in-dresden-syrer-wollte-laut-gutachter-unglaeubige-toeten/
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Zwar zugestochen, aber „nicht mit dem Herzen“
Der Gutachter erklärte, der #Beschuldigte habe sich auf „irritierende Weise selbstkritisch“ zu der Tat geäußert. Demnach machte er sich Vorwürfe, nicht stark genug gewesen zu sein, denn er habe zwar zugestochen, aber „nicht mit dem Herzen“. Der 21jährige habe nichts Falsches erkennen können. Lediglich bedauerte er, sich vorher nicht mit Vertretern des IS-Kalifats verständigt und der Terrororganisation die Treue geschworen zu haben.
Der Verteidiger des #Syrers wertete diese Äußerungen als #Geständnis. „Die Katze ist insofern aus dem Sack. Er hat die Tat eingeräumt. Es ist hier der richtige Täter vor Gericht.“ Auch seien die von der Bundesanwaltschaft genannten #Mordmerkmale erfüllt. Allerdings gehe es noch darum, ob das #Jugendstrafrecht oder die #Sicherungsverwahrung angewendet würden. Im Prozeß wolle sich der Angeklagte nicht äußern und sich „schweigend verteidigen“.
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Zwar zugestochen, aber „nicht mit dem Herzen“
Der Gutachter erklärte, der #Beschuldigte habe sich auf „irritierende Weise selbstkritisch“ zu der Tat geäußert. Demnach machte er sich Vorwürfe, nicht stark genug gewesen zu sein, denn er habe zwar zugestochen, aber „nicht mit dem Herzen“. Der 21jährige habe nichts Falsches erkennen können. Lediglich bedauerte er, sich vorher nicht mit Vertretern des IS-Kalifats verständigt und der Terrororganisation die Treue geschworen zu haben.
Der Verteidiger des #Syrers wertete diese Äußerungen als #Geständnis. „Die Katze ist insofern aus dem Sack. Er hat die Tat eingeräumt. Es ist hier der richtige Täter vor Gericht.“ Auch seien die von der Bundesanwaltschaft genannten #Mordmerkmale erfüllt. Allerdings gehe es noch darum, ob das #Jugendstrafrecht oder die #Sicherungsverwahrung angewendet würden. Im Prozeß wolle sich der Angeklagte nicht äußern und sich „schweigend verteidigen“.
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JUNGE FREIHEIT
Prozeßbeginn
Der Angeklagte im Fall der tödlichen Messerattacke auf ein homosexuelles Paar in Dresden hat einem Gutachter zufolge aus extremistisch-islamischen Motiven gehandelt. Demnach machte sich der Beschuldigte Vorwürfe, nicht stark genug gewesen zu sein und zwar…