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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Forwarded from Corona_Fakten
🎙 Corona_Fakten-Podcast:
Drei ROTE KARTEN für CORONA!
#Podcast

Alle Corona-Massnahmen beruhen auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Das IfSG fordert in §1 die Wissenschaftlichkeit aller Beteiligten, also auch die der Virologen, die die Existenz des Corona-Virus SARS-CoV-2 behaupten.

Die Virologen handeln erkennbar anti-wissenschaftlich und haben sich selbst widerlegt, weswegen das IfSG nicht erfüllt, sondern verletzt und deswegen allen Corona-Massnahmen die rechtliche Grundlage entzogen ist.

Bei allen sieben Schritten, die Virologen tätigen um ein Virus zu behaupten, verweigern sie die Einhaltung der wichtigsten wissenschaftlichen Pflicht, die Überprüfung ihrer Methoden: Sie dokumentieren niemals Kontrollexperimente! Alleine aus diesem Grund dürfen Aussagen von Virologen die krankmachende Viren behaupten, niemals als wissenschaftlich gewertet werden.

Wenn man den kurzen Methoden- und Materialien-Teil der angeblich wissenschaftlichen Publikationen der Virologen liest, stellt man fest: Die Virologen haben sich mit ihren Ausführungen zu den sieben Schritten jeweils selbst widerlegt.

Das Urteil im Masern-Virus-Prozess von 2012 bis 2017 enthält eine über die Masern-Zwangs-Impfung hinausgehende Bedeutung: Diese Rechtsprechung entzieht der gesamten Virologie die Grundlage.

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