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#Polizei
#zweierleiMaß


Was bei den Grünen ein Skandal ist, ist gegen die AfD ganz normal?

Bei der „Eskalation“ der Bauernproteste in Biberach gab es eine Strafanzeige.

Bei der „weitestgehend friedlichen“
#Demo gegen den #AfD-Neujahrsempfang in #Münster, die weit und breit von den #Leitmedien gefeiert wurde, fertigte die Polizei nach eigenen Angaben insgesamt 17 Strafanzeigen an,

unter anderem wegen
#Körperverletzung, #Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, #Beleidigung und #Verstoßes gegen das #Vermummungsverbot aus dem Versammlungsgesetz.

Man beurteilt verschiedene Dinge mit jeweils anderen Maß stäben und ist so mit nicht neutral.

Das Messen mit zweierlei Maß gilt als Regelverstoß, weil es das Vertrauen in die entsprechenden, eigentlich der Objektivität verpflichteten Instanzen untergräbt.


via
#satellit



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#AfD
#Verfassungsschutz
#VLeute

In wenigen Tagen beginnt in #Münster ein #Prozess:
Vor
#Gericht gibt es eine neue Runde im #Rechtsstreit #AfD versus #Verfassungsschutz.

Die Richter in der westfälischen Stadt müssen entscheiden, ob der
#Geheimdienst
die
#Partei weiter ausforschen und öffentlich als rechtsextremen „Verdachtsfall“
anprangern darf.
Die Partei prozessiert seit Jahren gegen den Inlandsgeheimdienst von
Innenministerin Nancy Faeser (SPD).

Dabei geht es den Richtern auch um ein relevantes Kriterium:

Wie stark ist die AfD von sogenannten V-Leuten durchsetzt?


Gemeint sind #Parteimitglieder, die als „Assets“ und #Informanten mit dem #Verfassungsschutz zusammenarbeiten.

Welche Rolle spielen diese Geheimdienst-Spitzel, die unter der Hand vom Staat bezahlt werden, für die ausgemachte Radikalisierung der Partei?


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#AfD
#Verfassungsschutz
#Münster

Das #Oberverwaltungs-gericht #Münster hat in der Causa #AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden:

Die
#Bundespartei wird zu Recht als #rechtsextremistischer #Verdachtsfall eingestuft.

Sie darf
#weiterhin #nachrichtendienstlich #beschattet werden.
Das
#Urteil ist #noch #nicht #rechtskräftig.

Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen.

In
Münster argumentierten die Anwälte der AfD, dass die Richter befangen seien. Das Gericht lehnte 470 Beweisanträge ab.




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