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Vor kurzem hat selbst Karl #Lauterbach
zugegeben, dass die
#Impfung zu schweren
bleibenden
#Schäden führen kann,
was ihm nach eigener Aussage sogar die
ganze Zeit über bewusst gewesen war
und
das, obwohl er die Impfung lange gerne als „nebenwirkungsfrei“ darstellte und
die #Impfschäden herunterspielte.

Es stellt sich daher vielmehr die Frage:

Wie haben sich Lauterbach & Co. strafbar gemacht?

Am Ende wird das nur ein – vermutlich langwieriger – #Prozess klären können.
Und das auch erst, wenn die #Staatsanwaltschaften
ihre Pflicht zur Verfolgung des #Corona #Unrechts wahrnehmen, was sie von Amts wegen
und aufgrund von Anzeigen längst
könnten und müssten, aber aus politischen Gründen derzeit nicht tun, denn #Staatsanwälte sind in #Deutschland weisungsgebunden.

Aus dem deutschen #Strafgesetzbuch
kommt hier u.a.
eine Untersuchung von
#Mord und #Totschlag (§§ 211, 212) oder fahrlässiger #Tötung (§ 222) in Betracht.

Zusätzlich noch die Prüfung der
Körperverletzungsdelikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229).

Begangen im
#Amt, also kommt noch § 340 StGB hinzu.

Für § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) genügt es, dass der Tod durch die
#Körperverletzung
(Verabreichung einer Spritze mit mRNA-Impfstoff) wenigstens fahrlässig herbeigeführt wurde.

Natürlich sei auch nicht die
#Freiheitsberaubung durch Lockdowns (§ 239 StGB), die millionenfache #Nötigung und #Drohung (§ 240 StGB) vergessen, die volksverhetzerische #Verunglimpfung der #Ungeimpften (§ 130 StGB) sowie die #Veruntreuung von #Milliarden für nutzlose Masken und Impfstoffe,
die jetzt auf Halde liegen.


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