#Linksextremismus
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Fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe – so lautet Medienberichten zufolge das #Urteil gegen die #Linksautonome
Lina E., das am Mittwoch im #Oberlandesgericht #Dresden verkündet wurde.
Sie stand wegen der Beteiligung an sechs gewalttätigen Angriffen auf mutmaßliche und vermeintliche Rechtsextreme in den Jahren 2018 bis 2020 sowie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht.
#Nach dem #Urteil rechnet die #Polizei in #Sachsen #landesweit mit #Protest und #Gewalt, vor allem am #Wochenende.
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Fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe – so lautet Medienberichten zufolge das #Urteil gegen die #Linksautonome
Lina E., das am Mittwoch im #Oberlandesgericht #Dresden verkündet wurde.
Sie stand wegen der Beteiligung an sechs gewalttätigen Angriffen auf mutmaßliche und vermeintliche Rechtsextreme in den Jahren 2018 bis 2020 sowie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht.
#Nach dem #Urteil rechnet die #Polizei in #Sachsen #landesweit mit #Protest und #Gewalt, vor allem am #Wochenende.
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paul brandenburg: schwarz auf weiß
Urteil gegen Lina E. gesprochen
In Dresden wurde die mutmaßlich zur linksextremen Szene zählende Lina E. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr und anderen werden gewalttätige Angriffe auf mutmaßliche und vermeintliche rechtsextreme zur Last gelegt.
#Spahn
#Corona
Das #Gesundheitsministerium hat heute vor dem #Oberlandesgericht (OLG) Köln eine empfindliche #Niederlage im Rechtsstreit um die Bezahlung von #Corona-#Schutzmasken kassiert.
Ende März 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet und allen Unternehmern garantiert, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Das Ministerium wurde daraufhin von Angeboten derart überschüttet, dass die Angebotsfrist auf wenige Tage verkürzt wurde.
Doch mehr als 700 Lieferanten hatten bereits angekündigt, Masken an den Bund zu liefern.
Die Bedingung des Bundes war damals allerdings, dass die Masken bis 30. April 2020 angeliefert werden müssten - kämen sie nur einen Tag später, sei das ganze Geschäft ungültig und die Lieferungen müssten nicht bezahlt werden.
Diese Klausel hat das OLG Köln heute in einem Urteil für ungültig erklärt.
Quelle ➡️➡️
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#Corona
Das #Gesundheitsministerium hat heute vor dem #Oberlandesgericht (OLG) Köln eine empfindliche #Niederlage im Rechtsstreit um die Bezahlung von #Corona-#Schutzmasken kassiert.
Ende März 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet und allen Unternehmern garantiert, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Das Ministerium wurde daraufhin von Angeboten derart überschüttet, dass die Angebotsfrist auf wenige Tage verkürzt wurde.
Doch mehr als 700 Lieferanten hatten bereits angekündigt, Masken an den Bund zu liefern.
Die Bedingung des Bundes war damals allerdings, dass die Masken bis 30. April 2020 angeliefert werden müssten - kämen sie nur einen Tag später, sei das ganze Geschäft ungültig und die Lieferungen müssten nicht bezahlt werden.
Diese Klausel hat das OLG Köln heute in einem Urteil für ungültig erklärt.
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Die #Anschuldigungen der teilweise staatlich finanzierten Plattform #Correctiv über angeblich bei einem Treffen in Potsdam im November 2023 geplante „Deportationspläne“ sind erneut vor Gericht widerlegt worden.
Das #Oberlandesgericht Hamburg untersagte dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) und der Tagesschau, zu behaupten, dass bei dem Treffen im Landhaus Adlon am 25. November 2023 die #Ausweisung deutscher #Staatsbürger diskutiert worden sei.
Die Hauptnachrichtensendung der #ARD hatte Anfang 2024 diese #Behauptung direkt von Correctiv übernommen. Der Staatsrechtler Dr. Ulrich #Vosgerau, der an dem Treffen teilnahm, #klagte dagegen und #gewann nun.
Bereits in einem vorherigen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatte Correctiveingeräumt, keine Beweise für die damals verbreiteten Behauptungen zu haben.
Quelle➡️➡️
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Die Hauptnachrichtensendung der #ARD hatte Anfang 2024 diese #Behauptung direkt von Correctiv übernommen. Der Staatsrechtler Dr. Ulrich #Vosgerau, der an dem Treffen teilnahm, #klagte dagegen und #gewann nun.
Bereits in einem vorherigen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatte Correctiveingeräumt, keine Beweise für die damals verbreiteten Behauptungen zu haben.
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