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Es hat den Anschein , als sei in Bayern Jemand aufgewacht ,
ist das möglich ?


"Ärzteschaft und Experten empfehlen, in Schulen und Kindertagesstätten auf anlasslose Tests zu verzichten", erläuterte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). "Deshalb setzen wir nach den Ferien auf freiwillige Testungen für Kinder, Schülerinnen und Schüler und das Personal, die jeder zu Hause vornehmen kann."

Ganz so ist es dann aber doch nicht,
am dem Verzicht auf massive Testungen in Schulen
hängt eine Riesenmenge von 19 Mio Tests, die die Landesregierung in kürzester Zeit einsetzen kann .

Zusätzlich hat sich das bayrische
#Gesundheitsministerium
auch noch per Rahmenvertrag 62 Millionen Tests gesichert
und will darüber hinaus auch monatlich
noch zusätzlich 20 Mio Testsets ausschreiben.

Für die 1,7 Mio Schüler und Lehrer allein in Bayern
sind demnach aktuell schon 59 Tests
pro Person fest avisiert.


Eine Abkehr vom Testen sieht wohl anders aus.

Aktuell werden Schüler und Lehrer
erstmal Mitte September aus den Ferien zurückkehren ,
ohne Masken im Unterricht sitzen,
denn aktuell ist dort eine #Maskenpflicht rechtlich
nicht mehr haltbar.

Fragt sich nur, wie lange,

#Buschmann und #Lauterbach arbeiten
gerade an der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes,
das am 23.September ausläuft.



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🇩🇪

Wie umfassend die #Regierung bestrebt ist, die gesamte #Meinungsbildung der #Bevölkerung zu beeinflussen, zeigt nun deren Antwort auf eine #Anfrage der #AfD-Bundestagsfraktion, welche #Zahlungen über die #Zuwendungen an #öffentlich-#rechtliche #redaktionelle Mitarbeiter hinaus auch noch „an #Medien und #Influencer für Werbung, Anzeigen, Kampagnen und Informationsmaßnahmen“ vorgenommen wurden.

Der Zeitraum umfasst die Jahre 2020 bis 2022.


Und siehe da:

Robert #Habecks #Wirtschafts- und “Klimaschutz”-#Ministerium gab etwa 2022 nicht weniger als 35 Millionen Euro (exakt unfassbare 35.596.988,21 Euro) für die “#Energiewechsel”-#Kampagne 2022 aus.

Ebenfalls noch im Jahr 2022, als der
#Corona-#Spuk längst vorbei war, verschwendete Karl #Lauterbachs #Gesundheitsministerium mehr als unfassbare 110 Millionen Euro (!) für das Thema “#Corona-Kommunikation”, sprich: reine “#Pandemie”-#Propaganda.

2021 hatte die Summe, damals noch unter Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn, bei über 140 Millionen gelegen.

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🇩🇪 Das #RKI und #Lauterbach haben sich für uns und die #Modellierer etwas Neues ausgedacht. Den wöchentlichen #Hitzebericht. Es geht auch hier nicht um konkrete Fakten, man arbeitet mit #Schätzungen… u.a. der Daten des Wetterdienstes 😎😎. Sie haben…
🇩🇪

#Lauterbach
hat damit nicht explizit ausgeschlossen,
dass die
#Regierung #Maßnahmen ergreifen könnte,
die im weiten
oder engen Sinn als „
#Lockdown
bezeichnet werden können.

#Correctiv hatte das #Gesundheitsministerium gefragt, ob das
öffentliche Leben aufgrund von
#Hitzewellen so drastisch eingeschränkt werden müsse wie während der Corona-Pandemie.

Das
#Ministerium antwortete lediglich,
dass es
„allen relevanten Akteuren nicht vorgreifen“ wolle. 

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Im Herbst 2023 hat das #Gesundheitsministerium einen neuen #Plan im Fall einer #Pandemie respiratorischer Erreger veröffentlicht – ohne jegliche Aufarbeitung oder ernsthafte Evaluierung der Maßnahmen seit 2020.

Wenig überraschend will die Politik nichts aus der Krise lernen. Die gleichermaßen gescheiterten wie schädlichen Maßnahmen sollen in der nächsten Krise wiederholt werden.

Der bekannte Arzt und Epidemiologe John Ioannidis stellte 2020 die Frage „A fiasco in the making?“ Heute können wir sagen: Dieses Fiasko ist garantiert.

Quelle ➡️➡️




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#Spahn
#Corona

Das
#Gesundheitsministerium hat heute vor dem #Oberlandesgericht (OLG) Köln eine empfindliche #Niederlage im Rechtsstreit um die Bezahlung von #Corona-#Schutzmasken kassiert.

Ende März 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet und allen Unternehmern garantiert, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Das Ministerium wurde daraufhin von Angeboten derart überschüttet, dass die Angebotsfrist auf wenige Tage verkürzt wurde.
Doch mehr als 700 Lieferanten hatten bereits angekündigt, Masken an den Bund zu liefern.

Die Bedingung des Bundes war damals allerdings, dass die Masken bis 30. April 2020 angeliefert werden müssten - kämen sie nur einen Tag später, sei das ganze Geschäft ungültig und die Lieferungen müssten nicht bezahlt werden.
Diese Klausel hat das OLG Köln heute in einem Urteil für ungültig erklärt.

Quelle ➡️➡️




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