DasOrakel
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https://www.pi-news.net/2023/02/wieder-flieht-arabischer-angeklagter-aus-bayerischem-gerichtsgebaeude/

"Und wieder ist ein #arabischer #Angeklagter während eines #Prozesses aus einem #Gerichtsgebäude #geflohen – diesmal im bayerischen #Coburg. Viele Zeitungen – so der Spiegel – berichten in Eilmeldungen über die #Flucht, sie unterschlagen aber wichtige Einzelheiten.
Der „#Mann“ (Spiegel) stand wegen #sexuellen #Missbrauchs seiner #Töchter vor dem Coburger #Landesgericht. Sieben Kinder gehören zur Familie des #Angeklagten. Er hat sich offenbar an seinen beiden Töchtern vergangen. Das #Gericht hatte erst vor 14 Tagen am dritten Verhandlungstag einen #Haftbefehl wegen #Fluchtgefahr gegen den #Sexualstraftäter erlassen.
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Die Coburger Zeitung beschreibt den Sexualstraftäter wörtlich so: Er habe „#schwarze #Haare und einen #schwarzen #Bart“, er sei „zirka 180 Zentimeter groß“, „47 Jahre alt“ und „#irakischer #Staatsbürger“. Anders formuliert: Der geflüchtete #Kinderschänder und seine insgesamt neunköpfige Familie sind vermeintliche „#Flüchtlinge“ aus dem #Irak, die in #Bayern auf Kosten des #Sozialstaates leben. Eine solche vielköpfige #arabische#Flüchtlingsfamilie“ kostet den hiesigen #Steuerzahler ca. 6000 Euro monatlich.
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https://m.focus.de/panorama/welt/buerokratische-gerechtigkeit-mann-zertruemmert-245-autos-beraubt-rentnerin-polizei-darf-nur-zusehen_id_213299017.html

#Kuscheljustiz in #Buntschland!
Wie war das gleich nochmal mit dem Essen und Kotzen?🤢🤮

"...
#Firas A. greift Rentnerin an – und wird dabei gefilmt
Am 23. August sodann habe Firas A. im Einkaufszentrum Osdorfer Born eine 84-Jährige #überfallen, während sie an einem Geldautomaten stand und Geld abhob. Die Rentnerin trug eine 'Schnittwunde und mehrere #Prellungen an der Hand von dem Angriff davon und wurde #bestohlen. Mithilfe von Sicherheitskameras sei Firas A. auch in diesem Fall als #Täter identifiziert worden.
Mit Hinblick auf die zertrümmerten Autos habe ein #Richter entschieden, zwölf zerstörte Windschutzscheiben reichten nicht, um eine #Haft zu begründen. Und selbst nach dem Vorwurf des #Raubes sei ein #Haftbefehl „mangels Vorliegens von Haftgründen nicht beantragt“ worden. Für #Fluchtgefahr indes fehle es „an Anhaltspunkten“.
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