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Nach einem #Urteil des #Verwaltungsgerichts #Freiburg hängt der #Anspruch
auf
#Verdienstausfall-#Entschädigung nicht vom #Impfstatus
ab.
Da die verwendeten
#Impfungen eine #Corona-Infektion nicht verhindern,
sei eine
#Schlechterstellung von ungeimpften #Arbeitnehmern während einer Covid-19 Infektion unzulässig gewesen.

Geklagt hatte der Arbeitgeber eines Mannes, der Im Dezember 2021 aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne bleiben musste.

Der Arbeitgeber beantragte ordnungsgemäß eine Erstattung der gezahlten Verdienstausfallentschädigung vom Land Baden-Württemberg.

Dies wurde mit dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, Paragraf 56 jedoch abgelehnt.

Der betroffene Arbeitnehmer hätte durch die Inanspruchnahme einer empfohlenen Corona-Impfung eine Infektion und damit einen Arbeitsausfall verhindern können, so das Regierungspräsidium in Freiburg.

In seinem #Urteil vom 2. Mai 2023 gab das #Verwaltungsgericht #Freiburg nun dem Arbeitgeber #Recht:

Das Gericht sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer fehlenden Impfung und der Abwesenheit des Arbeitnehmers.

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