Typische Geste kulturfremder Straftäter!
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Nun offenbart Gentges, dass Mukthar N. sofort nach der Entlassung aus der #Abschiebehaft neue Straftaten beging und die #Staatsanwaltschaft Ulm sogar bereits Anklage wegen des Verdachts des #Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht erhoben habe.
Heißt im Klartext: Schon ab Sommer 2022 meldete sich der #Afghane nicht wie vorgeschrieben einmal wöchentlich bei der #Polizei! Gentges: „Ab Sommer wurden dann wiederholt Verstöße gegen die Meldepflicht festgestellt, die seitens des Regierungspräsidiums Tübingen zur #polizeilichen #Anzeige gebracht wurden.“
Zudem soll #Muktar N. am 6. September 2022 einen Termin beim Fachkoordinator für besonders rückfallgefährdete #Sexualstraftäter geschwänzt haben. Für dieses #Vergehen (§145a StGB) wird sich Mukthar N. nun vor #Gericht #verantworten müssen!
Darüber hinaus hielt er sich nicht an seine vom Gericht angewiesene #Wohnsitzauflage, die ihn dazu verpflichtet hatte, den Alb-Donau-Kreis nicht zu verlassen.
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Nun offenbart Gentges, dass Mukthar N. sofort nach der Entlassung aus der #Abschiebehaft neue Straftaten beging und die #Staatsanwaltschaft Ulm sogar bereits Anklage wegen des Verdachts des #Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht erhoben habe.
Heißt im Klartext: Schon ab Sommer 2022 meldete sich der #Afghane nicht wie vorgeschrieben einmal wöchentlich bei der #Polizei! Gentges: „Ab Sommer wurden dann wiederholt Verstöße gegen die Meldepflicht festgestellt, die seitens des Regierungspräsidiums Tübingen zur #polizeilichen #Anzeige gebracht wurden.“
Zudem soll #Muktar N. am 6. September 2022 einen Termin beim Fachkoordinator für besonders rückfallgefährdete #Sexualstraftäter geschwänzt haben. Für dieses #Vergehen (§145a StGB) wird sich Mukthar N. nun vor #Gericht #verantworten müssen!
Darüber hinaus hielt er sich nicht an seine vom Gericht angewiesene #Wohnsitzauflage, die ihn dazu verpflichtet hatte, den Alb-Donau-Kreis nicht zu verlassen.
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