https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/abschiebungen-griechenland-gericht/
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"LÜNEBURG. #Abgelehnte #Asylbewerber dürfen laut dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht derzeit grundsätzlich #nicht nach #Griechenland zurückgeführt werden. Dies haben die Richter in Lüneburg am Montag in zwei Urteilen entschieden. Der zehnte Senat begründete seinen Entschluß damit, daß die elementarsten Bedürfnisse wie „#Bett, #Brot, #Seife“ der Betroffenen in dem EU-Land nicht gesichert befriedigt werden könnten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte zuvor die Asylanträge der beiden alleinstehenden Syrerinnen als unzulässig abgelehnt. Diese hätten schon in Griechenland einen positiven Bescheid erhalten, weshalb sie ausreisepflichtig seien. Zunächst gingen die Frauen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gegen den negativen Entscheid des Migrationsamtes vor.
..."
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"LÜNEBURG. #Abgelehnte #Asylbewerber dürfen laut dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht derzeit grundsätzlich #nicht nach #Griechenland zurückgeführt werden. Dies haben die Richter in Lüneburg am Montag in zwei Urteilen entschieden. Der zehnte Senat begründete seinen Entschluß damit, daß die elementarsten Bedürfnisse wie „#Bett, #Brot, #Seife“ der Betroffenen in dem EU-Land nicht gesichert befriedigt werden könnten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte zuvor die Asylanträge der beiden alleinstehenden Syrerinnen als unzulässig abgelehnt. Diese hätten schon in Griechenland einen positiven Bescheid erhalten, weshalb sie ausreisepflichtig seien. Zunächst gingen die Frauen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gegen den negativen Entscheid des Migrationsamtes vor.
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JUNGE FREIHEIT
„Bett, Brot, Seife“ nicht gegeben
Abgelehnte Asylbewerber dürfen laut dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht derzeit grundsätzlich nicht nach Griechenland zurückgeführt werden. Elementarste Bedürfnisse wie „Bett, Brot, Seife“ der Betroffenen könnten in dem EU-Land nicht gesichert befriedigt…