#NorbertHaering
Kein #Lastenausgleich und keine #Enteignung für #Impfschäden
In Kreisen der Kritiker der Coronamaßnahmen hält sich hartnäckig das Gerücht, durch eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes sei es möglich geworden, Vermögen der Bürger heranzuziehen, um Impfgeschädigte zu entschädigen.
Das ist nicht richtig.
Das #Gerücht basiert auf der Annahme, dass eine tatsächlich bestehende indirekte Beziehung
von #Lastenausgleichsgesetz und #Entschädigung von #Impfopfern so augelegt werden könnte,
dass ein #Lastenausgleich zugunsten von Impfopfern eingeführt werden könnte.
Das bleibt in allen Varianten, die ich kenne, ziemlich vage.
Hier mehr ▶️▶️
🎥✨Folgt uns ✨✨
✨✨✨auf ✨✨✨
BrandenburgTV✨🎥
.
Kein #Lastenausgleich und keine #Enteignung für #Impfschäden
In Kreisen der Kritiker der Coronamaßnahmen hält sich hartnäckig das Gerücht, durch eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes sei es möglich geworden, Vermögen der Bürger heranzuziehen, um Impfgeschädigte zu entschädigen.
Das ist nicht richtig.
Das #Gerücht basiert auf der Annahme, dass eine tatsächlich bestehende indirekte Beziehung
von #Lastenausgleichsgesetz und #Entschädigung von #Impfopfern so augelegt werden könnte,
dass ein #Lastenausgleich zugunsten von Impfopfern eingeführt werden könnte.
Das bleibt in allen Varianten, die ich kenne, ziemlich vage.
Hier mehr ▶️▶️
🎥✨Folgt uns ✨✨
✨✨✨auf ✨✨✨
BrandenburgTV✨🎥
.
💉💉
Nach einem #Urteil des #Verwaltungsgerichts #Freiburg hängt der #Anspruch
auf #Verdienstausfall-#Entschädigung nicht vom #Impfstatus
ab.
Da die verwendeten #Impfungen eine #Corona-Infektion nicht verhindern,
sei eine #Schlechterstellung von ungeimpften #Arbeitnehmern während einer Covid-19 Infektion unzulässig gewesen.
Geklagt hatte der Arbeitgeber eines Mannes, der Im Dezember 2021 aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne bleiben musste.
Der Arbeitgeber beantragte ordnungsgemäß eine Erstattung der gezahlten Verdienstausfallentschädigung vom Land Baden-Württemberg.
Dies wurde mit dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, Paragraf 56 jedoch abgelehnt.
Der betroffene Arbeitnehmer hätte durch die Inanspruchnahme einer empfohlenen Corona-Impfung eine Infektion und damit einen Arbeitsausfall verhindern können, so das Regierungspräsidium in Freiburg.
In seinem #Urteil vom 2. Mai 2023 gab das #Verwaltungsgericht #Freiburg nun dem Arbeitgeber #Recht:
Das Gericht sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer fehlenden Impfung und der Abwesenheit des Arbeitnehmers.
💉💉
Hier mehr ▶️▶️
✨
🎥✨Folgt uns ✨✨
✨✨✨auf ✨✨✨
BrandenburgTV✨🎥
✨
Nach einem #Urteil des #Verwaltungsgerichts #Freiburg hängt der #Anspruch
auf #Verdienstausfall-#Entschädigung nicht vom #Impfstatus
ab.
Da die verwendeten #Impfungen eine #Corona-Infektion nicht verhindern,
sei eine #Schlechterstellung von ungeimpften #Arbeitnehmern während einer Covid-19 Infektion unzulässig gewesen.
Geklagt hatte der Arbeitgeber eines Mannes, der Im Dezember 2021 aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne bleiben musste.
Der Arbeitgeber beantragte ordnungsgemäß eine Erstattung der gezahlten Verdienstausfallentschädigung vom Land Baden-Württemberg.
Dies wurde mit dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, Paragraf 56 jedoch abgelehnt.
Der betroffene Arbeitnehmer hätte durch die Inanspruchnahme einer empfohlenen Corona-Impfung eine Infektion und damit einen Arbeitsausfall verhindern können, so das Regierungspräsidium in Freiburg.
In seinem #Urteil vom 2. Mai 2023 gab das #Verwaltungsgericht #Freiburg nun dem Arbeitgeber #Recht:
Das Gericht sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer fehlenden Impfung und der Abwesenheit des Arbeitnehmers.
💉💉
Hier mehr ▶️▶️
✨
🎥✨Folgt uns ✨✨
✨✨✨auf ✨✨✨
BrandenburgTV✨🎥
✨
Wenn jemand einen so hohen „Marktwert“ hat, dass private Fernsehanstalten mit ihm Millionen verdienen, dann hat er sich selbst auch eine Millionen-Gage verdient, finde ich.
Ganz anders sieht das aber bei öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten aus, für die jeder Bewohner dieses Landes eine Zwangsgebühr bezahlen muss….
Und jetzt das – die „Welt“ hat eines der am strengsten gehüteten Geheimnisse der Anstalten gelüftet – die Bezüge der Top-Verdiener des ZDF.
Christian Sievers vom „Heute Journal“ erhält 350.000 Euro jedes Jahr,
Talkmasterin Maybrit Illner, die noch kurz vor der Wende der SED beitrat, 480.000 Euro,
Rudi Cerne 382.000 Euro und Marietta Slomka 393.750 Euro.
„Comedian“ Jan Böhmermann liegt bei 651.000 Euro plus Mehrwertsteuer.
Bis 2025 ist eine Steigung auf 713.000 Euro vorgesehen.
Man hat den Eindruck, es handelt sich hier um #Entschädigung für #Propaganda.
Hier mehr ▶️▶️
✨
Ganz anders sieht das aber bei öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten aus, für die jeder Bewohner dieses Landes eine Zwangsgebühr bezahlen muss….
Und jetzt das – die „Welt“ hat eines der am strengsten gehüteten Geheimnisse der Anstalten gelüftet – die Bezüge der Top-Verdiener des ZDF.
Christian Sievers vom „Heute Journal“ erhält 350.000 Euro jedes Jahr,
Talkmasterin Maybrit Illner, die noch kurz vor der Wende der SED beitrat, 480.000 Euro,
Rudi Cerne 382.000 Euro und Marietta Slomka 393.750 Euro.
„Comedian“ Jan Böhmermann liegt bei 651.000 Euro plus Mehrwertsteuer.
Bis 2025 ist eine Steigung auf 713.000 Euro vorgesehen.
Man hat den Eindruck, es handelt sich hier um #Entschädigung für #Propaganda.
Hier mehr ▶️▶️
✨