Läuft nicht gut für Dieter Stein. Bekommt ziemlich viel hate die Tage . Tillschneider hat vollkommen Recht. Stein will nur dazugehören
https://x.com/p_plattform/status/1900130806355402849?s=46&t=MQvbIG29xKWVhQuFWR6hGg
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Forwarded from Freie Sachsen
Vorwurf der Volksverhetzung: Freispruch für Martin Kohlmann!
Vor dem Amtsgericht Chemnitz endete am gestrigen Mittwoch eine fast fünfjährige Justizfarce: Wegen einer Rede, die FREIE SACHSEN - Chef Martin Kohlmann Ende 2020 im Chemnitzer Stadtrat gehalten hatte und bei der er Stellung zu einem weiteren, gegen ihn wegen Volksverhetzung geführten Gerichtsverfahren genommen hatte, wurde der Anwalt für den Meinungsparagraphen angeklagt. Und in erster Instanz verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Kohlmann Sprungrevision zum Oberlandesgericht ein, was die Verurteilung aufhob und zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Chemnitz zurückverwies. Das tage schließlich und vernahm die damalige Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig als Zeugin zum Ablauf der Stadtratssitzung. Am Ende waren sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht einig: Eine Straftat liegt nicht vor, Freispruch.
Immer wieder versuchen die Behörden, Bürger durch entsprechende Verfahren zu schikanieren. Es zeigt sich einmal mehr: Wer sich wehrt, hat Erfolg!
FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram! http://t.me/freiesachsen
Vor dem Amtsgericht Chemnitz endete am gestrigen Mittwoch eine fast fünfjährige Justizfarce: Wegen einer Rede, die FREIE SACHSEN - Chef Martin Kohlmann Ende 2020 im Chemnitzer Stadtrat gehalten hatte und bei der er Stellung zu einem weiteren, gegen ihn wegen Volksverhetzung geführten Gerichtsverfahren genommen hatte, wurde der Anwalt für den Meinungsparagraphen angeklagt. Und in erster Instanz verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Kohlmann Sprungrevision zum Oberlandesgericht ein, was die Verurteilung aufhob und zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Chemnitz zurückverwies. Das tage schließlich und vernahm die damalige Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig als Zeugin zum Ablauf der Stadtratssitzung. Am Ende waren sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht einig: Eine Straftat liegt nicht vor, Freispruch.
Immer wieder versuchen die Behörden, Bürger durch entsprechende Verfahren zu schikanieren. Es zeigt sich einmal mehr: Wer sich wehrt, hat Erfolg!
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Forwarded from Freiburger Standard
Freiburger Standard
Alter oder neuer Bundestag? – die eilige Erledigung des Eilrechtsschutzes durch das Bundesverfassungsgericht
Von Jakob Maria Mierscheid
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. März 2025 den gegen die außerordentliche Einberufung des Bundestages gerichteten Eilanträge der AfD-Fraktion als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen. Die ungewöhnlich…
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. März 2025 den gegen die außerordentliche Einberufung des Bundestages gerichteten Eilanträge der AfD-Fraktion als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen. Die ungewöhnlich…
Was, wenn die AfD übernimmt? Ein Vorschlag zur Wiederherstellung und Reformierung des Rechtsstaates
https://youtu.be/Ihj-vPiCph8
https://www.facebook.com/share/v/1BUAEoqWLu/?mibextid=wwXIfr
https://x.com/deu_kurier/status/1903824220338991599?s=46&t=cLk3Gzs8z8sIkB9R0M8yag
https://t.me/DeutschlandKURIERVideo/2679
https://deutschlandkurier.de/2025/03/was-wenn-die-afd-uebernimmt-ein-vorschlag-zur-wiederherstellung-und-reformierung-des-rechtsstaates-von-dubravko-mandic/
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Was, wenn die AfD übernimmt? Ein Vorschlag zur Wiederherstellung und Reformierung des Rechtsstaates
Was passiert, wenn die AfD Regierungsverantwortung übernimmt? In dieser Folge von Recht aktuell gibt es brisante Einblicke: ein alternativer Strafrechtsentwurf wird vorgestellt und der Paragraph 130 steht auf dem Prüfstand.
Jetzt ist der Moment gekommen…
Jetzt ist der Moment gekommen…
Forwarded from Freiburger Standard
Freiburger Standard
Alternativer Strafrechtsentwurf
Von Roderich A. H. Blümel
Das heutige liberalisierte Strafrecht ist nicht vom Himmel gefallen und ist auch nicht einfach nur eine Folge der 68er Bewegung, sondern hat seine Wurzeln in der Frühzeit der Bundesrepublik. Schon Anfang der 1960er war eine große…
Das heutige liberalisierte Strafrecht ist nicht vom Himmel gefallen und ist auch nicht einfach nur eine Folge der 68er Bewegung, sondern hat seine Wurzeln in der Frühzeit der Bundesrepublik. Schon Anfang der 1960er war eine große…
Forwarded from Freie Sachsen
Irre: CDU und SPD wollen Regierungsgegnern das Wahlrecht entziehen!
Dieses System ist am Ende und versucht krampfhaft, seine Macht zu sichern. Im Entwurf des Koalitionsvertrag von Union und SPD ist ein neuer, gigantischer Angriff auf die bürgerlichen Freiheiten geplant: Es sollen nicht nur die Strafen für Meinungsdelikte wie „Volksverhetzung“ drastisch erhöht werden, sondern Regierungsgegnern könnte dann sogar das passive Wahlrecht entzogen werden. Orwells 1984 lässt grüßen!
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Dieses System ist am Ende und versucht krampfhaft, seine Macht zu sichern. Im Entwurf des Koalitionsvertrag von Union und SPD ist ein neuer, gigantischer Angriff auf die bürgerlichen Freiheiten geplant: Es sollen nicht nur die Strafen für Meinungsdelikte wie „Volksverhetzung“ drastisch erhöht werden, sondern Regierungsgegnern könnte dann sogar das passive Wahlrecht entzogen werden. Orwells 1984 lässt grüßen!
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Mein Livestream von heute Morgen von der A5 Freiburg- München
https://www.instagram.com/reel/DHsjOygNb6u/?igsh=aHMxajhmemNzdGd6
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Großer Erfolg am Landgericht München II mit Verfahrenseinstellung nach 153a StPO
Mein Mandant hatte auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Bild in der Aufmachung eines Fahndungsplakats mit der Überschrift: »Terroristen-Staatsfeinde-Davos Clique wegen organisiertem Verbrechen, Hochverrat, Genozid, Kindesmissbrauch, Volksverhetzung, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, Erpressung, Nötigung, arglistige Täuschung und anderen schwerwiegenden Straftaten am deutschen Volk und Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland werden gesucht«.
Darunter befinden sich zahlreiche Personen, die bei der Umsetzung des Pandemieexperiments eine tragende Rolle gespielt haben: Ursula von der Leyen, Jens Spahn, Markus Oehler, Annalena Baerbock, Karl Lauterbach und Winfried Kretschmann oder die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros, Christian Drosten und Lothar Wieler. Für »Hinweise, die zur Ergreifung der Gesuchten führen« lobt das Plakat als Belohnung »die Freiheit eines jeden Bürgers sowie die Wiederherstellung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, des Grundgesetzes sowie der Verfassung« aus.
Für das bloße Teilen dieses Bildes erhielt mein Mandant einen Strafbefehl über 120 Tagessätze. Böhmermann hatte ein ähnliches Plakat veröffentlicht und wurde dafür nicht belangt. Solche und andere Argumente ließ das Amtsgericht Starnberg nicht gelten und reduzierte die Strafe nur auf 80 Tagessätze. Ich riet meinem Mandanten zur Sprungrevision. Da die Generalstaatsanwaltschaft München Berufung einlegte musste sich gestern aber das Landgericht mit der Sache befassen.
Im Vorfeld hatte ich telefonisch versucht den Staatsanwalt für eine Einstellung zu gewinnen, was misslang. Das lag zum einen an klaren Weisungen der Vorgesetzten, aber auch an einem klaren Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts:
dieses hatte die Revision eines Angeklagten nach einer Verurteilung wegen des exakt selben Fahndungsplakats durch das Landgericht Nürnberg Fürth erst im Dezember 2024 verworfen. Der Richter hatte diesen Beschluss ausgedruckt und wollte ihn mir zu lesen geben. Ich verzichtete darauf und erklärte, dass die Sachlage jetzt eine andere sei. Denn die Querdenker hatten Recht und die Unwirksamkeit der Coronamaßnahmen sei heute erwiesen. Dazu hatte ich am Tag der Verhandlung mehrere Beweisanträge auf Verlesung wichtiger Protokolle aus den RKI leaks beantragt und mehrere Hundert Seiten Protokolle als Anlagen eingereicht.
Sowohl der Mandant wie auch ich kritisierten die Politik in der Pandemie und drängten auf Einstellung. Dies gelang schließlich gegen Auflage der Zahlung von 1.000 EUR.
Mein Mandant hatte auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Bild in der Aufmachung eines Fahndungsplakats mit der Überschrift: »Terroristen-Staatsfeinde-Davos Clique wegen organisiertem Verbrechen, Hochverrat, Genozid, Kindesmissbrauch, Volksverhetzung, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, Erpressung, Nötigung, arglistige Täuschung und anderen schwerwiegenden Straftaten am deutschen Volk und Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland werden gesucht«.
Darunter befinden sich zahlreiche Personen, die bei der Umsetzung des Pandemieexperiments eine tragende Rolle gespielt haben: Ursula von der Leyen, Jens Spahn, Markus Oehler, Annalena Baerbock, Karl Lauterbach und Winfried Kretschmann oder die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros, Christian Drosten und Lothar Wieler. Für »Hinweise, die zur Ergreifung der Gesuchten führen« lobt das Plakat als Belohnung »die Freiheit eines jeden Bürgers sowie die Wiederherstellung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, des Grundgesetzes sowie der Verfassung« aus.
Für das bloße Teilen dieses Bildes erhielt mein Mandant einen Strafbefehl über 120 Tagessätze. Böhmermann hatte ein ähnliches Plakat veröffentlicht und wurde dafür nicht belangt. Solche und andere Argumente ließ das Amtsgericht Starnberg nicht gelten und reduzierte die Strafe nur auf 80 Tagessätze. Ich riet meinem Mandanten zur Sprungrevision. Da die Generalstaatsanwaltschaft München Berufung einlegte musste sich gestern aber das Landgericht mit der Sache befassen.
Im Vorfeld hatte ich telefonisch versucht den Staatsanwalt für eine Einstellung zu gewinnen, was misslang. Das lag zum einen an klaren Weisungen der Vorgesetzten, aber auch an einem klaren Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts:
dieses hatte die Revision eines Angeklagten nach einer Verurteilung wegen des exakt selben Fahndungsplakats durch das Landgericht Nürnberg Fürth erst im Dezember 2024 verworfen. Der Richter hatte diesen Beschluss ausgedruckt und wollte ihn mir zu lesen geben. Ich verzichtete darauf und erklärte, dass die Sachlage jetzt eine andere sei. Denn die Querdenker hatten Recht und die Unwirksamkeit der Coronamaßnahmen sei heute erwiesen. Dazu hatte ich am Tag der Verhandlung mehrere Beweisanträge auf Verlesung wichtiger Protokolle aus den RKI leaks beantragt und mehrere Hundert Seiten Protokolle als Anlagen eingereicht.
Sowohl der Mandant wie auch ich kritisierten die Politik in der Pandemie und drängten auf Einstellung. Dies gelang schließlich gegen Auflage der Zahlung von 1.000 EUR.
Meine Mandantin veröffentlichte in ihrer Freizeit auf ihrem privaten Instagram-Profil ein Bild als sogenannte Story. Es zeigt zwei Hunde mit einer Sprechblase: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen“. Daneben befindet sich eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem Boot mit der Sprechblase „WIR NICHT“. Für den Arbeitgeber war dies Grund genug, meiner Mandantin außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das Bild sei „rechts“. Ihr wurde nur eine kurze Zeitspanne eingeräumt, um den Arbeitsplatz zu räumen. Seitdem erhält meine Mandantin keinen Lohn mehr.
Das Brisante an diesem Fall: Meine Mandantin arbeitet in einer Ausländerbehörde.
Die bloße Äußerung einer migrationskritischen Meinung wurde scheinbar als Kündigungsgrund gewertet.
Eine Meinung, welche von der Regierung abweicht, kann damit wohl in Behörden heute schon zur Kündigung führen. Denn strafrechtlich relevant ist diese Äußerung in keiner Weise. Meine Mandantin hat die Rechts- bzw. Sachlage zutreffend dargestellt. Im Übrigen ist diese Meinungsäußerung vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Konsequenz ist hier die Zerstörung der Lebensgrundlage meiner Mandantin.
Was ist eine Außerordentliche Kündigung
Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sodass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll. In der Konsequenz bedeutete dies, dass das Arbeitsverhältnis plötzlich aufgelöst ist und die Lebensgrundlage wegfällt.
Wir haben gegen die Kündigung geklagt. Das Landratsamt weigert sich jedoch eine Abfindung zu bezahlen. Die Kassen sind vermutlich einfach leer.
https://www.kanzlei-mandic.de/eigene-faelle/kuendigung-wegen-instagram-story-ihr-anwalt-fuer-arbeitsrecht/
Das Brisante an diesem Fall: Meine Mandantin arbeitet in einer Ausländerbehörde.
Die bloße Äußerung einer migrationskritischen Meinung wurde scheinbar als Kündigungsgrund gewertet.
Eine Meinung, welche von der Regierung abweicht, kann damit wohl in Behörden heute schon zur Kündigung führen. Denn strafrechtlich relevant ist diese Äußerung in keiner Weise. Meine Mandantin hat die Rechts- bzw. Sachlage zutreffend dargestellt. Im Übrigen ist diese Meinungsäußerung vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Konsequenz ist hier die Zerstörung der Lebensgrundlage meiner Mandantin.
Was ist eine Außerordentliche Kündigung
Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sodass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll. In der Konsequenz bedeutete dies, dass das Arbeitsverhältnis plötzlich aufgelöst ist und die Lebensgrundlage wegfällt.
Wir haben gegen die Kündigung geklagt. Das Landratsamt weigert sich jedoch eine Abfindung zu bezahlen. Die Kassen sind vermutlich einfach leer.
https://www.kanzlei-mandic.de/eigene-faelle/kuendigung-wegen-instagram-story-ihr-anwalt-fuer-arbeitsrecht/
Kanzlei Mandic
Kündigung wegen Instagram Story - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - Kanzlei Mandic
Ein migrationskritisches Bild führte zur Kündigung einer Arbeitnehmerin in einer Behörde. Kanzlei Mandic wehrt sich gegen diese Willkür!