GEZ-Hammer: Rundfunkbeitrag vor dem Aus
https://www.inside-digital.de/news/gez-hammer-rundfunkbeitrag-vor-dem-aus
Klingt im ersten Moment nicht schlecht, aber wie ich unsere Abzocker kenne, werden sie blitzschnell die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bundesländer diese Gesetzgebungskompetenz bekommen. 🤡
"...
Der Grund: Eine Frau weigert sich, die Rundfunkgebühren zu zahlen. Sie zog zunächst vor das Münchner Verwaltungsgericht und anschließend vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nachdem die Klägerin vor beiden Gerichten verloren hatte, legte sie Revision ein. Die hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt zugelassen, mit der Begründung, es handle sich dabei um eine „grundsätzliche Bedeutung“. Die #GEZ-#Gebühr soll nämlich „in Wahrheit eine #Steuer“ sein.
JEDER EINZELNER BEITRAGSZAHLER KÖNNTE ARD UND CO. VERKLAGEN
Doch während für eine Steuer keine konkrete Gegenleistung erhoben wird, setzt einer Gebühr eine bestimmte Gegenleistung voraus. Da für die Klägerin die GEZ-Zahler aber keine Möglichkeit haben, eine Gegenleistung im abgabenrechtlichen Sinne zu erhalten, würde das bedeuten, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt. Und um diese zu erheben, fehle den #Bundesländern die #Gesetzgebungskompetenz. Sollte das der Fall sein, wäre der #Rundfunkbeitrag #verfassungswidrig.
..."
https://www.inside-digital.de/news/gez-hammer-rundfunkbeitrag-vor-dem-aus
Klingt im ersten Moment nicht schlecht, aber wie ich unsere Abzocker kenne, werden sie blitzschnell die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bundesländer diese Gesetzgebungskompetenz bekommen. 🤡
"...
Der Grund: Eine Frau weigert sich, die Rundfunkgebühren zu zahlen. Sie zog zunächst vor das Münchner Verwaltungsgericht und anschließend vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nachdem die Klägerin vor beiden Gerichten verloren hatte, legte sie Revision ein. Die hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt zugelassen, mit der Begründung, es handle sich dabei um eine „grundsätzliche Bedeutung“. Die #GEZ-#Gebühr soll nämlich „in Wahrheit eine #Steuer“ sein.
JEDER EINZELNER BEITRAGSZAHLER KÖNNTE ARD UND CO. VERKLAGEN
Doch während für eine Steuer keine konkrete Gegenleistung erhoben wird, setzt einer Gebühr eine bestimmte Gegenleistung voraus. Da für die Klägerin die GEZ-Zahler aber keine Möglichkeit haben, eine Gegenleistung im abgabenrechtlichen Sinne zu erhalten, würde das bedeuten, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt. Und um diese zu erheben, fehle den #Bundesländern die #Gesetzgebungskompetenz. Sollte das der Fall sein, wäre der #Rundfunkbeitrag #verfassungswidrig.
..."
inside digital
GEZ-Wahnsinn: Rundfunkbeitrag steht vor dem Aus
Die GEZ-Gebühr, wie der Rundfunkbeitrag von vielen noch immer genannt wird, steht vor dem Aus. Ein Gericht entscheidet jetzt über das Ende.