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So einen ganz besonderen #Freispruch Tag kann man im Idealfall nur noch mit heißer Musik abrunden.

Hier ist sie

#Snicklinks extended Version

unserer
#Hymne

für alle Schwurbeligen


„Damn it feels so
good 2 be a
#SCHWURBLER





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🔦

Gestern wurde Sucharit #Bhakdi von einem Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön vom #Vorwurf der #Volksverhetzung #freigesprochen.

Der Richter war nicht der Überzeugung, dass Bhakdi zum Hass gegen Juden aufgestachelt hat, indem er u.a. die Impfkampagne Israels kritisierte.

Eigentlich eine #Selbstverständlichkeit, es sei denn
man wollte
#Bhakdi einseitig eine bestimmte Lesart seiner Aussagen unterstellen.

Die Staatsanwaltschaft tat das, so kam es überhaupt zur Anklage.


Insofern ist
#Bhakdis #Freispruch eine gute Nachricht.

Die Freude über Bhakdis Freispruch darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mehrere Prozesse wegen angeblicher Volksverhetzung (§ 130 StGB) in den letzten Jahren auch zu Verurteilungen geführt haben.

Und Richter sind nicht davor gefeit, sich von einer medialen Hexenjagdstimmung mitreissen zu lassen.


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#Goodnews
#AmpeldesGrauens
#Meinungsfreiheit
#Freispruch

Wie weit geht
#Meinungsfreiheit?

Darüber hat das #Amtsgericht Miesbach verhandelt.

Ein Unternehmer aus Gmund am Tegernsee wurde nun freigesprochen.


Er hatte auf seinem Grund Plakate aufgestellt, die Grünen-Politiker verspottet haben sollen.

Der Sitzungssaal des Miesbacher Amtsgerichts war bis auf den letzten Platz gefüllt, als der Richter das Urteil verkündete: Freispruch für den 52-Jährigen. Laut Aussage des Gerichts sei auch Satire durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade Politiker in hohen Ämtern müssten Kritik aushalten. Kritik an den Mächtigen sei nicht per se ehrverletzend.

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