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Die erfolgreiche #Raffinerie
#PCKSchwedt steht vor dem #Aus.
Sie hat eigentlich
keine wirtschaftlichen Probleme,
ist aber aus politischen Gründen gefährdet.
Die #Bundesregierung hatte im Frühjahr 2022 wegen des #Ukraine-Krieges beschlossen, kein #russisches #Öl mehr zu beziehen.
Das hat
die Raffinerie bisher über die „Druschba“-Leitung bezogen.
Betrieben wurde sie vom russischen Konzern „Rosneft“, der aber enteignet werden soll.
Eine Klage dagegen wurde jüngst vom #Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen.
Hier mehr ▶️▶️
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Die erfolgreiche #Raffinerie
#PCKSchwedt steht vor dem #Aus.
Sie hat eigentlich
keine wirtschaftlichen Probleme,
ist aber aus politischen Gründen gefährdet.
Die #Bundesregierung hatte im Frühjahr 2022 wegen des #Ukraine-Krieges beschlossen, kein #russisches #Öl mehr zu beziehen.
Das hat
die Raffinerie bisher über die „Druschba“-Leitung bezogen.
Betrieben wurde sie vom russischen Konzern „Rosneft“, der aber enteignet werden soll.
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Das #Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: #Staatsdiener dürfen bestraft werden, wenn sie #Verschwörungsmythen verbreiten und die #Pandemiepolitik als "diktatorisch" kritisieren.
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#LNG
#Rügen
#Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Klagen zweier Umweltorganisationen ab.
Damit kann die Gaspipeline von Rügen nach Lubmin wie geplant in Betrieb gehen.
Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens.
Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht mit.
#Kritiker führen schon länger an, dass #keine #Gasmangellage mehr bestehe, das #Rügener #Terminal nicht benötigte #Überkapazitäten schaffe und #Umwelt und #Natur #schade.
Der ‚Bund‘ hat es unter Verweis auf die ‚Energieversorgungs-sicherheit’ verteidigt.
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#Rügen
#Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Klagen zweier Umweltorganisationen ab.
Damit kann die Gaspipeline von Rügen nach Lubmin wie geplant in Betrieb gehen.
Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens.
Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht mit.
#Kritiker führen schon länger an, dass #keine #Gasmangellage mehr bestehe, das #Rügener #Terminal nicht benötigte #Überkapazitäten schaffe und #Umwelt und #Natur #schade.
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Der juristische #Kampf gegen das „#Compact“-#Verbot nimmt Gestalt an. Das Magazin hat nun #Klage beim #Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Unterdessen wurde auch das „Sommerfest für Pressefreiheit“ verboten.
Die Anwälte des verbotenen „Compact“-Magazins haben Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts, wie unter anderem die dpa berichtet. Am Mittwochabend seien demnach sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag gegen das Verbot eingegangen. Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist noch offen.
Laut Elsässer sind die angeblichen Beweise , die
Faeser vorlegte, um das Magazin zu verbieten, unwahr. Sein Name wäre in eine bereits vom Gericht nicht weiter verfolgte Geschichte reingelogen worden.
Quelle➡️➡️
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Unterdessen wurde auch das „Sommerfest für Pressefreiheit“ verboten.
Die Anwälte des verbotenen „Compact“-Magazins haben Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts, wie unter anderem die dpa berichtet. Am Mittwochabend seien demnach sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag gegen das Verbot eingegangen. Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist noch offen.
Laut Elsässer sind die angeblichen Beweise , die
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Überraschende Wende!
Klatsche für Nancy Faeser und Rücktrittsforderungen.
Das #Bundesverwaltungsgericht
hat das Verbot des “rechtsextremen” Magazins „Compact“ teilweise ausgesetzt. Ausschlaggebend war ein Antrag des Magazins. Jürgen Elsässer feiert und ist zuversichtlich.
Das Gericht teilte unter anderem mit, dass es derzeit nicht abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmbH“ sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die Grundlage eines Verbots gegeben sei.
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Das #Bundesverwaltungsgericht
hat das Verbot des “rechtsextremen” Magazins „Compact“ teilweise ausgesetzt. Ausschlaggebend war ein Antrag des Magazins. Jürgen Elsässer feiert und ist zuversichtlich.
Das Gericht teilte unter anderem mit, dass es derzeit nicht abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmbH“ sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die Grundlage eines Verbots gegeben sei.
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