Die #Bundeswehr
hat etwas,
das so hochgelobte Einrichtungen wie das Robert-Koch-Institut oder Paul-Ehrlich-Institut auch nach knapp drei Jahren „#Pandemie“ noch nicht haben oder nicht haben wollen:
Konkrete und verlässliche #Daten über das #Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit #Corona.
Während Bundesgesundheits-minister #Lauterbach (SPD) und seine Apologeten nach wie vor darüber rätseln, weshalb es einen Unterschied machen soll,
ob jemand „an“ oder „mit“ Corona gestorben oder hospitalisiert worden ist,
ist man beim Militär schon mehrere Schritte weiter.
Für deutsche Soldaten gilt eine Impfpflicht, so dass man bei der Bundeswehr guten Gewissens eine Impfquote von annähernd 100 Prozent unterstellen kann.
Die ganz wenigen Ausnahmen beschränken sich auf Soldaten, die sich dem Impfbefehl beharrlich verweigern oder medizinische Gründe gegen die Spritze anführen können.
Am 24. November 2021 wurde die Coronaimpfung in die Liste der sogenannten „duldungspflichtigen Impfungen“ der Streitkräfte aufgenommen.
Diese Regelung galt und gilt grundsätzlich sowohl für die „Grundimmunisierung“ sowie den oder die Booster.
Ziel war und ist stets die „vollständige Impfung“, was auch immer der Gesetzgeber zum jeweiligen Zeitpunkt darunter versteht.
Man sollte doch also davon ausgehen können, dass Corona innerhalb der Truppe schon seit spätestens Anfang 2022 keine nennenswerte Rolle mehr spielt.
Schließlich muss ein derartiger Eingriff in die
Freiheits- und Persönlichkeitsrechte auch bei Soldaten sehr gut begründet werden, zumindest war das bis Ende 2019 noch so.
Hier mehr ▶️▶️
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das so hochgelobte Einrichtungen wie das Robert-Koch-Institut oder Paul-Ehrlich-Institut auch nach knapp drei Jahren „#Pandemie“ noch nicht haben oder nicht haben wollen:
Konkrete und verlässliche #Daten über das #Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit #Corona.
Während Bundesgesundheits-minister #Lauterbach (SPD) und seine Apologeten nach wie vor darüber rätseln, weshalb es einen Unterschied machen soll,
ob jemand „an“ oder „mit“ Corona gestorben oder hospitalisiert worden ist,
ist man beim Militär schon mehrere Schritte weiter.
Für deutsche Soldaten gilt eine Impfpflicht, so dass man bei der Bundeswehr guten Gewissens eine Impfquote von annähernd 100 Prozent unterstellen kann.
Die ganz wenigen Ausnahmen beschränken sich auf Soldaten, die sich dem Impfbefehl beharrlich verweigern oder medizinische Gründe gegen die Spritze anführen können.
Am 24. November 2021 wurde die Coronaimpfung in die Liste der sogenannten „duldungspflichtigen Impfungen“ der Streitkräfte aufgenommen.
Diese Regelung galt und gilt grundsätzlich sowohl für die „Grundimmunisierung“ sowie den oder die Booster.
Ziel war und ist stets die „vollständige Impfung“, was auch immer der Gesetzgeber zum jeweiligen Zeitpunkt darunter versteht.
Man sollte doch also davon ausgehen können, dass Corona innerhalb der Truppe schon seit spätestens Anfang 2022 keine nennenswerte Rolle mehr spielt.
Schließlich muss ein derartiger Eingriff in die
Freiheits- und Persönlichkeitsrechte auch bei Soldaten sehr gut begründet werden, zumindest war das bis Ende 2019 noch so.
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reitschuster.de
Krachende Ohrfeige: Bundeswehr-Richter rechnet mit Impfpflicht ab Was Sie nicht erfahren sollen – weil es Sie beunruhigen könnte
Das Truppengericht Süd hat jetzt einem Soldaten, der sich gegen die Impflpflicht bei der Bundeswehr wehrte, Recht gegeben. Der Richter- Beschluss liest sich wie eine Abrechnung mit der Impfung. Kein Wunder, dass die großen Medien das verschweigen.