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Niemand darf in ein #Land abgeschoben werden, in dem der Person

(auch wenn sie illegal eingereist ist)

#Gefahr durch #Verfolgung, #Folter oder #Todesstrafe droht, sowie durch #kriegerische #Handlungen.

Fazit: „Es hängt von der Konstellation ab. Wenn Asyl beantragt wurde, dann muss das Asylverfahren auch durchlaufen werden. Die Betroffenen werden nicht besser oder schlechter gestellt, nur weil das Auswärtige Amt etwas falsch gemacht hat. Es gelten die normalen Regeln“, so der Prof. Daniel Thym, einer der renommiertesten deutschen Asylexperten, zu BILD.

HEISST: Niemand wird abgeschoben, nur weil das Auswärtige Amt falsche Papiere ausgestellt hat.

Quelle➡️➡️


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