Wegen der #Impfaktion mit einem nicht zugelassenen #Corona-Impfstoff verurteilte das Amtsgericht Lübeck den Gründer der Firma #Euroimmun zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro - insgesamt 250.000 Euro.
Er habe ein nicht zugelassenes #Arzneimittel vorsätzlich in Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, sagte Richter Jörg Fricke zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Er habe ein nicht zugelassenes #Arzneimittel vorsätzlich in Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, sagte Richter Jörg Fricke zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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