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Die Kracher Meldung des Tages
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Die Kitaschließungen in den ersten Corona-Wellen sind nach Ansicht von Bundesgesundheits-minister #Lauterbach unnötig gewesen.
„Das Schließen von Kitas ist definitiv medizinisch nicht angemessen
und
wäre auch in dem Umfang,
wie wir es damals gemacht haben, nach heutigem Wissen nicht nötig gewesen“,
sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin.
„Es wird keine Schließungen dieser Art mehr geben.“
Lauterbach äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichts der „Corona-Kita-Studie“ gemeinsam mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne).
Rückblickend sagte Lauterbach, der zur Zeit der Schließungen noch nicht Gesundheitsminister,
aber als SPD-Gesundheitsexperte in der gemeinsamen Regierung mit der Union an wichtigen Entscheidungen beteiligt war,
er halte nichts von
Schuldzuweisungen. Bundesregierung
und Länder hätten das damals gemeinsam beschlossen.
Jetzt sei man mit neuen Erkenntnissen zu dem Schluss gekommen,
es wäre nicht nötig gewesen.
Das müsse man nutzen, um nach vorne zu denken.
Hier mehr ▶️▶️
Noch mal ganz langsam
der #Corona Maßnahmen
#Terror ,
den 2,6 Millionen #Kinder in #Deutschland
mit #Masken, #Tests, #Abstandhalten, #Hysterie der Beteiligten
ertragen mussten ,
wird nicht offiziell politisch ausgewertet, obwohl zig #Kinder
psychische #Schäden davongetragen haben ,
um die beteiligten #Politiker zu schützen !!!!
#Unfassbar
Damit darf #Lauterbach nicht durchkommen.
Es muss unbedingt eine gerichtliche Aufarbeitung für die #Täter geben.
Das sind wir den Kindern, die in den letzten 2,5 Jahren
still
gelitten haben ,
keine echte #Lobby hatten,
schuldig.
Bericht der Kita Studie▶️
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✨✨✨auf ✨✨✨
BrandenburgTV✨🎥
Die Kracher Meldung des Tages
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Die Kitaschließungen in den ersten Corona-Wellen sind nach Ansicht von Bundesgesundheits-minister #Lauterbach unnötig gewesen.
„Das Schließen von Kitas ist definitiv medizinisch nicht angemessen
und
wäre auch in dem Umfang,
wie wir es damals gemacht haben, nach heutigem Wissen nicht nötig gewesen“,
sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin.
„Es wird keine Schließungen dieser Art mehr geben.“
Lauterbach äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichts der „Corona-Kita-Studie“ gemeinsam mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne).
Rückblickend sagte Lauterbach, der zur Zeit der Schließungen noch nicht Gesundheitsminister,
aber als SPD-Gesundheitsexperte in der gemeinsamen Regierung mit der Union an wichtigen Entscheidungen beteiligt war,
er halte nichts von
Schuldzuweisungen. Bundesregierung
und Länder hätten das damals gemeinsam beschlossen.
Jetzt sei man mit neuen Erkenntnissen zu dem Schluss gekommen,
es wäre nicht nötig gewesen.
Das müsse man nutzen, um nach vorne zu denken.
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Noch mal ganz langsam
der #Corona Maßnahmen
#Terror ,
den 2,6 Millionen #Kinder in #Deutschland
mit #Masken, #Tests, #Abstandhalten, #Hysterie der Beteiligten
ertragen mussten ,
wird nicht offiziell politisch ausgewertet, obwohl zig #Kinder
psychische #Schäden davongetragen haben ,
um die beteiligten #Politiker zu schützen !!!!
#Unfassbar
Damit darf #Lauterbach nicht durchkommen.
Es muss unbedingt eine gerichtliche Aufarbeitung für die #Täter geben.
Das sind wir den Kindern, die in den letzten 2,5 Jahren
still
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keine echte #Lobby hatten,
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Berliner Zeitung
Lauterbach gibt zu: Corona-Schließungen von Kitas waren unnötig
Über das Thema Kita-Schließungen wurde in der Pandemie besonders emotional diskutiert. Nun räumt der Bundesgesundheitsminister ein: Die Schließungen hätten nicht sein müssen.
🦠🦠
Vor kurzem hat selbst Karl #Lauterbach
zugegeben, dass die #Impfung zu schweren
bleibenden #Schäden führen kann,
was ihm nach eigener Aussage sogar die
ganze Zeit über bewusst gewesen war und
das, obwohl er die Impfung lange gerne als „nebenwirkungsfrei“ darstellte und
die #Impfschäden herunterspielte.
Es stellt sich daher vielmehr die Frage:
Wie haben sich Lauterbach & Co. strafbar gemacht?
Am Ende wird das nur ein – vermutlich langwieriger – #Prozess klären können.
Und das auch erst, wenn die #Staatsanwaltschaften
ihre Pflicht zur Verfolgung des #Corona #Unrechts wahrnehmen, was sie von Amts wegen
und aufgrund von Anzeigen längst
könnten und müssten, aber aus politischen Gründen derzeit nicht tun, denn #Staatsanwälte sind in #Deutschland weisungsgebunden.
Aus dem deutschen #Strafgesetzbuch
kommt hier u.a.
eine Untersuchung von #Mord und #Totschlag (§§ 211, 212) oder fahrlässiger #Tötung (§ 222) in Betracht.
Zusätzlich noch die Prüfung der
Körperverletzungsdelikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229).
Begangen im #Amt, also kommt noch § 340 StGB hinzu.
Für § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) genügt es, dass der Tod durch die #Körperverletzung
(Verabreichung einer Spritze mit mRNA-Impfstoff) wenigstens fahrlässig herbeigeführt wurde.
Natürlich sei auch nicht die #Freiheitsberaubung durch Lockdowns (§ 239 StGB), die millionenfache #Nötigung und #Drohung (§ 240 StGB) vergessen, die volksverhetzerische #Verunglimpfung der #Ungeimpften (§ 130 StGB) sowie die #Veruntreuung von #Milliarden für nutzlose Masken und Impfstoffe,
die jetzt auf Halde liegen.
Hier mehr ▶️▶️
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Vor kurzem hat selbst Karl #Lauterbach
zugegeben, dass die #Impfung zu schweren
bleibenden #Schäden führen kann,
was ihm nach eigener Aussage sogar die
ganze Zeit über bewusst gewesen war und
das, obwohl er die Impfung lange gerne als „nebenwirkungsfrei“ darstellte und
die #Impfschäden herunterspielte.
Es stellt sich daher vielmehr die Frage:
Wie haben sich Lauterbach & Co. strafbar gemacht?
Am Ende wird das nur ein – vermutlich langwieriger – #Prozess klären können.
Und das auch erst, wenn die #Staatsanwaltschaften
ihre Pflicht zur Verfolgung des #Corona #Unrechts wahrnehmen, was sie von Amts wegen
und aufgrund von Anzeigen längst
könnten und müssten, aber aus politischen Gründen derzeit nicht tun, denn #Staatsanwälte sind in #Deutschland weisungsgebunden.
Aus dem deutschen #Strafgesetzbuch
kommt hier u.a.
eine Untersuchung von #Mord und #Totschlag (§§ 211, 212) oder fahrlässiger #Tötung (§ 222) in Betracht.
Zusätzlich noch die Prüfung der
Körperverletzungsdelikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229).
Begangen im #Amt, also kommt noch § 340 StGB hinzu.
Für § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) genügt es, dass der Tod durch die #Körperverletzung
(Verabreichung einer Spritze mit mRNA-Impfstoff) wenigstens fahrlässig herbeigeführt wurde.
Natürlich sei auch nicht die #Freiheitsberaubung durch Lockdowns (§ 239 StGB), die millionenfache #Nötigung und #Drohung (§ 240 StGB) vergessen, die volksverhetzerische #Verunglimpfung der #Ungeimpften (§ 130 StGB) sowie die #Veruntreuung von #Milliarden für nutzlose Masken und Impfstoffe,
die jetzt auf Halde liegen.
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Freischwebende Intelligenz
Tatort: Gesundheitsministerium
Was bedeutet eigentlich Corona-Unrecht? Eine strafrechtliche Beurteilung von Karl Lauterbach.