#TEMU
#EU
Die EU-Kommission hat am Freitag (31. Mai) den Online-Modehändler Temu als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft.
Damit muss die Plattform nun eine Reihe von verschärften Auflagen erfüllen.
Online-Plattformen, die von mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen
Nutzern monatlich genutzt werden, stellen nach den Vorschriften ein „systemisches Risiko“ für
die Gesellschaft dar.
Die Einstufung kommt nicht überraschend, da der Fast-Fashion-Händler
nach eigenen Angaben bereits 75 Millionen monatliche Nutzer in der EU hat und damit deutlich über der 45-Millionen-Schwelle der DSA liegt.
Nach der heutigen Ernennung habe Temu „vier Monate Zeit, um die strengsten Verpflichtungen“ der Datenschutzbehörde zu erfüllen, sagte Kommissionssprecher Thomas Regnier.
Das bedeutet, dass die Frist für Temu Ende September abläuft.
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Die EU-Kommission hat am Freitag (31. Mai) den Online-Modehändler Temu als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft.
Damit muss die Plattform nun eine Reihe von verschärften Auflagen erfüllen.
Online-Plattformen, die von mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen
Nutzern monatlich genutzt werden, stellen nach den Vorschriften ein „systemisches Risiko“ für
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Die Einstufung kommt nicht überraschend, da der Fast-Fashion-Händler
nach eigenen Angaben bereits 75 Millionen monatliche Nutzer in der EU hat und damit deutlich über der 45-Millionen-Schwelle der DSA liegt.
Nach der heutigen Ernennung habe Temu „vier Monate Zeit, um die strengsten Verpflichtungen“ der Datenschutzbehörde zu erfüllen, sagte Kommissionssprecher Thomas Regnier.
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