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Volksverhetzung: Urteil im Berufungsverfahren gegen Marie-Thérèse Kaiser bestätigt
https://heimatkurier.at/rechte-akteure/volksverhetzung-urteil-im-berufungsverfahren-gegen-marie-therese-kaiser-bestaetigt

🍌🍌🍌Republik

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Es war im Bundestagswahlkampf 2021, als die Niedersächsin Marie-Thérèse Kaiser zum bis heute alles beherrschenden Thema der Masseneinwanderung auf Facebook ihre Meinung äußerte. Dabei wurde ihr Hinweis auf den #überproportionalen #Anteil #afghanischer #Tatverdächtiger bei #Sexualdelikten von Denunzianten zum Anlass für eine Anzeige gemäß dem absichtlich schwammig formulierten #Volksverhetzungsparagraphen §130 genommen. Die #Gesinnungsjustiz bestätigte am heutigen Montag, dass die Ausübung von #Meinungsfreiheit und der Verweis auf überprüfbare Fakten in der BRD #bestraft werden.
100 Tagessätze und vorbestraft
Drei Jahre nach dem Posting, unzählige „#Einzelfälle“ und #alarmierende #Kriminalstatistiken später, lautet das Urteil also weiterhin auf „#Volksverhetzung“ und damit einen Eintrag im #Führungszeugnis und 100 Tagessätze à 60 Euro. Ein beschämendes Ergebnis für jede unabhängige Justiz, deren Aufgabe es eigentlich sein sollte, das Zusammenleben der eigenen Bürger in Streitfällen zu regeln. Stattdessen dient sie als Schützenhilfe für eine migrationssüchtige Politik, die keine Kritik an der laufenden Ersetzungsmigration duldet. Für Marie-Thérèse Kaiser und viele weitere Frauen, die die Gefährdung durch migrantische Täter nicht schweigend hinnehmen wollen, ist das ein fatales Zeichen.
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