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Wieder wackelt ein #Habeck Plan 🤡🤡

Die aktuell verfügbaren #SmartMeter sind nicht rechtskonform und sollen daher nicht eingebaut werden.

Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden.

Hintergrund: Mit smarten Stromzählern können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger ermittelt werden.

Denkbar ist auch eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage.

Bis zum Jahr 2032 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden.

Dafür ist eine Lizenzierung der neuartigen Stromzähler durch das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) notwendig.

Nach Ansicht der OVG-Richter ist eine Verfügung des
BSI voraussichtlich rechtswidrig.

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#Smartmeter
#digitaleKontrolle
#Überwachung

Demnächst werden fernablesbare und fernsteuerbare, sogenannte „smarte“ Verbrauchszähler Pflicht.

Die Geräte, die in Einsatz kommen, haben jedoch ein Problem.

Sie senden viel öfter als nötig Daten – mutmaßlich unter Missachtung des Datenschutzrechts – und teils mit hoher, potenziell gesundheitsschädlicher Sendeleistung.

Jörn Gutbier, Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk, gibt Tipps, was man dagegen tun kann. 

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