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Nach einem #Urteil des #Verwaltungsgerichts #Freiburg hängt der #Anspruch
auf
#Verdienstausfall-#Entschädigung nicht vom #Impfstatus
ab.
Da die verwendeten
#Impfungen eine #Corona-Infektion nicht verhindern,
sei eine
#Schlechterstellung von ungeimpften #Arbeitnehmern während einer Covid-19 Infektion unzulässig gewesen.

Geklagt hatte der Arbeitgeber eines Mannes, der Im Dezember 2021 aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne bleiben musste.

Der Arbeitgeber beantragte ordnungsgemäß eine Erstattung der gezahlten Verdienstausfallentschädigung vom Land Baden-Württemberg.

Dies wurde mit dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, Paragraf 56 jedoch abgelehnt.

Der betroffene Arbeitnehmer hätte durch die Inanspruchnahme einer empfohlenen Corona-Impfung eine Infektion und damit einen Arbeitsausfall verhindern können, so das Regierungspräsidium in Freiburg.

In seinem #Urteil vom 2. Mai 2023 gab das #Verwaltungsgericht #Freiburg nun dem Arbeitgeber #Recht:

Das Gericht sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer fehlenden Impfung und der Abwesenheit des Arbeitnehmers.

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#Einreiseverbot
#MartinSellner

Auf eine Bitte des #Verwaltungsgerichts Potsdam hin, wo Sellner gegen seinen #Einreisestopp klagt, musste die #Potsdamer #Verwaltung nun das #Einreiseverbot vorläufig aussetzen.

Ein sicheres Indiz dafür, dass die Verwaltungsrichter zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung haben.

Die Aussetzung gelte aber nur, solange Sellner nicht politisch aktiv werde in Deutschland, so der Anwalt der Stadt, an Thiele, laut „Frankfurter Allgemeine“.

In dem Beitrag des einstmals konservativen Blattes ist sodann eine politische Bombe verdeckt, welche die Hofjournalisten entweder aufgrund von abtrainiertem journalistischem Gespür nicht mehr erkannten – oder die sie anzusprechen sich nicht trauten.

In einer 51-seitigen Stellungnahme auf Sellners Eilantrag gegen das Einreiseverbot – Ihre Steuergelder im Einsatz – steht, Sellner bewirke „eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung für das Gemeinwesen“.

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