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Messeranschlag in Dresden: Syrer wollte laut Gutachter „Ungläubige“ töten
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/messeranschlag-in-dresden-syrer-wollte-laut-gutachter-unglaeubige-toeten/

"...
Zwar zugestochen, aber „nicht mit dem Herzen“

Der Gutachter erklärte, der #Beschuldigte habe sich auf „irritierende Weise selbstkritisch“ zu der Tat geäußert. Demnach machte er sich Vorwürfe, nicht stark genug gewesen zu sein, denn er habe zwar zugestochen, aber „nicht mit dem Herzen“. Der 21jährige habe nichts Falsches erkennen können. Lediglich bedauerte er, sich vorher nicht mit Vertretern des IS-Kalifats verständigt und der Terrororganisation die Treue geschworen zu haben.
Der Verteidiger des #Syrers wertete diese Äußerungen als #Geständnis. „Die Katze ist insofern aus dem Sack. Er hat die Tat eingeräumt. Es ist hier der richtige Täter vor Gericht.“ Auch seien die von der Bundesanwaltschaft genannten #Mordmerkmale erfüllt. Allerdings gehe es noch darum, ob das #Jugendstrafrecht oder die #Sicherungsverwahrung angewendet würden. Im Prozeß wolle sich der Angeklagte nicht äußern und sich „schweigend verteidigen“.
..."
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/afghane-bewaehrung/

Man könnte zu dem Schluss kommen, dass der #afghanische #Vergewaltiger #Komplizen bei der #Justiz hat.

"NEUSTRELITZ. Ein #Afghane unbekannten Alters, der ein elfjähriges Mädchen im Stadtpark von Neustrelitz #vergewaltigte, muß nicht ins #Gefängnis. Das #Amtsgericht der Stadt verurteilte den Asylsuchenden wegen des #sexuellen #Mißbrauchs #Minderjähriger und der Vergewaltigung zu einer zweijährigen #Bewährungsstrafe, berichtet der Nordkurier.

Der #Täter kam laut #Staatsanwalt als #unbegleiteter #minderjähriger #Flüchtling ohne Papiere nach Deutschland und lebte zuletzt in einer Gemeinschaftsunterkunft in der mecklenburgischen Kleinstadt. Da der Vergewaltiger keine Dokumente über sein echtes Alter vorlegen konnte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem er ungefähr 16 Jahre alt sein soll. Er wurde deswegen nach #Jugendstrafrecht verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft lernte er das Kind vor rund sechs Monaten kennen und vergewaltigte es am Folgetag unverzüglich. Er sei sich bei der Tat bewußt gewesen, wie alt sein Opfer ist und, daß er gegen dessen Willen handelte."
Illerkirchberg: Mädchen (14) vergewaltigt – Faeser lehnt Täter-Abschiebung ab | Politik | BILD.de
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/illerkirchberg-maedchen-14-vergewaltigt-faeser-lehnt-taeter-abschiebung-ab-82203574.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Klar, er soll hier weiter vergewaltigen!
Zu dem Schluss man kommen bei solchen Entscheidungen! Schade, dass solche Entscheider so gut wie nie ihre eigene Medizin schlucken müssen.😡

"Deutschland trauert um die 14 Jahre alte Ece S.: Sie wurde am Montag auf dem Weg zur Schule in #Illerkirchberg (Baden-Württemberg) #niedergestochen – und #starb. Der #Täter: ein #Asylbewerber (27) aus #Eritrea. Er griff auch eine 13-Jährige an, die mit Ece unterwegs war. Sie wurde schwer, aber nicht #lebensgefährlich #verletzt.
Jetzt macht Illerkirchberg erneut Schlagzeilen: Vor drei Jahren wurde in der 4700-Einwohner-Gemeinde ein ebenfalls 14-jähriges Mädchen #vergewaltigt – von vier #Asylbewerbern. Die Täter hatten ihr #Opfer unter #Drogen gesetzt, mehrfach innerhalb einer Nacht #missbraucht.
Ein #Gericht verurteilte die Männer später zu #milden #Freiheitsstrafen – unter anderem, weil drei der Täter noch minderjährig waren. #Jugendstrafrecht.
︎ Einer der verurteilten #Täter, ein #Afghane, ist mittlerweile wieder auf #freiem #Fuß. Baden-Württemberg will ihn und #islamistische #Gefährder #abschieben. ABER: Das #Innenministerium von Nancy #Faeser (52, SPD) #lehnt #das #ab!
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Köln: Randale bei Polizeikontrolle – Gericht verurteilt Teenie-Geschwister
https://www.t-online.de/region/koeln/id_100401744/koeln-randale-bei-polizeikontrolle-gericht-verurteilt-teenie-geschwister-.html

#RemigrationRettetLeben
#RemigrationJetzt #Remigration

"Das Kölner #Amtsgericht hat zwei 16 und 17 Jahre alte #Brüder sowie deren 21 Jahre alte #Schwester unter anderem wegen #tätlichen #Angriffs auf Beamte sowie Widerstands und gemeinschaftlicher #Körperverletzung nach #Jugendstrafrecht schuldig gesprochen. Bei einer Fahrzeugkontrolle im August 2023 hatten sie zwei Polizisten in Köln schwer verletzt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Als die #Polizisten bei den beiden Jungen eine Personenkontrolle durchführen wollten, widersetzten sich diese und griffen die #Beamten an. Die #Polizisten konnte die Situation nur durch den Einsatz von #Pfefferspray und einem #Taser, von dem der 17-Jährige getroffen wurde, sowie weiterer Unterstützung von #Polizeikräften unter Kontrolle bringen. Der mitverurteilte 16-jährige #Bruder war später dazu gekommen. Der Halbbruder war im Anschluss nach #Frankreich #geflüchtet und sitzt dort derzeit in Haft, wie es in der #Verhandlung hieß.
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Junge Migranten versetzen Köln in Angst: Warum der Staat quasi machtlos ist - FOCUS online
https://www.focus.de/panorama/welt/junge-migranten-versetzen-koeln-in-angst-warum-der-staat-quasi-machtlos-ist_id_260178626.html

Die einzige Sprache, die dieses Pack versteht, sind ein paar in die Fresse!
Kriminelle müssen wie Kriminelle behandelt! #WehretDenAnfängen!

"Sie fragen Passanten nach Feuer, um sich eine Zigarette anzuzünden oder geben vor, sich nach dem Weg erkundigen zu wollen. Alles Ablenkungsmanöver! Mit solchen Täuschungen nähern sich junge #Nordafrikaner und #Südosteuropäer, meist #minderjährige, #unbegleitete #Flüchtlinge , ihren ahnungslosen #Opfern und #schlagen dann zu: Halsketten, Handys, Geldbörsen werden heimlich oder gewaltsam entrissen. Werden sie dabei erwischt und von Passanten bis zum Eintreffen der #Polizei festgehalten, geben sie an, 13 Jahre oder jünger zu sein.
Denn die Mitglieder der #Räuberbande, so die Kölner Polizei, wissen genau: Wer jünger als 14 Jahre ist, geht in Deutschland straffrei aus. Denn man gilt als #strafunmündig. Das Strafgesetzbuch (StGB) spricht hier von der sogenannten „Schuldunfähigkeit des Kindes“.
Kölner #Kinder-#Banden und die Debatte um Strafmündigkeit ab 14 Jahre
Im Wortlaut heißt es in Paragraf 19 StGB: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Bis zum 14. Geburtstag gelten Menschen also vor dem Gesetz noch als Kinder und können daher weder nach allgemeinem #Strafrecht noch nach #Jugendstrafrecht belangt werden.
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