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Na dann, #AufEinNeues!
"...
Richter: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“
„Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, erklärte der Vorsitzende #Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schon im Sinne der Generalprävention müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in #Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde. „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.“
Für den #Angeklagten spreche aber, dass er #alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert #vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Zur Erläuterung: Während die meisten Menschen bei einer #Vergewaltigung lediglich an einen unter Einsatz von #Gewalt vollzogenen #Geschlechtsverkehr denken, sieht das Strafrecht vor, dass auch einige andere #sexuelle #Handlungen rechtlich als #Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden.
Schließlich hob Hune noch hervor, dass der 30-Jährige, der 2015 aus #Syrien nach #Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz #normaler #Mitbürger zu werden.“
3000 Euro #Schmerzensgeld
All das rettete den #Angeklagten vor einer #Gefängnisstrafe, die er hätte absitzen müssen. Das #Gericht machte ihm allerdings für die dreijährige #Bewährungszeit noch einige #Auflagen: Er darf sich ab sofort seinem #Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das #Mädchen irgendwo sehen sollte. Außerdem muss der #Syrer ein #Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Damit, so der Vorsitzende Michael Hune, habe die 15-Jährige von der #Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem #Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“"
Na dann, #AufEinNeues!
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Richter: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“
„Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, erklärte der Vorsitzende #Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schon im Sinne der Generalprävention müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in #Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde. „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.“
Für den #Angeklagten spreche aber, dass er #alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert #vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Zur Erläuterung: Während die meisten Menschen bei einer #Vergewaltigung lediglich an einen unter Einsatz von #Gewalt vollzogenen #Geschlechtsverkehr denken, sieht das Strafrecht vor, dass auch einige andere #sexuelle #Handlungen rechtlich als #Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden.
Schließlich hob Hune noch hervor, dass der 30-Jährige, der 2015 aus #Syrien nach #Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz #normaler #Mitbürger zu werden.“
3000 Euro #Schmerzensgeld
All das rettete den #Angeklagten vor einer #Gefängnisstrafe, die er hätte absitzen müssen. Das #Gericht machte ihm allerdings für die dreijährige #Bewährungszeit noch einige #Auflagen: Er darf sich ab sofort seinem #Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das #Mädchen irgendwo sehen sollte. Außerdem muss der #Syrer ein #Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Damit, so der Vorsitzende Michael Hune, habe die 15-Jährige von der #Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem #Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“"