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đŸ’„Ăœberall nur noch PanikđŸ’„


In den etablierten Parteien macht sich offensichtlich Panik breit.

Lars HĂŒnich - ein guter Freund von mir - möchte den Einfluß der Parteien massiv begrenzen.
Und wie eine selbsterfĂŒllende Prophezeiung schaltet der "Parteienstaat" sofort den Verfassungsschutz ein, um den Landtagsabgeordneten zu diskreditieren.

Quelle:
http://tinyurl.com/PARTEIENSTAAT


Aber wo soll das Problem liegen? Schauen wir doch einmal in das Grundgesetz.

Art. 79 Abs. 3 GG - die Ewigkeitsgarantie - besagt, welche Regelungen des Grundgesetzes nicht geĂ€ndert werden dĂŒrfen:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in LĂ€nder, die grundsĂ€tzliche Mitwirkung der LĂ€nder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten GrundsĂ€tze berĂŒhrt werden, ist unzulĂ€ssig.

Also zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört:

- Bundesstaatlichkeit
- Existenz von LĂ€ndern
- Mitwirkung der LĂ€nder bei der Gesetzgebung
- MenschenwĂŒrdegarantie
- Demokratie
- Wahlen
- Rechtsstaatlichkeit
- Republik (keine Monarchie)
- Sozialstaatlichkeit
- Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz


Wir suchen vergeblich nach den Parteien. Die findet man erst in Art. 21 GG

Weder gehören Parteien also zwingend zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung noch sind sie durch die Ewigkeitsgarantie geschĂŒtzt.
Das Wahlrecht kann jederzeit geÀndert werden. Art. 21 GG mit Zweidrittelmehrheit auch.

Man kann ja durchaus anderer Meinung als Lars HĂŒnich sein, mit Verfassungsfeindlichkeit hat seine Äußerung aber nichts zu tun.

Fraglich ist eher, ob die jetzt handelnden Staatsorgane sich ihrer Bindung an Recht und Gesetz bewusst sind?

Lars HĂŒnich kommt mit seinem Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg den Verbrechen gegen die Menschlichkeit immer dichter auf die Fersen. Offensichtlich sucht man nun nach Möglichkeiten ihn zu diskreditieren.

Auch dieser Schuss wird nach hinten losgehen.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

#1Minuteum11

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