Alles Ausser Mainstream
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Dr. Bodo Schiffmann - Informationen, Interviews und Querdenkernachrichten

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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Zitat der Kollegin Holzeisen aus ihrer Pressemitteilung über die Entscheidung des Europäidchen Grrichtshofs:

„In Rdnr. 47 seiner Entscheidung legt das Gericht eine absolut inakzeptable erschreckend totalitäre Einstellung an den Tag.
Das Gericht behauptet, die Behörden der Mitgliedstaaten würden über ein uneingeschränktes Ermessen im Hinblick auf die Entscheidung verfügen, ob es zweckmäßig ist, den Ärzten die Anwendung von Comirnaty bzw. Spikevax aufzuerlegen, erforderlichenfalls auch mittels Zwangsmaßnahmen!
Dies widerspricht den fundamentalsten Grundprinzipien des EU-Rechts und derEuropäischen Menschenrechtskonvention. Ärzten die Anwendung einer nachweislich experimentellen u. auf Gentechnik beruhenden Substanz mit Zwangsmaßnahmen aufzuerlegen, entspricht der Denkweise von totalitären Regimen wie dem „Dritten Reich“, aber nicht den EU-Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union u. der Europäischen Menschenrechtskonvention!
Dieser eine Absatz in der Entscheidungsbegründung des Gerichts hat – als obiter dictum – eine höchst gefährliche Wirkung u. darf so keinesfalls stehen bleiben! Denn wenn er stehen bliebe, käme dies einer offenkundigen Abkehr der EU-Gerichtsbarkeit von sämtlichen Grundprinzipien des EU-Rechts gleich!
Nachdem laut Gericht es im Ermessen der Mitgliedstaaten stünde, die experimentellen auf Gentechnik beruhenden, in ihrer Wirksamkeit und Sicherheit niemals mit klinischen Studien bestätigten Substanzen  Comirnaty und Spikevax „auch mit Zwangsmaßnahmen“ zum Einsatz zu bringen, haben der Kläger und seine Kinder, sowie alle EU-Bürger ein unverkennbares persönliches bestehendes u. gegenwärtiges Interesse daran, dass die Zulassung von Comirnaty und Spikevax als  „Impfstoff“ sofort aufgehoben wird.
Es gibt, gerade der erschreckend autoritären Logik des Gerichts folgend, kaum eine unmittelbarere Betroffenheit als jene des italienischen Klägers, seiner Kinder, ja aller EU-Bürger, die sich der Autorität ihrer Mitgliedstaaten ausgeliefert sehen, welche, laut der rechtsirrigen Meinung des Gerichts der EU, auch mit Zwang experimentelle gentechnische Substanzen, wie Comirnaty, und Spikevax auf die Bürger zur Anwendung bringen können!“
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Eine weitere katastrophale Antwort hat eine Impfgeschädigte, die ich seit Anfang 2021 kenne und über deren Fall ich hier bereits mehrfach berichtete, in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erhalten. Sie hatte gegen die Impfärztin geklagt, die sie und ihre Kollegen Anfang 2021 am Arbeitsplatz im Pflegeheim im üblichen Fließbandverfahren („Guten Tag, Spritze rein und tschüss“) im Minutentakt geimpft hatte. Ein Aufklärungsgespräch war nicht angeboten und dementsprechend vor der Injektion auch nicht durchgeführt worden.

Der Senat des Gerichts brachte zum Ausdruck, dass der Staat die Impfung so angeordnet habe (was genau?), und da sei ein Arzt individuell nicht haftbar.
Der Senat hat entsprechend dieser Auffassung empfohlen, die Berufung zurückzunehmen und, da dies von der Berufungsklägerin abgelehnt wurde, ist nun mit einer Zurückweisung der Berufung zu rechnen.

Der Senat übergeht damit Paragraph 630d Absatz 2 BGB, wo es heißt: „Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.“

In Paragraph 630e BGB ist sodann klar definiert, worin die Aufklärungspflichten des Arztes bestehen:

„(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

(2) Die Aufklärung muss

1.
mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,

2.
so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,

3.
für den Patienten verständlich sein. Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.

(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.

(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.

(5) 1Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.“

Im einzelnen zu den mRNA-Substanzen: Eine Aufklärung hat u. a. darüber stattfinden müssen, dass es sich um ein neuartiges Verfahren mit mRNA-Technologie handelt, über dessen kurz-, mittel- und langfristige Folgen noch keine ausreichenden Daten, insbesondere über Nebenwirkungen, vorliegen, schon deshalb, weil es sich um ein beschleunigtes Zulassunsverfahren handelte mit (seinerzeit) nur bedingter) Zulassung. Damit hätte ein Impfarzt ehrlicherweise eingestehen müssen, dass ihm eine vollständige Aufklärung gar nicht möglich ist.

Noch ist offen, ob sich die vom OLG mündlich mitgeteilte Auffassung „Der Staat wollte es so“ dann auch in der schriftlichen Urteilsbegründung in ähnlich banaler Weise wiederfinden wird und ob das Gericht dann tatsächlich seine Auffassung auch darauf erstrecken wird, dass der „Staat, der es so wollte“, dann in der Folge also auch angeblich keine Aufklärung wollte!!???
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Wenn Gerichte mit Begründungen wie „Der Staat will es so“ das Handeln aller Ausführenden für rechtmäßig erklärt, ganz gleich, welche Rechtsverstôße sie im Rahmen der einzelnen Tat (hier: Paragraphen 630d Absatz 2; 630e BGB; 228 StGB) begangen haben, wenn also das Unrecht im Einzelfall keine Rolle mehr spielt, dann braucht es keine Judikative. Wir folgen dann also blind dem Staat, der „es so will“, und selbst der überschießende Eifer der Einzeltäter spielt dann keine Rolle mehr, solange nur eine genügend große Masse an Ausführenden das Gleiche tut?

Wer erinnert sich noch an die Mauerschützenprozesse, daran, dass Gerichte dort zur Überzeugung gelangten, der einzelne Grenzsoldat habe Verantwortung gehabt, unabhängig vom Schießbefehl am der Staatsgrenze der DDR, und dass sich Gerichte eingehend der Frage widmeten, ob so ein Schießbefehl bestand?

Man kann noch weiter zurückgehen und sich an die justizielle Aufarbeitung des Unrechts der NS-Zeit erinnern.
Zivilsenate des OLG könnten sich auch allgemein erinnern, dass wir seit dem 19. Jahrhundert eine Verwaltungsgerichtsbarkeit haben, eine Verfassung, eben weil die sonst bestehende Allmacht des Staates begrenzt werden muss und das Individuum seinen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat geltend machen kann, auch im Sinne einer in den Grundrechten verbürgten Abwehr staatlichen Unrechts.

„Der Staat will es so“ ist judikative Steinzeit, dieser Satz wirft uns in finsterste Zeiten der Geschichte zurück, besonders wenn er aus dem Munde eines Richters kommt und weder die einzelne Tat, die Rechtsverletzung im Einzelfall,
noch der einzelne Täter oder sein Opfer unterhalb dieses Leitsatzes auf ihren individuellen Gehalt rechtlicher Verantwortung gewürdigt werden müssen.

„Der Staat will es so“. Doch wer ist am Ende der Staat? Wer bewertet Recht und Unrecht im Einzelfall?

Wie oft noch in unserer Geschichte werden sich Beamte, Richter und andere Ausführende mit diesem Satz, einem Fingerzeig nach weiter oben in die Hierarchie, von der individuellen Verantwortung für rechtswidriges Handeln auf banalste Art exkulpieren, von Schuld befreien können?

„Wir haben alle nur Befehle befolgt“, oder hilfsweise ausgedrückt: „Wir dachten jedenfalls, es sei so befohlen, und deshalb handelten wir so, weil alle anderen auch so handelten. Mehr mussten wir nicht wissen, oder sollen wir etwa auch noch eigenständig prüfen, was wir dürfen und was nicht?“

Antwort: „Ja, sollt Ihr: eigenständig prüfen, in eigener persönlicher Verantwortung, hinterfragen, ob richtig ist, was andere tun und sagen. Und am Ende solltet Ihr noch überlegen, ob ihr macht, was alle machen und ob es wirklich alle sind.“

Sonst will es am Ende wieder KEINER gewesen sein.
Forwarded from Meliodas Shitposting
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Forwarded from RABBIT RESEARCH
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👁‍🗨😈 Wir, die Püppchen der Kabale - Teil 7 - Schmetterlingseffekt

Hier wieder im Telegram-freundlichen Format (kleinere File-Size) und einfach zu sharen.

🦋 Project Monarch - das Nachfolgeproramm oder "MK Ultra 'Reloaded"' - hier in diesem Video unter die Lupe genommen 🐇🔍

👉 Link zu Teil 1, Link zu Teil 2, Link zu Teil 3, Link zu Teil 4, Link zu Teil 5, Link zu Teil 6

👉 🍺Trinkgeld geben für dieses Video
(Häkchen bei "Sie zahlen für Waren oder Dienstleistungen? " deaktivieren)
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Forwarded from Immer Gesund
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Lars Castellucci hat übrigens für die menschenverachtende Impfpflicht gestimmt, das sollte man wissen 😉

Außerdem sollte ihm mal jemand sagen, dass sein eigener SPD-Kanzler ein Cum-Ex-Verbrecher, also ein Wirtschaftskrimineller, ist.

Und Kinder sexuell zu missbrauchen, wie es der Parteigenosse Daniel Wolski getan hat (siehe: https://t.me/kenjebsen/14708), ist für normal denkende Menschen auch schlimmer, als "Alles für Deutschland" zu fordern.

Kriminellen SPD-Politikern darf man das Land nicht anvertrauen, so wird ein Schuh draus!

Kostenlos abonnieren: t.me/kenjebsen
Forwarded from RABBIT RESEARCH
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gibt viel zu entdecken
👹 Diese Darstellung des Charles-Portraits kannte ich noch nicht

👉 Das Bild hat man nun schon in sehr vielen erdenklichen Arten gespiegelt, gedreht und invertiert - sehr interessant finde ich diese Variante.

👉 auf telegram 👉auf substack 👉auf youtube 👉auf odysee 👉auf Twitter
.
Forwarded from Dodo
Wie sich die Zeiten ändern
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Massenproteste in Tel Aviv, Israel: Forderung nach Rücktritt von Premierminister Benjamin Netanjahu und der Regierung
Also Pax-Terra Musica sagt:

Aliens Best Friends gehören nicht zu unserer Friedens und Freiheitsbewegung?

Sie stehen auf einer Stufe mit Baerbock? oder einem zu Unrecht verurteilten "Alles Für Deutschland" Höcke??



Alex Olivaris ist mit Liedern wie Krieg oder Vaterland auch nicht erwünscht bei dem Friedensfest - wenn ich das richtig sehe?

Morgaine zeichnet wohl verantwortlich für die "erlaubten" und nicht erlaubten.

Für mich heißt das:

In den letzten 4 Jahren haben uns vor allem Aliens, Alex Olivari, SchwrzVyce, Björn Banane und Esteban Cortez (Auch böser AfD'ler wie Björn Höcke) durch die Krise getragen.

Ich bin sehr enttäuscht, würde mich aber nicht wundern, wenn dort Sarah Wagenknecht Ehrengast wäre 😉

Das ist kein Widerstand oder Friedensbewegung wenn sie in unseren Reihen solche Sprüche von sich geben,

sondern eher: Staatstragend...

Ich würde die Tickets zurückgeben, wenn ich welche hätte.

Schöne Pfingsten

Dr. Bodo Schiffmann
Update Reiner Füllmich

Feedback von Dr. Christof Miseré auf den Artikel von Laufpass: „Die Schuldig-Macher“

👉 Teil 1

Leider weitgehend zutreffend.

Insbesondere mit welcher unglaublich sturen Intention hier versucht wird, einen juristisch nicht nur tatsächlich, sondern auch dogmatisch nicht begründbaren Untreuetatbestand ( § 266 StGB) zu Recht bzw. tatsächlich zu Unrecht zu biegen, ist nahezu - wenigstens aus meiner über 25- jährigen Erfahrungen in umfänglichen Strafverfahren im gesamten Bundesgebiet - einzigartig.

Jeder Strafrechtprofessor, jede Strafrechtprofessorin, welche sich im Rahmen der einschlägigen Kommentierungen wie beispielsweise im LK ( Leipziger Kommentar, der führende Großkommentar im Strafrecht seit Jahrzehnten) mit dem Untreuetatbestand eingehend auseinandergesetzt haben, würde verzweifelt nur den Kopf schütteln, welcher Lebenssachverhalt hier ohne rot zu werden unter diesen Tatbestand subsumiert werden soll.

Nachdem alle bis dahin zugrundegelegten Konstruktionen scheiterten, legt man nun sogar entgegen dem klaren Wortlaut und der eindeutigen Handhabung Darlehensverträge einfach als nicht existent ( nichtig) aus, obwohl die Verträge sämtliche für einen Darlehensvertrag konstitutive Elemente aufweisen ( und dies überschreitet die Grenzen tatgerichtlicher Kompetenz und Berechtigung)und behauptet einfach das Vorliegen einer Treuhandabrede, obwohl sich eine solche kein einziges Mal im tatsächlichen Sachverhalt finden lässt und behauptet darüber hinaus dann auch noch ohne jedwede Berechtigung, dass der Angeklagte selbst eine Treuhandabrede habe abschließen wollen.

Das ist schon äußerst dreist und schlichtweg contra legem, denn einmal unterstellt ( was nicht der Fall ist )der Angeklagte hätte gerade die Figur eines Darlehensvertrages gewählt,um sich zu bevorteilen, dann hätte er doch erst Recht keine Treuhandabrede treffen wollen.

Dies ihm dann aber einfach zu unterstellen und dies als tatgerichtliche Feststellung zu deklarieren, ist schlichtweg unglaublich und zeugt von einem grundlegend unzutreffenden Rechtsverständnis.

Dass das Tatgericht sich darüber hinaus nicht schämt, weitergehend dem Angeklagten und dem Coronaausschuss vorzuschreiben, es habe kein Recht dazu besessen, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel des Ausschusses mit den besten bestehenden Mitteln vor staatlichem Zugriff geschützt würden und damit in die Privatautonomie des Vertragsrechtes eingreift, dokumentiert, dass es sich vorliegend nicht um ein normales Strafverfahren handelt, sondern um einen aus politischen Gründen inszenierten Prozess und einer Verurteilung des Angeklagten "um jeden Preis".

Man schreibt dem Ausschuss vor, welche privatrechtlichen Konstrukte er verwirklichen darf ( obwohl hier das Handeln des Ausschusses und des Angeklagten, die Gelder vor staatlichem Zugriff zu schützen, nicht rechtswidrig war, was auch niemand behauptet) und schreibt dem Angeklagten nachträglich zu, was er gedacht haben darf und deklariert dies dann sogar, als das, was er vorsätzlich gedacht habe/ hat.

Das ist schon mit Verlaub eine Unrechtsmeisterleitung.

Ganz im Gegenteil hätte der Angeklagte sich unter Umständen treuwidrig verhalten, hätte er diesen Weg der Sicherung der Gelder nicht gewählt.

Abgesehen davon, dass der Angeklagte Dr. Füllmich jederzeit von Anfang an kommuniziert hat, dass es sich um ein privat verwendbares Darlehen gehandelt hat, welches über einen Verkauf seines Grundstücks rückführbar sei.
Mit Recht hat das nichts mehr zu tun und es überschreitet in eklatanter Weise die Befugnisse eines Tatgerichtes. Diesem obliegt es eben per se nicht, einen Lebenssachverhalt zu erfinden oder zu konstruieren und danach noch einen der dem stets offen erklärten Willen und Wollen ( Vorsatz) des Angeklagten diametral widerspricht.

Zunächst konstruierte man einen Vorwurf mittels einer Konstruktion ( Verkauf des Grundstücks über Unberechtigte) um daraus ex post ( also nach der tatbestandlichen Handlung) die Voraussetzungen ( weiter im Kommentar)

@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Update Reiner Füllmich

Feedback von Dr. Christof Miseré auf den Artikel von Laufpass: „Die Schuldig-Macher“

👉 Teil 2

Die Voraussetzungen des Vorliegens eines strafrechtlich relevanten Verhaltens erst zu erschaffen , wobei dies schon deshalb nicht möglich ist, weil dies gegen das geltende Koinzidenzprinzip im Strafrecht ( Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld müssen quasi simultan im selben Moment vorliegen) verstößt und damit korrespondierend ein dolus subsequenz ( nachträglicher Vorsatz) de lege lata nicht anerkannt wird).

Nun konstruiert man direkt den gesamten relevanten Sachverhalt mittels einer nicht vorhandenen Treuhandabrede und legt nun nachträglich auch noch fest,was der Angeklagte entgegen seinen Immer wieder klaren diametral entgegengesetzten Äußerungen gedacht habe und erfindet damit einen nicht vorhandenen Vorsatz.

Man möge mir erklären, was das noch mit Recht zu tun hat. Das konnte selbst der heilige Geist mir am heutigen Pfingstfesttage nicht vermitteln.

Früher hätte man gesagt, man würde mit dem gefangenen und unfreiwillig aus Mexiko "entwendeten" Angeklagten seitens des Gerichtes ein "Schindluder treiben".


@BITTELTV - EINFACH ANDERS
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Forwarded from anonymousnews.org
„Alles für Deutschland“ - einst SPD-Parole – heute strafbar! Die SPD der 1920er-Jahre sah sich dem Verdacht ausgesetzt, eine Bande „vaterlandsloser Gesellen“ zu sein. Dem stellte sich nicht nur, aber auch das 1924 in Magdeburg gegründete „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ entgegen, die erfolgreichste sozialdemokratisch geprägte Massenorganisation der Weimarer Republik mit zeitweise bis zu drei Millionen Mitgliedern. Das SPD-„Reichsbanner“ trat an unter einer ganz bestimmten Losung. Wie die lautete, erläuterte nach verbandsinternen Veränderungen in einem offenen Brief an den Bundesvorstand der Organisation der SPD-Politiker Otto Hörsing, der gleichzeitig Gründer und langjähriger Bundesvorsitzender des „Reichsbanners“ war: „Diese innerorganisatorische Maßnahme bedeutet keine Veränderung in der Zielsetzung unseres Bundes. Es bleibt bei unserer alten Parole: Nichts für uns – alles für Deutschland!“ Tatsächlich kupferte die SA die Parole ab und ließ sie auf ihre Dolche gravieren. via @anonymousnews_org
Forwarded from Immer Gesund
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😡😡😡 Jeder Politiker und Richter der hier weiter das Corona Verbrechen unterstützt, gehört ins Gefängnis! Wir werden nicht aufhören, bis es geschieht!

Obrigkeitshörige Justiz: 30.000 Euro Strafe für falschen Impfpass.
Nötigung durch Staat zum Impfen war okay, Notwehr dagegen war Straftat.
Per Strafbefehl wurde das Model Nathalie Volk zu 120 Tagessätzen verurteilt – damit wäre sie vorbestraft. Die Verantwortlichen für den Corona-Terror und Masken-Deal-Profiteure dagegen bleiben straffrei. Hier mein neuer Artikel: https://reitschuster.de/post/obrigkeitshoerige-justiz-30-000-euro-strafe-fuer-falschen-impfpass/


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