Der gewalttätige Angriff auf den SPD-Politiker Matthias Ecke wurde für eine neue Mobilisierungskampagne zum Anlaß genommen. Daß hier wieder die Marketingstrategen des polit-medialen Komplexes die Fäden ziehen, erkennt man an der Form der »spontanen« Demonstrationen, bei dem das Milieu der regierungsabhängig Beschäftigten mit Schildern »gegen Rechts« oder AfD-Verbotsforderungen das Bild bestimmt. So viel Engagement sieht man leider nicht, wenn einfache Bürger Opfer von Gewalt werden …
Dazu paßt auch die »Striesener Erklärung«, die damit wirbt, daß prominente Politiker »aller Parteien« sich daran beteiligen — mit Ausnahme der AfD, denn die wollte man von Anfang an nicht dabei haben. Es ist ja nicht so, daß die AfD die klare Absage gegen jegliche Gewalt in der politischen Auseinandersetzung nicht unterstützen wollte — ganz im Gegenteil! Zahlreiche Anträge in allen Parlamenten, in denen wir vertreten sind, beinhalten die Verurteilung von Gewalt gegen Parteien und Politiker.
Aber das paßt nicht in das gewünschte Narrativ.
Die ritualisierte öffentliche Feindmarkierung wird auch durch die Tatsache gestört, daß die AfD besonders häufig von politischer Gewalt betroffen ist. Deswegen verschweigt man das lieber.
Wenn es den Journalisten der Leitmedien um eine echte Wahrheitsfindung ginge, wäre eine ergebnisoffene Analyse der Zahlen angebracht. Beispielsweise aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD vom 26.01.2024 [1]. Daraus geht nämlich hervor, daß Straftaten gegen die SPD nicht zwangsläufig politisch »rechten« Tätern zugeordnet werde kann. Im Gegenteil: 2023 gingen deutlich mehr Straftaten auf das Konto von Linksextremisten. Im Jahr davor waren es sogar fast doppelt so viele, die man konkret »linken« Tätern zuordnen konnte im Vergleich zu »rechten« Tätern. Bei den Grünen ist das Verhältnis sogar noch eindeutiger: 2023 standen 71 »linksmotivierte« lediglich 24 »rechtsmotivierten« Straftaten gegen die Grünen gegenüber. Die meisten Straftaten entfallen auf die Kategorie »sonstige Zuordnung«.
Tatsache ist aber auch, daß mit der Regierungsbeteiligung der Grünen die Straftaten gegen diese Partei stark zugenommen haben. Das liegt sicherlich auch an dem autoritären Regierungsstil, der bei vielen Bürgern ein Ohnmachtsgefühl auslöst — was aber natürlich keine Straftaten rechtfertigt. Diese Aufstellung beinhaltet alle Straftaten, auch solche, die man unter dem Begriff »Äußerungsdelikte« zusammenfaßt. Schaut man allerdings auf die reinen Gewaltdelikte, so waren auch 2023 die AfD und ihre Vertreter die häufigsten Opfer von politischer Gewalt.
Das ist in der Tat eine besorgniserregende Entwicklung, die von den Leitmedien selbstkritisch thematisiert gehört — aber eben nicht als weitere Schmutz- und Wahlkampfkampagne gegen das häufigste Opfer, der AfD.
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[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010177.pdf
Dazu paßt auch die »Striesener Erklärung«, die damit wirbt, daß prominente Politiker »aller Parteien« sich daran beteiligen — mit Ausnahme der AfD, denn die wollte man von Anfang an nicht dabei haben. Es ist ja nicht so, daß die AfD die klare Absage gegen jegliche Gewalt in der politischen Auseinandersetzung nicht unterstützen wollte — ganz im Gegenteil! Zahlreiche Anträge in allen Parlamenten, in denen wir vertreten sind, beinhalten die Verurteilung von Gewalt gegen Parteien und Politiker.
Aber das paßt nicht in das gewünschte Narrativ.
Die ritualisierte öffentliche Feindmarkierung wird auch durch die Tatsache gestört, daß die AfD besonders häufig von politischer Gewalt betroffen ist. Deswegen verschweigt man das lieber.
Wenn es den Journalisten der Leitmedien um eine echte Wahrheitsfindung ginge, wäre eine ergebnisoffene Analyse der Zahlen angebracht. Beispielsweise aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD vom 26.01.2024 [1]. Daraus geht nämlich hervor, daß Straftaten gegen die SPD nicht zwangsläufig politisch »rechten« Tätern zugeordnet werde kann. Im Gegenteil: 2023 gingen deutlich mehr Straftaten auf das Konto von Linksextremisten. Im Jahr davor waren es sogar fast doppelt so viele, die man konkret »linken« Tätern zuordnen konnte im Vergleich zu »rechten« Tätern. Bei den Grünen ist das Verhältnis sogar noch eindeutiger: 2023 standen 71 »linksmotivierte« lediglich 24 »rechtsmotivierten« Straftaten gegen die Grünen gegenüber. Die meisten Straftaten entfallen auf die Kategorie »sonstige Zuordnung«.
Tatsache ist aber auch, daß mit der Regierungsbeteiligung der Grünen die Straftaten gegen diese Partei stark zugenommen haben. Das liegt sicherlich auch an dem autoritären Regierungsstil, der bei vielen Bürgern ein Ohnmachtsgefühl auslöst — was aber natürlich keine Straftaten rechtfertigt. Diese Aufstellung beinhaltet alle Straftaten, auch solche, die man unter dem Begriff »Äußerungsdelikte« zusammenfaßt. Schaut man allerdings auf die reinen Gewaltdelikte, so waren auch 2023 die AfD und ihre Vertreter die häufigsten Opfer von politischer Gewalt.
Das ist in der Tat eine besorgniserregende Entwicklung, die von den Leitmedien selbstkritisch thematisiert gehört — aber eben nicht als weitere Schmutz- und Wahlkampfkampagne gegen das häufigste Opfer, der AfD.
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[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010177.pdf
»Plötzlich und unerwartet« — diese Formulierung tritt nicht nur immer häufiger seit 2021 in Todesanzeigen auf. Plötzlich und unerwartet ist auch der dramatische Geburtenrückgang seit 2022. Im letzten Jahr sank die Zahl der Lebendgeburten um 6,3 % — und der Trend setzt sich unvermindert fort. Kamen im Januar 2021 in Deutschland noch 64.325 Kinder zu Welt, sank die Zahl im Januar 2022 bereits drastisch auf 59.409. Letztes Jahr waren es im Vergleichsmonat wieder 2.307 Kinder weniger, die geboren wurden und dieses Jahr waren es nur 49.882. Wenn die Tendenz über das Jahr anhält, werden es dieses Jahr nicht einmal 600.000 Kinder sein, die in unserem Land das Licht der Welt erblicken und das bei über 1 Million Sterbefällen.
Was das für die sozialen Sicherungssysteme und letztlich den Fortbestand des deutschen Volkes bedeutet, braucht nicht mehr ausgeführt zu werden.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Paare, die ungewollt kinderlos bleiben müssen. Wir sehen seit 2021 eine signifikante Entwicklung, die nur mit dem sogenannten »Pillenknick« zu vergleichen ist. Das wirft Fragen auf. Was ist in den letzten Jahren geschehen? War da irgendetwas?
Anstatt darüber zu spekulieren, brauchen wir Klarheit. Es ist höchste Zeit für eine kritische Aufarbeitung, denn es gilt, einen schrecklichen Verdacht auszuräumen — oder, falls er sich bestätigen sollte: politische und rechtliche Konsequenzen zu ziehen!
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Was das für die sozialen Sicherungssysteme und letztlich den Fortbestand des deutschen Volkes bedeutet, braucht nicht mehr ausgeführt zu werden.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Paare, die ungewollt kinderlos bleiben müssen. Wir sehen seit 2021 eine signifikante Entwicklung, die nur mit dem sogenannten »Pillenknick« zu vergleichen ist. Das wirft Fragen auf. Was ist in den letzten Jahren geschehen? War da irgendetwas?
Anstatt darüber zu spekulieren, brauchen wir Klarheit. Es ist höchste Zeit für eine kritische Aufarbeitung, denn es gilt, einen schrecklichen Verdacht auszuräumen — oder, falls er sich bestätigen sollte: politische und rechtliche Konsequenzen zu ziehen!
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Ich spende für den SoliFonds. Hier werden Idealisten unterstützt, die im Faeser-Deutschland 2024 für ihr Engagement unter die Räder gekommen sind.
Wie Marie-Thérèse Kaiser.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist die DNA einer Demokratie — ohne die offene Debatte ist Demokratie nicht denkbar. Es kann nicht sein, daß man schon für das Zitieren von offiziellen Zahlen bestraft wird, wenn der Obrigkeit der Zusammenhang nicht paßt. Damit das nicht zur »neuen Normalität« wird, muß Marie-Thérèse Kaiser ihr Recht durch alle Instanzen einklagen. Ihr Fall hat das Zeug für ein Grundsatzurteil — deswegen darf sie nicht auf halber Strecke wegen der immensen Prozeßkosten aufgeben. Damit das nicht geschieht, hilft der SoliFonds.
Unterstützen wir den Solifonds dabei!
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Wie Marie-Thérèse Kaiser.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist die DNA einer Demokratie — ohne die offene Debatte ist Demokratie nicht denkbar. Es kann nicht sein, daß man schon für das Zitieren von offiziellen Zahlen bestraft wird, wenn der Obrigkeit der Zusammenhang nicht paßt. Damit das nicht zur »neuen Normalität« wird, muß Marie-Thérèse Kaiser ihr Recht durch alle Instanzen einklagen. Ihr Fall hat das Zeug für ein Grundsatzurteil — deswegen darf sie nicht auf halber Strecke wegen der immensen Prozeßkosten aufgeben. Damit das nicht geschieht, hilft der SoliFonds.
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Mindestens 52.000 Euro Spenden hat die nordrhein-westfälische CDU und der Bundesverband der Jungen Union für eine nicht unerhebliche »Gefälligkeit« erhalten: Aufenthaltstitel für illegale Einwanderer! Dabei ziehen die Altparteien an einem Strang: Der ehemalige SPD-Geschäftsführer Jens Bröker soll 300.000 Euro Bestechungsgeld für seine guten Kontakte erhalten haben, damit er Ausländern dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen ermöglicht.
Besonders brisant: In dem konkreten Fall geht es um 350 Chinesen. Hatte sich die CDU nicht gerade erst sehr weit aus dem Fenster gelehnt, als es um chinesische Spionage ging?
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JUNGE FREIHEIT
NRW-Zuwendungen im Zwielicht: Schleuser-Skandal weitet sich zu CDU-Spendenaffäre aus
Die NRW-CDU erhält offenbar von der Schleuserbande mehrere Zehntausend Euro Spenden, um Ausländer ins Land zu lassen. Bereits mehrere Politiker wurden festgenommen – auch von der SPD.
Stark für unsere Heimat! - so ist unser Eichsfelder Kommunalwahlprogramm überschrieben, das heute tausendfach in die Heiligenstädter Briefkästen wanderte. Ein herzliches Dankeschön an alle feißigen Verteiler der AfD, die in diesen Wochen bundesweit Aufklärung in Papierform zu den Bürgern bringen!
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Ein Tag währt vierundzwanzig Stunden.
Vierundzwanzig Jahre währte das »Institut für Staatspolitik«. Wir nehmen heute Abschied von einer Denkfabrik, die wie keine andere im deutschsprachigen Raum mit der sogenannten »Neuen Rechten« in Verbindung gebracht wird.
Als das Institut im Mai 2000 gegründet wurde, schloß es eine wichtige Lücke. Bis vielleicht auf das in letzter Zeit immer mehr an Einfluß verlierende Studienzentrum Weikersheim gab es keine vergleichbare Einrichtung, die sich auf diesem Niveau um eine konservative Bildungsarbeit und Nachwuchsförderung verdient gemacht hätte. Mit dem Aufstieg der AfD gewann das IfS immer weiter an Bedeutung — das resultierte auch daraus, daß die Desiderius Erasmus-Stiftung bis heute die ihr zugedachte Rolle nicht auszufüllen vermag.
Vierundzwanzig Jahre währte das »Institut für Staatspolitik«. Wir nehmen heute Abschied von einer Denkfabrik, die wie keine andere im deutschsprachigen Raum mit der sogenannten »Neuen Rechten« in Verbindung gebracht wird.
Als das Institut im Mai 2000 gegründet wurde, schloß es eine wichtige Lücke. Bis vielleicht auf das in letzter Zeit immer mehr an Einfluß verlierende Studienzentrum Weikersheim gab es keine vergleichbare Einrichtung, die sich auf diesem Niveau um eine konservative Bildungsarbeit und Nachwuchsförderung verdient gemacht hätte. Mit dem Aufstieg der AfD gewann das IfS immer weiter an Bedeutung — das resultierte auch daraus, daß die Desiderius Erasmus-Stiftung bis heute die ihr zugedachte Rolle nicht auszufüllen vermag.
Auf dem Höhepunkt ihres Einflusses wird das Institut geschlossen.
Damit wird den aktuellen politischen Verhältnissen Rechnung getragen, in der Oppositionsarbeit erschwert, gar kriminalisiert und der Meinungskorridor demokratiegefährdend eingeengt wird. Es begann mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und gipfelte in der zunehmenden Diffamierung, bei der sich regierungsgesteuerte Behörden und aktivistische Journalisten gegenseitig die Bälle zuspielen.
Während es 2007 noch keine Anhaltspunkte für »ziel- und zweckgerichtete Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« gab [1], änderte sich das abrupt unter der Ägide Haldenwangs. Gehörte der freie Meinungsaustausch in den Jahrzehnten zuvor zum Wesen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wurden nun moralische Grenzen immer enger gezogen. So erklärt sich auch der zweifelhafte Vorwurf Haldenwangs, das Institut baue »ideologische Tabuzonen im politischen Diskurs« ab.
Was auch sonst?!
Im Oktober 2021 stufte der Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt das IfS als »gesichert rechtsextreme Gruppierung« ein. Freilich ohne einen Nachweis zu erbringen, inwiefern sich in ihrer Arbeit nun plötzlich doch »ziel- und zweckgerichtete Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« finden lassen. Nach den heutigen Standards reicht die bloße Behauptung und der Zirkelschluß: Die AfD ist »verfassungsfeindlich«, weil sie unter dem Einfluß des IfS steht und das IfS, weil es eine Nähe zur AfD gibt.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnlos geworden, einem immer übergriffiger werdenden Staat jene Struktur anzubieten, die es ihm besonders einfach macht, darüber zu verfügen. Das IfS ist diesem Staat nun verlorengegangen.
Übrigens: Nicht von Ungefähr kam die Namensähnlichkeit zum »Institut für Sozialforschung« eines Theodor Wiesengrund-Adorno oder Jürgen Habermas. Ihre »Kritische Theorie« verselbständigte sich und infizierte die politische Moral nachfolgender Generationen.
Es braucht dazu der Vereine nicht.
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[1] https://dserver.bundestag.de/btd/16/046/1604675.pdf
Damit wird den aktuellen politischen Verhältnissen Rechnung getragen, in der Oppositionsarbeit erschwert, gar kriminalisiert und der Meinungskorridor demokratiegefährdend eingeengt wird. Es begann mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und gipfelte in der zunehmenden Diffamierung, bei der sich regierungsgesteuerte Behörden und aktivistische Journalisten gegenseitig die Bälle zuspielen.
Während es 2007 noch keine Anhaltspunkte für »ziel- und zweckgerichtete Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« gab [1], änderte sich das abrupt unter der Ägide Haldenwangs. Gehörte der freie Meinungsaustausch in den Jahrzehnten zuvor zum Wesen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wurden nun moralische Grenzen immer enger gezogen. So erklärt sich auch der zweifelhafte Vorwurf Haldenwangs, das Institut baue »ideologische Tabuzonen im politischen Diskurs« ab.
Was auch sonst?!
Im Oktober 2021 stufte der Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt das IfS als »gesichert rechtsextreme Gruppierung« ein. Freilich ohne einen Nachweis zu erbringen, inwiefern sich in ihrer Arbeit nun plötzlich doch »ziel- und zweckgerichtete Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« finden lassen. Nach den heutigen Standards reicht die bloße Behauptung und der Zirkelschluß: Die AfD ist »verfassungsfeindlich«, weil sie unter dem Einfluß des IfS steht und das IfS, weil es eine Nähe zur AfD gibt.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnlos geworden, einem immer übergriffiger werdenden Staat jene Struktur anzubieten, die es ihm besonders einfach macht, darüber zu verfügen. Das IfS ist diesem Staat nun verlorengegangen.
Übrigens: Nicht von Ungefähr kam die Namensähnlichkeit zum »Institut für Sozialforschung« eines Theodor Wiesengrund-Adorno oder Jürgen Habermas. Ihre »Kritische Theorie« verselbständigte sich und infizierte die politische Moral nachfolgender Generationen.
Es braucht dazu der Vereine nicht.
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[1] https://dserver.bundestag.de/btd/16/046/1604675.pdf
Forwarded from AfD-Fraktion Thüringen
Stirbt unsere Demokratie?
Wer eine andere Meinung hat als die Regierung, der wird als Verfassungsfeind verunglimpft. Wer sich kritisch zur politischen Situation äußert, wird als Rechtsextremist abgestempelt. Wer nicht so denkt, wie die Regierung, dem hetzt man den Geheimdienst auf den Hals. Wer sich den Mund nicht verbieten lässt, der muss mit Ächtung, Diffamierung, Zensur, Kontosperrung oder strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Wenn das der Kurs ist, den die Rot-Gelb-Grün-Schwarzen heute fahren, dann ist die Demokratie in großer Gefahr. Können wir diese Gefahr noch abwenden? Darüber reden wir zu unserem Bürgerdialog.
📌 Carl Schröder Saal, Sondershausen
🗓 13. Mai 2024
⏰ 18:30 Uhr
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
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Wer eine andere Meinung hat als die Regierung, der wird als Verfassungsfeind verunglimpft. Wer sich kritisch zur politischen Situation äußert, wird als Rechtsextremist abgestempelt. Wer nicht so denkt, wie die Regierung, dem hetzt man den Geheimdienst auf den Hals. Wer sich den Mund nicht verbieten lässt, der muss mit Ächtung, Diffamierung, Zensur, Kontosperrung oder strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Wenn das der Kurs ist, den die Rot-Gelb-Grün-Schwarzen heute fahren, dann ist die Demokratie in großer Gefahr. Können wir diese Gefahr noch abwenden? Darüber reden wir zu unserem Bürgerdialog.
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Der ehemalige »Ostbeauftragte« der Bundesregierung verlor sein Direktmandat gegen den AfD-Kandidaten Mike Moncsek und hatte noch Glück, daß er über die Landesliste wieder in den Bundestag einziehen konnte. Es verwundert daher also nicht, daß er die AfD ganz persönlich als »Bedrohung« empfindet - so wie andere Berufspolitiker, für die es bei der Pöstchenvergabe langsam eng wird. Wenn sie ihre Privilegien aufgeben müssen, geht es um nichts weniger als »die Demokratie«. Da stört auch nicht der Widerspruch, daß Parteiverbote nicht gerade für einen demokratischen Diskurs stehen.
Der 1975 in Karl-Marx-Stadt geborene Wanderwitz ist nach eigenen Angaben »in einer Form diktatursozialisiert« — jedenfalls unterstellt er das seinen Nachbarn in der Heimat. Und auch, daß sie (oder spricht er von sich selbst?) »auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind«. Meiner Erfahrung nach haben die Menschen, die sich noch an die DDR erinnern, besonders feine Antennen für die Mechanismen der Repression und Funktionärs-Rhetorik entwickelt.
Deswegen spielt auch das Urteil von Münster nur in sofern eine Rolle, als daß es unschöne Erinnerungen weckt.
Der 1975 in Karl-Marx-Stadt geborene Wanderwitz ist nach eigenen Angaben »in einer Form diktatursozialisiert« — jedenfalls unterstellt er das seinen Nachbarn in der Heimat. Und auch, daß sie (oder spricht er von sich selbst?) »auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind«. Meiner Erfahrung nach haben die Menschen, die sich noch an die DDR erinnern, besonders feine Antennen für die Mechanismen der Repression und Funktionärs-Rhetorik entwickelt.
Deswegen spielt auch das Urteil von Münster nur in sofern eine Rolle, als daß es unschöne Erinnerungen weckt.
Die FAZ weiß mehr als das Gericht - so funktioniert etablierter Journalismus im Jahr 2024.
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Forwarded from AfD-Fraktion Thüringen
Bürgerdialog Sömmerda vor Ort - Neues aus dem Landtag
Liebe Freunde, wie es mit der aktuellen Politik läuft, was im Landtag passiert und wie es künftig weiter geht - dazu steht Ihnen Björn Höcke Rede und Antwort.
📌Volkshaus Sömmerda
🗓 16. Mai 2024
⏰ 18:30 Uhr
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Liebe Freunde, wie es mit der aktuellen Politik läuft, was im Landtag passiert und wie es künftig weiter geht - dazu steht Ihnen Björn Höcke Rede und Antwort.
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Ja, für mich war es die politisch motivierte Verurteiltung eines Unschuldigen. Und ja, wenn ich in einem Land mit Asylrecht einen Antrag stellen würde, hätte ich wahrscheinlich gute Chancen als politisch Verfolgter anerkannt zu werden. Auch Boris Reitschuster sieht deutlich, daß gestern wieder ein Stück Rechtsstaat gestorben ist.
https://reitschuster.de/post/faz-vermeldete-hoecke-schuldspruch-schon-zehn-stunden-bevor-er-fiel/
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FAZ vermeldete Höcke-Schuldspruch schon zehn Stunden, bevor er fiel Mysteriöser Artikel in der "Frankfurter Allgemeinen"
„Ein kleines technisches Versehen“ – so versuchen andere Medien den SuperGAU der FAZ klein zu reden. Dabei wirft der Fehler viele Fragen auf. Nicht nur die, warum die Journalisten mit ihrer verfrühten Meldung das Urteil korrekt vorwegnahmen.
Meinungsfreiheit wird zur Mutprobe, wenn die Regierung ihre eigenen Bürger wegen Meinungsäußerungen anklagt. In bisher ungekanntem Ausmaß bemühen Bundesministerien die Gerichte. »Umzingelt von Wirklichkeit« (Zitat: Robert Habeck) ist jede Kritik besonders unangenehm. Sie hassen Kritik – und nennen sie deswegen »Haßrede«. Einer Auswertung der Klagewelle entzieht sich die Regierung bisher, denn die Fallzahlen und der Erfolg der Maßnahmen werden nicht bekannt gegeben. Wir wissen nur von den Ministerien und den Pressestellen der einzelnen Ampel-Politiker, daß »regelmäßig« Strafanzeigen erstattet werden. Wir wissen von einigen prominenten Fällen, daß viele Gerichte das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht Meinungsfreiheit oft (noch?) höher werten, als die Persönlichkeitsschutzrechte von Politikern.
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Das soll nach Willen der Obrigkeit möglichst eingeschränkt werden.
Mit dem »Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität« wurde eine moderne Form der Majestätsbeleidigung eingeführt: »Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts eine Beleidigung aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe«, heißt es beispielsweise im § 188 des StGB.
Ein Klima der Einschüchterung wurde geschaffen: Viele Bürger wissen gar nicht mehr, was man noch sagen darf. Und am Fall von Marie-Thérèse Kaiser haben wir gesehen, daß es schon genügt, offizielle Zahlen und Fakten zu benennen, um in die Mühlen der politischen Justiz zu geraten. Selbst wenn es einem Regierungskritiker gelingt, nach mehreren Instanzen Recht zu bekommen, so ist der Weg dahin sehr kostspielig und kann Existenzen ruinieren.
Im Gegensatz dazu können Regierungspolitiker ohne jedes Risiko verklagen, wie es ihnen beliebt: Die Prozeßkosten tragen in dem Fall ja die Steuerzahler.
Das Recht soll eigentlich die Schwächeren schützen und nicht Teil struktureller Regierungsgewalt werden. Deswegen ist es wichtig, daß Prominente — zu denen ja auch ich zähle — alle Möglichkeiten nutzen, um für uns alle Freiräume zu schaffen.
Ich wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gelte ich als vorbestraft. Für eine Wortklauberei. Es gab keinen Geschädigten. Mir wurde die Verwendung eines »Symbols« (in Form einer Redewendung) zur Last gelegt, das einer großen Mehrheit (so auch mir) bis dahin gar nicht als solches bekannt war. Doch Symbole und Kennzeichen ergeben nur einen Sinn, wenn sie in ihrer Aussageabsicht verstanden werden. Wenn der Richter in seiner Urteilsbegründung die »Auswirkungen im öffentlichen Raum« als Begründung heranzieht, dann kann damit nur das böswillige Framing der Medienberichterstattung gemeint sein. Durch sie ist ein neuer Zusammenhang konstruiert worden. In der Konsequenz kann das nur heißen: Sage nichts, was die Phantasie deiner erklärten Gegner beflügelt.
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Das soll nach Willen der Obrigkeit möglichst eingeschränkt werden.
Mit dem »Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität« wurde eine moderne Form der Majestätsbeleidigung eingeführt: »Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts eine Beleidigung aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe«, heißt es beispielsweise im § 188 des StGB.
Ein Klima der Einschüchterung wurde geschaffen: Viele Bürger wissen gar nicht mehr, was man noch sagen darf. Und am Fall von Marie-Thérèse Kaiser haben wir gesehen, daß es schon genügt, offizielle Zahlen und Fakten zu benennen, um in die Mühlen der politischen Justiz zu geraten. Selbst wenn es einem Regierungskritiker gelingt, nach mehreren Instanzen Recht zu bekommen, so ist der Weg dahin sehr kostspielig und kann Existenzen ruinieren.
Im Gegensatz dazu können Regierungspolitiker ohne jedes Risiko verklagen, wie es ihnen beliebt: Die Prozeßkosten tragen in dem Fall ja die Steuerzahler.
Das Recht soll eigentlich die Schwächeren schützen und nicht Teil struktureller Regierungsgewalt werden. Deswegen ist es wichtig, daß Prominente — zu denen ja auch ich zähle — alle Möglichkeiten nutzen, um für uns alle Freiräume zu schaffen.
Ich wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gelte ich als vorbestraft. Für eine Wortklauberei. Es gab keinen Geschädigten. Mir wurde die Verwendung eines »Symbols« (in Form einer Redewendung) zur Last gelegt, das einer großen Mehrheit (so auch mir) bis dahin gar nicht als solches bekannt war. Doch Symbole und Kennzeichen ergeben nur einen Sinn, wenn sie in ihrer Aussageabsicht verstanden werden. Wenn der Richter in seiner Urteilsbegründung die »Auswirkungen im öffentlichen Raum« als Begründung heranzieht, dann kann damit nur das böswillige Framing der Medienberichterstattung gemeint sein. Durch sie ist ein neuer Zusammenhang konstruiert worden. In der Konsequenz kann das nur heißen: Sage nichts, was die Phantasie deiner erklärten Gegner beflügelt.
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