Forwarded from Nuoviso
DIE RKI-FILES
DAS ZAAVV RÄUMT AUF
▶️ JETZT ANSEHEN
Die RKI-Files machen weiter die Runde in Deutschland - und zahlreiche Täter, die bei den Unrechtsmaßnahmen mitgemacht haben, dürften wohl Post vom Staatsanwalt bekommen.
Demnächst steht zum Beispiel der Berliner Prügelpolizist Dominic H. vor Gericht - ihm werden mehrere Körperverletzungen im Amt vorgeworfen. Doch nicht nur, wer auf wehrlose, schwerbehinderte Rentner eingeschlagen hat, verhielt sich rechtswidrig.
Auch Beamte und Mitarbeiter bei Ordnungsämtern und selbst die besonders mit missionarischem Eifer ausgestatteten Journalisten der Qualitätsmedien - sie alle erfahren nun durch die RKI Protokolle, dass die wissenschaftliche Grundlage ihrer Entscheidungen mehr als fragwürdig war, um es vorsichtig zu formulieren.
Das sagt auch der Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der zusammen mit Anderen das „Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit“ gegründet hat - mit dem Ziel, jeden anzuzeigen, der sich strafbar gemacht hat.
Inwieweit ihm die RKI-Files dabei helfen, und welche konkreten neuen Ansatzpunkte er nun verfolgt, das alles gibt es jetzt hier, bei YouNost, dem Magazin für ostdeutsche Interessen.
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DAS ZAAVV RÄUMT AUF
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Die RKI-Files machen weiter die Runde in Deutschland - und zahlreiche Täter, die bei den Unrechtsmaßnahmen mitgemacht haben, dürften wohl Post vom Staatsanwalt bekommen.
Demnächst steht zum Beispiel der Berliner Prügelpolizist Dominic H. vor Gericht - ihm werden mehrere Körperverletzungen im Amt vorgeworfen. Doch nicht nur, wer auf wehrlose, schwerbehinderte Rentner eingeschlagen hat, verhielt sich rechtswidrig.
Auch Beamte und Mitarbeiter bei Ordnungsämtern und selbst die besonders mit missionarischem Eifer ausgestatteten Journalisten der Qualitätsmedien - sie alle erfahren nun durch die RKI Protokolle, dass die wissenschaftliche Grundlage ihrer Entscheidungen mehr als fragwürdig war, um es vorsichtig zu formulieren.
Das sagt auch der Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der zusammen mit Anderen das „Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit“ gegründet hat - mit dem Ziel, jeden anzuzeigen, der sich strafbar gemacht hat.
Inwieweit ihm die RKI-Files dabei helfen, und welche konkreten neuen Ansatzpunkte er nun verfolgt, das alles gibt es jetzt hier, bei YouNost, dem Magazin für ostdeutsche Interessen.
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Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Media is too big
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🟥 ALLES WAS RECHT IST ‼️
Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat nach § 279 StG!
Video von Beate Bahner vom 18.4.2024
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/fsCr_0M1pJQ
Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg,
👉 Hier der Beschl. v. 2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24
Über Ihre Wertschätzung freue ich mich!🙏
🌹 IBAN: DE 26 6708 0050 0521 9486 02
"Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
♦️www.beatebahner.de
♦️www.afaev.de
♦️Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
♦️www.youtube.com/@beatebahner6711
Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat nach § 279 StG!
Video von Beate Bahner vom 18.4.2024
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/fsCr_0M1pJQ
Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg,
👉 Hier der Beschl. v. 2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24
Über Ihre Wertschätzung freue ich mich!🙏
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"Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"
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Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷Aktualisierter Entwurf des WHO-Pandemievertrages🔷 ‼️"Fristenmanöver" der WHO mit Verschleierung tatsächlicher Ziele‼️🔷
James Roguski hat in einem aktuellen Beitrag die jüngste Fassung des WHO-Pandemievertrages öffentlich zugänglich gemacht und kommentiert. Er ist entsetzt über den Inhalt und zieht nur eine Schlussfolgerung:
"Der sogenannte Pandemievertrag muss abgelehnt werden! "
In der letzten Zeit hatte sich in der Öffentlichkeit die Kritik an der Missachtung der Fristen für die Vorlage von Änderungsvorschlägen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und dem geplanten Pandemievertrag erheblich verstärkt. Frau Dr. Silvia Behrendt hatte sich zunächst alleine, dann gemeinsam mit David Bell und anderen mit einem offenen Brief an die WHO gewandt und auf die Missachtung der Fristen unter Verstoß gegen das Legalitätsprinzip hingewiesen.
Die WHO, genauer gesagt das beauftragte Gremium - INB, hat einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt.
In diesem Entwurf verlegt das INB den Inhalt wesentlicher Definitionen und gemäß Pandemievertrag zu implementierender Systeme ganz einfach in die Zukunft.
Wenn damit beabsichtigt sein sollte, die Kritik zu entschärfen, es bleibe für die Staaten nicht genügend Zeit, um die Auswirkungen des Pandemievertrages zu beurteilen, so kann dieser Versuch nur als gescheitert beurteilt werden. Im Gegenteil:
Dieses Manöver zeigt, dass die WHO in keiner Weise bereit ist, sich "in die Karten schauen zu lassen". Stattdessen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, BLIND einen Pandemievertrag als Rahmenabkommen zu unterzeichnen, von dem sie nun mangels klarer Definitionen und Zielsetzungen erst Recht nicht wissen, welche Auswirkungen dieser Vertrag auf sie und ihre jeweiligen Bevölkerungen hat.
Die Lage wird m.E. dadurch noch ernster: Die Mitgliedstaaten werden in eine Rahmenvereinbarung "gelockt" mit der möglichen Folge, dass sie an die zukünftigen Ausarbeitungen der neu zu errichtenden "Konferenz der Vertragsstaaten" (Art. 21) gebunden sind.
Im Einzelnen soll die Ausgestaltung folgender Punkte zunächst offen bleiben:
👉 Die Definition des "One-Health-Ansatzes" bis zum 31.5.2026 , Art. 5 (4)
👉 Der Zeitplan für die Ausarbeitung des Pandemiepräventionssystems, Vorbereitungs-, Reaktionsüberwachungs- und Bewertungssystems soll von der neu zu bildenden "Konferenz der Vertragsparteien" ausgehandelt werden, Art. 6 (5)
👉 Modalitäten, Geschäftsbedingungen und betriebliche Dimensionen des WHO-Systems für Krankheitserreger - PABS-Systems - (s. Beate Bahners Buch "WHO-Pandemievertrag Kapitel 29) sollen bis zum 31.5.2026 eingerichtet werden.
👉 Ein Haftungs- und Entschädigungssystem für Schäden soll lediglich "erwogen / berücksichtigt" ("considered") werden, Art. 13 (6).
👉 Die Finanzierungsmodalitäten und -bedingungen sollen von der "Konferenz der Vertragsstaaten" erst bis zum Inkrafttreten des Pandemievertrages erarbeitet und verabschiedet werden, Art. 20 (4)
Art. 33 des Entwurfes sieht die Unterzeichnung des Pandemievertrages nach seiner Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung Ende Mai vor mit Auslegung des Dokuments
👉 vom 17. Juni 2024 bis 28. Juni 2024 im Hauptquartier der WHO und danach
👉 vom 8. Juli 2024 bis 7. Juli 2025 im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York .
Art. 35 des Entwurfes sieht das Inkrafttreten am 30. Tag nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde vor.
James Roguski kann nur beigepflichtet werden:
‼️"The so-called "Pandemic Treaty" must be rejected."‼️
Die Ratifizierung eines internationalen Vertrages ohne Kenntnis der Konsequenzen, die dieser Vertrag für Staaten und Bürger in Zukunft haben wird, ist unvertretbar‼️
Der Pandemievertrag verkauft
‼️Die Katze im Sack‼️
🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷 Autorin des Buches "Die Corona-Verschwörung"
Mein Kanal: 👉 Klick
James Roguski hat in einem aktuellen Beitrag die jüngste Fassung des WHO-Pandemievertrages öffentlich zugänglich gemacht und kommentiert. Er ist entsetzt über den Inhalt und zieht nur eine Schlussfolgerung:
"Der sogenannte Pandemievertrag muss abgelehnt werden! "
In der letzten Zeit hatte sich in der Öffentlichkeit die Kritik an der Missachtung der Fristen für die Vorlage von Änderungsvorschlägen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und dem geplanten Pandemievertrag erheblich verstärkt. Frau Dr. Silvia Behrendt hatte sich zunächst alleine, dann gemeinsam mit David Bell und anderen mit einem offenen Brief an die WHO gewandt und auf die Missachtung der Fristen unter Verstoß gegen das Legalitätsprinzip hingewiesen.
Die WHO, genauer gesagt das beauftragte Gremium - INB, hat einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt.
In diesem Entwurf verlegt das INB den Inhalt wesentlicher Definitionen und gemäß Pandemievertrag zu implementierender Systeme ganz einfach in die Zukunft.
Wenn damit beabsichtigt sein sollte, die Kritik zu entschärfen, es bleibe für die Staaten nicht genügend Zeit, um die Auswirkungen des Pandemievertrages zu beurteilen, so kann dieser Versuch nur als gescheitert beurteilt werden. Im Gegenteil:
Dieses Manöver zeigt, dass die WHO in keiner Weise bereit ist, sich "in die Karten schauen zu lassen". Stattdessen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, BLIND einen Pandemievertrag als Rahmenabkommen zu unterzeichnen, von dem sie nun mangels klarer Definitionen und Zielsetzungen erst Recht nicht wissen, welche Auswirkungen dieser Vertrag auf sie und ihre jeweiligen Bevölkerungen hat.
Die Lage wird m.E. dadurch noch ernster: Die Mitgliedstaaten werden in eine Rahmenvereinbarung "gelockt" mit der möglichen Folge, dass sie an die zukünftigen Ausarbeitungen der neu zu errichtenden "Konferenz der Vertragsstaaten" (Art. 21) gebunden sind.
Im Einzelnen soll die Ausgestaltung folgender Punkte zunächst offen bleiben:
👉 Die Definition des "One-Health-Ansatzes" bis zum 31.5.2026 , Art. 5 (4)
👉 Der Zeitplan für die Ausarbeitung des Pandemiepräventionssystems, Vorbereitungs-, Reaktionsüberwachungs- und Bewertungssystems soll von der neu zu bildenden "Konferenz der Vertragsparteien" ausgehandelt werden, Art. 6 (5)
👉 Modalitäten, Geschäftsbedingungen und betriebliche Dimensionen des WHO-Systems für Krankheitserreger - PABS-Systems - (s. Beate Bahners Buch "WHO-Pandemievertrag Kapitel 29) sollen bis zum 31.5.2026 eingerichtet werden.
👉 Ein Haftungs- und Entschädigungssystem für Schäden soll lediglich "erwogen / berücksichtigt" ("considered") werden, Art. 13 (6).
👉 Die Finanzierungsmodalitäten und -bedingungen sollen von der "Konferenz der Vertragsstaaten" erst bis zum Inkrafttreten des Pandemievertrages erarbeitet und verabschiedet werden, Art. 20 (4)
Art. 33 des Entwurfes sieht die Unterzeichnung des Pandemievertrages nach seiner Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung Ende Mai vor mit Auslegung des Dokuments
👉 vom 17. Juni 2024 bis 28. Juni 2024 im Hauptquartier der WHO und danach
👉 vom 8. Juli 2024 bis 7. Juli 2025 im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York .
Art. 35 des Entwurfes sieht das Inkrafttreten am 30. Tag nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde vor.
James Roguski kann nur beigepflichtet werden:
‼️"The so-called "Pandemic Treaty" must be rejected."‼️
Die Ratifizierung eines internationalen Vertrages ohne Kenntnis der Konsequenzen, die dieser Vertrag für Staaten und Bürger in Zukunft haben wird, ist unvertretbar‼️
Der Pandemievertrag verkauft
‼️Die Katze im Sack‼️
🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷 Autorin des Buches "Die Corona-Verschwörung"
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James Roguski
Bullshit
The latest draft document proposed by the Intergovernmental Negotiating Body is a clear admission of their absolute complete and total failure. The so-called "Pandemic Treaty" must be rejected.
🟥WHO-Pandemievertrag: Für den Profit von Big Pharma – nicht für die Gesundheit der Bürger🟥
Mit ihrem neuen Buch "Der WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit" möchte die Medizinrechtlerin Beate Bahner über den fatalen Angriff auf die Selbstbestimmung von Bürgern und Staaten aufklären. Gut verständlich berichtet sie über die Macher und ihre Ziele.
⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️
https://freedert.online/inland/203112-who-pandemievertrag-den-fuer-profit-von-big-pharma-nicht-fuer-die-gesundheit-der-buerger/
Mit ihrem neuen Buch "Der WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit" möchte die Medizinrechtlerin Beate Bahner über den fatalen Angriff auf die Selbstbestimmung von Bürgern und Staaten aufklären. Gut verständlich berichtet sie über die Macher und ihre Ziele.
⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️
https://freedert.online/inland/203112-who-pandemievertrag-den-fuer-profit-von-big-pharma-nicht-fuer-die-gesundheit-der-buerger/
RT DE
WHO-Pandemievertrag: Für den Profit von Big Pharma – nicht für die Gesundheit der Bürger
Mit ihrem neuen Buch "Der WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit" möchte die Medizinrechtlerin Beate Bahner über den fatalen Angriff auf die Selbstbestimmung von Bürgern und Staaten aufklären. Gut verständlich berichtet sie über die Macher…
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
💥Wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes einsteht ist "rechts"💥
Wer dachte, das Berliner Kammergericht würde die unsinnige Entscheidung des Landgerichts kassieren, sieht sich getäuscht.
Was "rechtsaußen" ist, lässt sich nicht juristisch überprüfen, so die drei Richter. Nicht einmal anhand der Definition der Innenminister der Bundesländer könne überprüft werden, ob jemand als "rechts" bewertet werden darf: alles reine Meinung, nur ein Werturteil.
Frau Faeser und Herr Haldenwang können einpacken. An eine Meinung können keine Konsequenzen geknüpft werden. Die AfD kann jubeln. Denn mit dieser Entscheidung des höchsten Berliner Zivilgerichts ist jegliche Einordnung der Verfassungsschutzämter in politische Richtungen Makulatur. Denn die Verfassungsschutzämter sind an die Definition der Innenminister gebunden.
Eine reine Beschäftigungstherapie unausgelasteter Beamter.
Hier geht es zum Interview darüber mit Alexander Wallasch:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/hammer-aus-der-kammer-wer-die-traditionelle-ordnung-und-unsere-werte-nicht-grundlegend-veraendern-will-ist-rechts
Uns hier die Definition des Berliner Kammergerichts, wer "rechtsaußen" ist:
Als rechts bis rechtsaußen darf bezeichnet werden, wer (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.
Mein Kanal:
t.me/RA_LUDWIG
Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!
Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein
Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden
Bitcoin:
https://www.vfamds.org/mit-bitcoion-unterst%C3%BCtzen
Wer dachte, das Berliner Kammergericht würde die unsinnige Entscheidung des Landgerichts kassieren, sieht sich getäuscht.
Was "rechtsaußen" ist, lässt sich nicht juristisch überprüfen, so die drei Richter. Nicht einmal anhand der Definition der Innenminister der Bundesländer könne überprüft werden, ob jemand als "rechts" bewertet werden darf: alles reine Meinung, nur ein Werturteil.
Frau Faeser und Herr Haldenwang können einpacken. An eine Meinung können keine Konsequenzen geknüpft werden. Die AfD kann jubeln. Denn mit dieser Entscheidung des höchsten Berliner Zivilgerichts ist jegliche Einordnung der Verfassungsschutzämter in politische Richtungen Makulatur. Denn die Verfassungsschutzämter sind an die Definition der Innenminister gebunden.
Eine reine Beschäftigungstherapie unausgelasteter Beamter.
Hier geht es zum Interview darüber mit Alexander Wallasch:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/hammer-aus-der-kammer-wer-die-traditionelle-ordnung-und-unsere-werte-nicht-grundlegend-veraendern-will-ist-rechts
Uns hier die Definition des Berliner Kammergerichts, wer "rechtsaußen" ist:
Als rechts bis rechtsaußen darf bezeichnet werden, wer (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.
Mein Kanal:
t.me/RA_LUDWIG
Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!
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Bitcoin:
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Alexander Wallasch | DE
Hammer aus der Kammer: Wer die traditionelle Ordnung und unsere Werte nicht grundlegend verändern will, ist Rechts!
Anwalt Ludwig klagt gegen Vorwurf, „rechts“ oder „rechtsaußen“ zu sein.
Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
🟥 Die RKI-Files sind das Bundesverdienstkreuz wert ‼️
Der Beitrag von Dr. Michael Andrick, der am 16.4.2024 in der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde, ist es wert, vorgelesen zu werden!
Video von Beate Bahner vom 20.4.2024
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/QAUiIlHHiuY
👉 Hier der Artikel vom 16.4.2024 (leider hinter der Bezahlschranke!)
Über Ihre Wertschätzung freue ich mich!🙏
🌹 IBAN: DE 69 6708 0050 0521 9486 02
"Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
♦️www.beatebahner.de
♦️www.afaev.de
♦️Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
♦️www.youtube.com/@beatebahner6711
Der Beitrag von Dr. Michael Andrick, der am 16.4.2024 in der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde, ist es wert, vorgelesen zu werden!
Video von Beate Bahner vom 20.4.2024
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/QAUiIlHHiuY
👉 Hier der Artikel vom 16.4.2024 (leider hinter der Bezahlschranke!)
Über Ihre Wertschätzung freue ich mich!🙏
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"Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Freispruch am Landgericht Köln
In einem Berufungsverfahren wurde ein suspendierter Polizeibeamter am Freitag, den 19. April 2024 freigesprochen.
Dem Angeklagten wurden zwei Fälle von Beleidigung vorgeworfen, die er gegen Polizeibeamte im Rahmen seiner Remonstration sowie auf einer Versammlung auf dem Kölner Heumarkt während seiner Festnahme und Fixierung mit Handschellen haben soll. Bei dieser Maßnahme hatte der Angeklagte den ihn fesselnden Beamten wegen der Dauer der Massnahme und der so erlittenen Schmerzen als „Vollidioten“ bezeichnet.
Später soll dem Mandanten nach eigener Aussage einer Beamtin auf der Polizeiwache unter erneuter Fesselung dann zwangsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt worden sein. Insbesondere dieses Vorgehen rief bei vielen durchaus ein gewisses Entsetzen hervor.
(👉 Details in meinem Video „Maskengefängnis“ v. 09.08.2022)
Dennoch wurde der ersten Instanz vor dem AG Köln wurde er noch zu 70 Tagessätzen verurteilt.
Der Angeklagte wurde dann mit Urteil vom 22.08.2022 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.
Im Berufungsverfahren vor dem LG Köln hatten der Polizeibeamte und der nunmehr tätige Kollege mehr Glück und gerieten an eine Strafkammer, die offenbar ausschließlich das gelernte juristische Handwerk frei von jeglicher Gesinnung ausübte.
In beiden Fällen lagen zulässige Meinungsäußerungen des Mandanten vor, da er sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen konnte, wodurch die getätigten Äußerungen nicht strafbar sind. Im Fall der Versammlung beurteilte das Gericht die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Kollegen des Angeklagten schlichtweg (einmal mehr) als rechtswidrig.
Zitat des Angeklagten:
„Die Strafkammer hat hervorragend ihre Hausaufgaben gemacht!
RA Lober ebenfalls!
Die StAin negierte sogar Beleidigung im 1. Fall
Sie wertete allerdings den 2. Fall auf der Versammlung als Beleidigung, forderte 30 Tagessätze und verkannte (wahrscheinlich weisungsgebunden), dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fesselung nach § 62 PolG NRW nicht vorlagen ebenso wie eine notwendige Androhung des Zwanges gem. § 61 PolG NRW nicht erfolgte.
Die Polizisten äußerten kaltschnäuzig, dass ihre Maßnahmen richtig gewesen wären, weil ich mich nicht wie ein "normaler Mensch" verhalten hätte.“
#RichtigErinnern
Freispruch am Landgericht Köln
In einem Berufungsverfahren wurde ein suspendierter Polizeibeamter am Freitag, den 19. April 2024 freigesprochen.
Dem Angeklagten wurden zwei Fälle von Beleidigung vorgeworfen, die er gegen Polizeibeamte im Rahmen seiner Remonstration sowie auf einer Versammlung auf dem Kölner Heumarkt während seiner Festnahme und Fixierung mit Handschellen haben soll. Bei dieser Maßnahme hatte der Angeklagte den ihn fesselnden Beamten wegen der Dauer der Massnahme und der so erlittenen Schmerzen als „Vollidioten“ bezeichnet.
Später soll dem Mandanten nach eigener Aussage einer Beamtin auf der Polizeiwache unter erneuter Fesselung dann zwangsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt worden sein. Insbesondere dieses Vorgehen rief bei vielen durchaus ein gewisses Entsetzen hervor.
(👉 Details in meinem Video „Maskengefängnis“ v. 09.08.2022)
Dennoch wurde der ersten Instanz vor dem AG Köln wurde er noch zu 70 Tagessätzen verurteilt.
Der Angeklagte wurde dann mit Urteil vom 22.08.2022 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.
Im Berufungsverfahren vor dem LG Köln hatten der Polizeibeamte und der nunmehr tätige Kollege mehr Glück und gerieten an eine Strafkammer, die offenbar ausschließlich das gelernte juristische Handwerk frei von jeglicher Gesinnung ausübte.
In beiden Fällen lagen zulässige Meinungsäußerungen des Mandanten vor, da er sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen konnte, wodurch die getätigten Äußerungen nicht strafbar sind. Im Fall der Versammlung beurteilte das Gericht die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Kollegen des Angeklagten schlichtweg (einmal mehr) als rechtswidrig.
Zitat des Angeklagten:
„Die Strafkammer hat hervorragend ihre Hausaufgaben gemacht!
RA Lober ebenfalls!
Die StAin negierte sogar Beleidigung im 1. Fall
Sie wertete allerdings den 2. Fall auf der Versammlung als Beleidigung, forderte 30 Tagessätze und verkannte (wahrscheinlich weisungsgebunden), dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fesselung nach § 62 PolG NRW nicht vorlagen ebenso wie eine notwendige Androhung des Zwanges gem. § 61 PolG NRW nicht erfolgte.
Die Polizisten äußerten kaltschnäuzig, dass ihre Maßnahmen richtig gewesen wären, weil ich mich nicht wie ein "normaler Mensch" verhalten hätte.“
#RichtigErinnern
Telegram
Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Heute:
AG Köln
Schier Unglaubliches sagte eine Zeugin in der heutigen Verhandlung, in der es um eine Beleidigung durch meinen Mandanten gegen Polizeibeamte am Rande einer Demonstration ging, aus.
Wohl auf Grund von relativ…
Heute:
AG Köln
Schier Unglaubliches sagte eine Zeugin in der heutigen Verhandlung, in der es um eine Beleidigung durch meinen Mandanten gegen Polizeibeamte am Rande einer Demonstration ging, aus.
Wohl auf Grund von relativ…
Forwarded from News von TKP
Prof. DDr. Martin Haditsch über die problematischen neuen WHO Verträge
Die WHO hat beim Infektionsmanagement der letzten Jahre eine ziemlich unrühmliche Rolle gespielt und möchte sich nun bei der Generalversammlung Ende Mai 2024 durch eine weitgehend intransparente Abstimmung Neuerungen im Bereich Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsregeln einen weitreichenden Machtzuwachs offiziell absegnen lassen.
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
https://tkp.at/2024/04/20/prof-ddr-martin-haditsch-ueber-die-problematischen-neuen-who-vertraege/
Die WHO hat beim Infektionsmanagement der letzten Jahre eine ziemlich unrühmliche Rolle gespielt und möchte sich nun bei der Generalversammlung Ende Mai 2024 durch eine weitgehend intransparente Abstimmung Neuerungen im Bereich Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsregeln einen weitreichenden Machtzuwachs offiziell absegnen lassen.
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
https://tkp.at/2024/04/20/prof-ddr-martin-haditsch-ueber-die-problematischen-neuen-who-vertraege/
tkp.at
Prof. DDr. Martin Haditsch über die problematischen neuen WHO Verträge
Die WHO hat beim Infektionsmanagement der letzten Jahre eine ziemlich unrühmliche Rolle gespielt und möchte sich nun bei der Generalversammlung Ende Mai 2024 durch […]
Forwarded from RA StB Chris Moser (Chris)
Media is too big
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Vom Steuerrecht zum Frieden
Am 12. April 2024 hielt ich bei der AfD-Ratsfraktion Bad Salzuflen diesen Vortrag über meine persönlichen Erfahrungen in der Bürgerrechtsbewegung und meine Sicht darauf.
Angefangen von meiner beruflichen Tätigkeit über den Eindruck von der Maßnahmen-Zeit, die Spaltung und die Überwindung derselben, schlage ich einen Bogen zu den heutigen Grabenkämpfen und Kriminalisierungen patriotischer Oppositioneller bis hin zu dem Blick auf die Angst als Herrschaftsmittel und wie wir damit umgehen sollten.
@RAStBChrisMoser
Am 12. April 2024 hielt ich bei der AfD-Ratsfraktion Bad Salzuflen diesen Vortrag über meine persönlichen Erfahrungen in der Bürgerrechtsbewegung und meine Sicht darauf.
Angefangen von meiner beruflichen Tätigkeit über den Eindruck von der Maßnahmen-Zeit, die Spaltung und die Überwindung derselben, schlage ich einen Bogen zu den heutigen Grabenkämpfen und Kriminalisierungen patriotischer Oppositioneller bis hin zu dem Blick auf die Angst als Herrschaftsmittel und wie wir damit umgehen sollten.
@RAStBChrisMoser
Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Media is too big
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🟥 BAHNER-Initiative zu RKI-Files und WHO-Pandemien ‼️
Die RKI-Files belegen die extreme Seltenheit der Coronakrankheit - einen Tag vor Ausrufung des ersten Lockdowns!
Wann liegt nach der Definition des Bundesgesundheitsministeriums eine "seltene Erkrankung" vor?
👉 Corona war danach eine enorm seltene Erkrankung! Sehen Sie selbst, was im RKI-Protokoll v. 16.3.2020 auf Seite 5 unter "National" steht, vgl. PDF Nr. 80
Dieser Corona-Skandal muss aufgearbeitet und wieder gutgemacht werden! Unterstützen Sie daher gerne meine neue Initiative
♦️ RKI und WHO: Aufarbeitung und Wiedergutmachung♦️
IBAN: DE 69 6708 0050 0521 9486 02 🙏
"RKI und WHO - Unterstützung Beate Bahner"
Video von Beate Bahner v. 21.4.2024
👉 Auch auf Youtube!
Vgl. auch mein neues Buch "WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit"
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
www.beatebahner.de
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
www.youtube.com/@beatebahner6711
Die RKI-Files belegen die extreme Seltenheit der Coronakrankheit - einen Tag vor Ausrufung des ersten Lockdowns!
Wann liegt nach der Definition des Bundesgesundheitsministeriums eine "seltene Erkrankung" vor?
👉 Corona war danach eine enorm seltene Erkrankung! Sehen Sie selbst, was im RKI-Protokoll v. 16.3.2020 auf Seite 5 unter "National" steht, vgl. PDF Nr. 80
Dieser Corona-Skandal muss aufgearbeitet und wieder gutgemacht werden! Unterstützen Sie daher gerne meine neue Initiative
♦️ RKI und WHO: Aufarbeitung und Wiedergutmachung♦️
IBAN: DE 69 6708 0050 0521 9486 02 🙏
"RKI und WHO - Unterstützung Beate Bahner"
Video von Beate Bahner v. 21.4.2024
👉 Auch auf Youtube!
Vgl. auch mein neues Buch "WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit"
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
www.beatebahner.de
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