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#LNG
#Rügen

#Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Klagen zweier Umweltorganisationen ab.

Damit kann die Gaspipeline von Rügen nach Lubmin wie geplant in Betrieb gehen.


Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens.

Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht mit.

#Kritiker führen schon länger an, dass #keine #Gasmangellage mehr bestehe, das #Rügener #Terminal nicht benötigte #Überkapazitäten schaffe und #Umwelt und #Natur #schade.

Der ‚Bund‘ hat es unter Verweis auf die ‚Energieversorgungs-sicherheit’ verteidigt.

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