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#Medienvorwürfe #KonstruierteAufregung #Deckmantelmetoo Kaum ist die absurde mediale #RammsteinHetze gerichtlich ausgetrocknet worden, stürzen sich, dieses Mal die britischen Medien, auf den #Comedian, #Entertainer und #Friedenspropagandist #RusselBrand.…
Media is too big
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#Hetzjagd
#Leidmedien
#Zensur
Der Brite Russell Brand , dem die #Leidmedien eine ähnliche konstruierte
#Geschichte andichten,
wie es #Rammstein Sänger #Lindemann
ertragen und erfolgreich juristisch niedergeschlagen hat,
veröffentlicht eine Erklärung nach den
Zensur- und Hexenverfolgungsangriffen auf ihn letzte Woche.
Sein Fehler, er thematisierte offen die #Plandemie, Milliardengewinne
von #Pfizer und Co und die allgegenwärtige #Kriegstreiberei .
Besucht ihn ruhig auf #Rumble, sicher
wird er uns mit weiteren Enthüllungen
dort überraschen.
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#Leidmedien
#Zensur
Der Brite Russell Brand , dem die #Leidmedien eine ähnliche konstruierte
#Geschichte andichten,
wie es #Rammstein Sänger #Lindemann
ertragen und erfolgreich juristisch niedergeschlagen hat,
veröffentlicht eine Erklärung nach den
Zensur- und Hexenverfolgungsangriffen auf ihn letzte Woche.
Sein Fehler, er thematisierte offen die #Plandemie, Milliardengewinne
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#Hetzjagd
#Maaßen
#Chemnitz
Merkels ‚Hetzjagd‘ - Die Auseinandersetzungen beschäftigen die sächsischen Strafverfolgungsbehörden auch noch sechs Jahre später.
Das Landgericht Chemnitz will gegen neun Beschuldigte kein neues Verfahren eröffnen.
Fast sechs Jahre nach den rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz hat das Landgericht die Eröffnung eines weiteren Hauptverfahrens abgelehnt.
Die zuständige Kammer sehe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben, teilte das Gericht am Freitag mit.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 1. September 2018 Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen und elf Menschen verletzt zu haben.
Strafbarkeit sei nur dann gegeben, wenn nachweisbar sei, dass die Beschuldigten an den Taten selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt waren.
Dies könne die Kammer aber nicht erkennen, heißt es vom Gericht.
Hier mehr ▶️▶️
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Merkels ‚Hetzjagd‘ - Die Auseinandersetzungen beschäftigen die sächsischen Strafverfolgungsbehörden auch noch sechs Jahre später.
Das Landgericht Chemnitz will gegen neun Beschuldigte kein neues Verfahren eröffnen.
Fast sechs Jahre nach den rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz hat das Landgericht die Eröffnung eines weiteren Hauptverfahrens abgelehnt.
Die zuständige Kammer sehe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben, teilte das Gericht am Freitag mit.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 1. September 2018 Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen und elf Menschen verletzt zu haben.
Strafbarkeit sei nur dann gegeben, wenn nachweisbar sei, dass die Beschuldigten an den Taten selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt waren.
Dies könne die Kammer aber nicht erkennen, heißt es vom Gericht.
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