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"Gruppenvergewaltiger" Mohammed T. wird verurteilt und schweigt vor Gericht - FOCUS Online
https://www.focus.de/panorama/welt/gruppenvergewaltiger-mohammed-t-in-berlin-zu-zehneinhalb-jahren-gefaengnis-verurteilt_id_20917254.html

Solche Kreaturen, ich weigere mich "Menschen" zu schreiben, darf man natürlich keinesfalls als #Viehzeug, #Gelumpe, #Dreck oder ähnliches bezeichnen, denn das ist strafbar, wie wir alle wissen!☝️🏻

"Vor dem Landgericht Berlin wird #Mohammed T. zu zehneinhalb Jahren #Gefängnis verurteilt. Es geht um „Gruppenvergewaltigung“, wie die Richterin sagt. Sein #Komplize #Wisam B. bekommt schon im Frühjahr 13 Jahre und sechs Monate Haft. Die #Anklagepunkte sind drakonisch.

Es sind #widerwärtige #Taten, die am Freitag vor dem Landgericht Berlin zur Sprache kommen.
Mohammed T., ein 28-jähriger Friseur aus dem Irak, dreifacher #Familienvater, wird wegen besonders #schwerer #Vergewaltigung, #Geiselnahme, #Freiheitsberaubung und #gefährlicher #Körperverletzung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt; Wisam B., 33, bereits im März zu 13 Jahren und sechs Monaten (noch nicht rechtskräftig).
Die Richterin am #Landgericht spricht von "#Gruppenvergewaltigung", wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Es sei das „#Schrecklichste, was einer #Frau widerfahren kann: Eine #Horde #wildgewordener #Männer stürzt sich auf Frauen.“ Diese hätten, so die Richterin wörtlich, in „#Todesangst“ geschwebt.
Die Vorfälle, die die "Bild" auflistet, lesen sich grausam und niederträchtig.
..."
Marokkanischer Flutplünderer zu Haftstrafe verurteilt
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/marokkanischer-flutpluenderer/

"EUSKIRCHEN. Das Amtsgericht Euskirchen hat einen #Marokkaner zu einer #Haftstrafe verurteilt, weil er nach der Flutkatastrophe Geschäfte #geplündert hatte. Der #Nordafrikaner muß für zwei Jahre und drei Monate ins #Gefängnis, berichtete RTL News.
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der mehrfach Vorbestrafte im Juli in mehreren Läden in der von der Flut verwüsteten Euskirchener Innenstadt auf -Diebestour gegangen war. Der 37jährige versuchte demnach mit einer Axt -bewaffnet, Türen einzuschlagen und Tresore zu öffnen. Laut WDR faßten #Bereitschaftspolizisten den #Mann auf frischer #Tat.
..."
https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/der-messer-angriff-vom-ostkreuz-sollte-uns-sehr-zu-denken-geben

Zu solchen Schwerverbrechern darf man keinesfalls "Gesindel", "Abschaum", "Viehzeug", "Gelumpe" oder ähnliches sagen!☝🏻

"...
Als die #Polizei eintrifft, stellt man fest, dass #Mouhammed N. dringend #gesucht wird und zwar mit #fünf (!) #Haftbefehlen. Fünf Mal wurde er #verurteilt, darunter vier Mal wegen #Diebstahls.

Ein #Urteil lautete auf 600 und eins auf 2380 Euro Geldstrafe, ein weiteres auf sechs Monate und das vierte auf acht Monate #Gefängnis. Das fünfte Urteil bezog sich auf #Drogen: wieder eine #Geldstrafe.

Mouhammed N. tauchte immer wieder unter. Die #Staatsanwaltschaft stellte #Haftbefehle aus, doch die Polizei vollstreckte sie nicht, entweder, weil sie Mouhammed N. nicht fand oder weil sie ihn gar nicht suchte. Diese Frage ist offen.

Über den 46jährigen Mann, dem Mouhammed N. das #Messer in den Rücken rammte, wissen wir nichts. Während der #Ermittlungen gibt die Polizei keine Auskunft.
..."
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/afghane-bewaehrung/

Man könnte zu dem Schluss kommen, dass der #afghanische #Vergewaltiger #Komplizen bei der #Justiz hat.

"NEUSTRELITZ. Ein #Afghane unbekannten Alters, der ein elfjähriges Mädchen im Stadtpark von Neustrelitz #vergewaltigte, muß nicht ins #Gefängnis. Das #Amtsgericht der Stadt verurteilte den Asylsuchenden wegen des #sexuellen #Mißbrauchs #Minderjähriger und der Vergewaltigung zu einer zweijährigen #Bewährungsstrafe, berichtet der Nordkurier.

Der #Täter kam laut #Staatsanwalt als #unbegleiteter #minderjähriger #Flüchtling ohne Papiere nach Deutschland und lebte zuletzt in einer Gemeinschaftsunterkunft in der mecklenburgischen Kleinstadt. Da der Vergewaltiger keine Dokumente über sein echtes Alter vorlegen konnte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem er ungefähr 16 Jahre alt sein soll. Er wurde deswegen nach #Jugendstrafrecht verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft lernte er das Kind vor rund sechs Monaten kennen und vergewaltigte es am Folgetag unverzüglich. Er sei sich bei der Tat bewußt gewesen, wie alt sein Opfer ist und, daß er gegen dessen Willen handelte."
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2023/gewalt-pathologisierung/

Ich habe nur noch Verachtung gegen die Gesetzgeber und ihre Handlanger übrig. Wie sehr muss man sein Land und Volk hassen, wenn man solche hochkriminellen Zuwanderer nicht dorthin steckt wo sie hingehören, in den Knast und zwar für immer, da man ja die Todesstrafe abgeschafft hat.🤢🤮

"Ist jemand, der gezielt Deutsche auf offener Straße niedermetzelt, dabei „Allahu Akbar“ ruft und nach der Bluttat einem Opfer die Hand abschneidet, um sie auf den Balkon der Ex-Freundin zu werfen, psychisch krank? Ja, klar. #Mord und #Totschlag standen auch noch nie im Verdacht, konstituierend für geistige Gesundheit zu sein.
Ist es deswegen richtig, solche #Täter nicht ins #Gefängnis zu schicken, sondern in die #Psychiatrie, wie nun in Ludwigsburg? Nein, ist es nicht. Weil es die Tendenz verstärkt, schwere und #allerschwerste #Straftaten durch zunehmende Pathologisierung der juristischen #Bestrafung (!) zu entziehen. Ohne Sanktion auch keine #Abschreckung und #Sühne. Niemand war eben formal schuld an den drei #Toten. Auf Dauer beschädigt es das ohnehin schwindende Vertrauen in den #Rechtsstaat und es provoziert auch immer mehr solcher #Gewalttaten.
Wirkt es auf 26 Jahre alten #Somalier, der in einer Kultur der #Gewalt sozialisiert wurde, denn wirklich abschreckend, wenn demnächst der Onkel Doktor ein paar Pillen unter der Tür durchschiebt und alle zur gemeinsamen Therapie-Bastelstunde zusammenkommen? Daß sich insbesondere #Migranten die zunehmende Dysfunktionalität des #Rechtssystems gezielt zunutze machen – Stichwort Ehrenmord, Stichwort #Remmo-Clan –, ist kein Geheimnis, mittlerweile Alltag.
..."
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bayern-asylbewerber-nach-56-polizeilichen-vorgaengen-in-sicherheitsgewahrsam-a4278052.html

#BuntIstSchön #BunterIstSchöner #EsWirdImmerBunterUndImmerSchöner #WertvollerAlsGold #Schutzsuchende

"Alle Versuche, einen #Asylwerbewerber davon abzuhalten, weitere #Straftaten zu begehen, blieben erfolglos.
Ein #Mann, der in einer #Asylunterkunft in Kaufbeuren (Bayern) #randalierte und zahlreiche #Straftaten beging, kann bis zu einem Monat im #Gefängnis festgehalten werden. Alle Versuche der #Polizei, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, seien erfolglos geblieben, teilte das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch mit. Es wies die Beschwerde des Betroffenen ab. (Az.: 103 ZBR-PAG 1/23)
Der Mann war am 25. April #festgenommen worden. Ein Richter ordnete einen sogenannten #Sicherungsgewahrsam an, der nach bayerischem Gesetz bis zu einem Monat dauern kann. Das #Amtsgericht Kaufbeuren entschied, dass der Mann maximal bis zum 24. Mai im Gefängnis bleiben sollte.
Hintergrund der Entscheidung war, dass er seit Dezember zahlreiche Straftaten wie #Hausfriedensbruch, #Beleidigung oder #Bedrohung begangen hatte. Teilweise #bedrohte er Mitbewohner und Mitarbeiter verschiedener Unterkünfte mit #Messern.
..."