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#Duldungspdlicht
#Urteil

Rich­terin spricht unge­impften Sol­daten frei

Ein Soldat verweigerte die Impfung gegen Corona und musste einem Lehrgang fernbleiben.

Sein Strafverfahren endete nun aber zunächst glimpflich für ihn:


Eine Richterin sprach ihn trotz entgegenstehender übergeordneter Rechtsprechung frei.
Mehrfach verweigerte ein Bundeswehrsoldat die Impfung gegen Corona. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhob deshalb Anklage wegen Gehorsamsverweigerung, § 20 Wehrstrafgesetz (WStG). Die zuständige Richterin vom Amtsgericht (AG) Bad Kissingen aber sprach den Mann frei (Urt. v. 12.09.2023, Az. 24 Js 10196/22). Sie hielt die Impfung zu diesem Zeitpunkt in Hinblick auf die sinkenden Fallzahlen für unverhältnismäßig und verwies zudem auf die bekannt gewordenen Nebenwirkungen, teilte ein Sprecher des Gerichts auf LTO-Anfrage mit.“

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