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#Zentrum #liberale #Moderne:

Ein neuer Fall von
#Klientelwirtschaft unter #Grünen?

#Grünes #Familienministerium gewährte bei #Förderung offenbar #Sonderkonditionen für #grünen #Thinktank.

Zweck: umstrittenes Projekt "
#Gegneranalyse".

Das sind die
#Hintergründe.

Die
#Bundesregierung gibt viel Geld aus, um die #Demokratie in #Deutschland vor #vermeintlichen und #tatsächlichen #Feinden zu schützen.

Sie fördert dabei auch das umstrittene Projekt "Gegneranalyse" der Lobbyorganisation Zentrum Liberale Moderne (LibMod).

Finanziert wird das Projekt "Gegneranalyse" seitens des #Familienministeriums großzügig.

Dieser Vorgang wirft Fragen auf, wie die Recherchen der Nachdenkseiten zeigen.

Interne #Dokumente zeigten demnach, dass das #Projekt über das #Bundesprogramms "Demokratie leben" finanziert wird,

"obwohl grundlegende
#Anforderungen an die #Projektfinanzierung nicht erfüllt waren".

Für die
#Lobbyorganisation sei sogar extra eine #Ausnahmeregelung erlassen worden, heißt es bei den Nachdenkseiten.

Inzwischen sind fünf "Fallstudien" veröffentlicht worden.

Sie sollen "ein Licht auf die Schattenwelt der Internetplattformen" werfen, die sich angeblich "als Alternative zu den verachteten ‚Systemmedien‘
verstehen würden",
erklärte LibMod-Chef Ralf Fücks im Dezember gegenüber Die Welt.

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#Rechtsstaat
#BürgerRisiko

Vor kurzem fand eine
#Diskussionsveranstaltung
des konservativen
#Thinktanks #Denkfabrik21 statt.

Auf dem Podium saßen neben Hans-Jürgen Papier auch die Schriftstellerin und Landesverfassungsrichterin Juli Zeh, die Strafrechtlerin Jessica Hamed und der bekannte SZ-Journalist und ehemalige Richter Heribert Prantl.

Den Ton setzte Papier in seinem
#Eröffnungsvortrag, der deutlicher kaum hätte ausfallen können.

In Stichpunkten:

Das
#Bundesverfassungsgericht hat die #Anforderungen des #Rechtstaats nicht hinreichend beachtet und durchgesetzt.

Es hätte bei der
#Bewertung der #Maßnahmen stärker differenzieren müssen. Es hätte frühzeitig den staatlichen Stellen aufgeben müssen „durch intensive Sachverhaltsaufklärung und Datenermittlung eine rechtzeitige und aussagekräftige Evaluation zu ermöglichen“.
Diese
#Evaluation ist bis heute nicht erfolgt.

Erwägungen, dass es „keine roten Linien“ (Scholz) mehr gebe, sind zurückzuweisen.

Eine
#Notstandsverfassung, die zur zeitweiligen #Außerkraftsetzung der verfassungsmäßigen #Grundrechte in #Krisenzeiten führt, gibt es nicht.

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