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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München vom gestrigen Montag liest sich zunächst nicht spektakulär. Der Eilantrag eines Klägers aus der Oberpfalz, einzelne Bestimmungen der „Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ außer Kraft zu setzen, wird abgelehnt. Das Bayerische Gesundheitsministerium bekommt also in vollem Umfang recht – die Ausgangsbeschränkungen sind rechtens. Ein Blick in die Begründung des Beschlusses zeigt allerdings: Die Bayerische Staatsregierung hat in wesentlichen Teilen der Verordnung geschlampt. Sie ist in wesentlichen Teilen nämlich überhaupt nicht vollziehbar.

Präambel, aber kein vollziehbares Gesetz

Dies gilt laut der Entscheidung zum einen für folgenden Passus:

„Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Diese Aufforderung habe lediglich den Charakter einer Präambel und sein kein vollzieh-, geschweige denn durchsetzbares Gesetz. Auch die in der Verordnung festgelegte und per eigens erlassenen Katalog mit einem Bußgeld bewehrte Forderung nach einem Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann bei einem Verstoß demnach überhaupt nicht geahndet werden.

„Einhaltung des Mindestabstands muss dem Normadressaten überlassen bleiben.“

Die gewählte Formulierung entspreche nicht einer vollziehbaren (und bei Verstoß denn auch auch mit Bußgeld belegten) Regelung, sondern einer „wenn auch nachdrücklichen und dringlichen Empfehlung“. Und, so der Verwaltungsgerichtshof weiter:

„Selbst wenn es überhaupt möglich sein sollte, einen räumlichen Abstand zwischen zwei Personen zentimetergenau zu definieren, ohne wenigstens die jeweils maßgeblichen Messpunkte vorzugeben, ergibt sich aus der ausdrücklichen Einschränkung des Verordnungsgebers, der Mindestabstand sei nur ‚wo immer möglich‘ einzuhalten, dass die Einhaltung und Kontrolle des Abstands im Einzelfall letztlich den Normadressaten überlassen bleiben muss.“

Die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums

Anders ausgedrückt: Jeder muss selbst entscheiden, ob und wann er sich an diese Regelung hält, oder ob man in diesem speziellen Fall eine Ausnahme von der Regel für richtig und notwendig hält.

Erst nach einer Anweisung kann es teuer werden

Die Frage, ob die Wahrung des geforderten Abstands im konkreten Fall überhaupt möglich, oder ob eine Unterschreitung vielleicht gerade zulässig ist, beinhalte so viele Möglichkeiten und Varianten, „dass die genannte Einschränkung hier zum Verlust einer unmittelbaren Regelungswirkung führt“. Der Vollzug des Abstandsgebotes „bedarf deshalb einer Konkretisierung im Einzelfall (…) durch die zuständigen Vollzugsbeamten“.

Anders ausgedrückt: Es braucht zunächst eine direkten Weisung durch einen Polizeibeamten oder den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Mindestabstand einzuhalten. Erst, wenn man sich dann weigert, dieser Anweisung zu folgen, könnte – wenn überhaupt – ein Bußgeld (laut dem erlassenen Katalog 150 Euro) verhängt werden, aber nicht generell. Ein generelles Verbot, sich jemanden auf einen kürzeren Abstand als 1,5 Meter zu nähern, widerspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so das Gericht.

Um es kurz zu machen: Folgt man dem Gericht, dann handelt es sich bei dem Kontaktverbot – Abstand mindestens 1,5 Meter – lediglich um eine (derzeit wohl auch sinnvolle) Empfehlung. Verstöße dagegen können nur im Ausnahmefall überhaupt geahndet werden. Die Drohung mit einem Bußgeld von 150 Euro mag zwar viele dazu bewegen, sich daran zu halten, ist aber zunächst einmal unwirksam.
Forwarded from Henryk Stöckl
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Älterer Mann kollabiert bei Verhaftung und wird von Polizei über Platz geschleift!

In Chemnitz wurde heute bei einer Demonstration für das Grundgesetz und gegen die staatliche Willkür ein älterer Herr verhaftet. Als mehrere Polizeibeamte ihn zu einem Polizeiwagen bringen wollten, kollabierte der Mann! Doch anstatt stehen zu bleiben, schleiften die Polizisten ihn einfach weiter, bis er komplett zusammenbrach. Selbst als der ältere Mann regungslos da lag, drückten ihn die Beamten weiter zu Boden.

Mehrere Passanten als auch der Redner riefen die Polizisten, von denen insgesamt sechs den hilfebedürftigen Mann umringten, dazu auf, ihn loszulassen. Doch diese waren mehr darauf Bedacht, weitere Bürger festzunehmen.
Und obwohl im Hintergrund ein Krankenwagen stand, bemühte sich die Chemnitzer Polizei augenscheinlich nicht, schnelle medizinische Hilfe zu holen.

Man stelle sich vor, der Mann wäre nicht weiß, sondern dunkelhäutig. Was gäbe das für einen Aufschrei!
VERRÜCKT – Der US-Ölpreis geht ins Minus
#Wirtschaft #Konzerne #Monopole

Der weltweite Shutdown wegen der Fake-Pandemie hat die Nachfrage nach Öl so rapide sinken lassen, es gibt keinen Platz mehr um das überschüssige geförderte Öl zu lagern Da fast keine
Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) hetzt gegen mich und verbreitet Fake News

o Die RNZ von der Impf-Presse bezeichnet alle, die ihr Fitness-Studio, Restaurant oder Schuhgeschäft weiterbetreiben oder einfach nur ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen als "Corona-Leugner, bekannte Verschwörungstheoretiker und Rechtsradikale" Wie sieht ein Protestler aus, den diese Leute nicht diffamieren?

o "Viele der Wortführer waren bereits am Mittwoch dabei" Ich habe fast die ganze Zeit selbst geredet und es waren nur drei Redner. Ich war am Mittwoch NICHT dabei. Fake News, die sich die Lügner komplett aus den Fingern gesogen haben.

o "Ein Tierarzt hat die Bundesrepublik im Würgegriff" Schön, dass die RNZ mein Zitat gebracht hat. Den Satz habe ich tatsächlich so gesagt.

W.I.M. 📈🏛📣

http://archive.is/r26Z3
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Neufassung der Corona-Verordnung vom 17. April der Landesregierung Baden-Württemberg haben Sie Versammlungen weiterhin generell verboten: "§ 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen". Dies widerspricht weiterhin dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, welches das Bundesverfassungsgericht am 15. April festgestellt hat und am 16. April veröffentlichte: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-025.html

Kannte die Landesregierung Baden-Württemberg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Aktenzeichen 1 BvR 828/20 bei Verabschiedung der Fassung der Corona-Verordnung vom 17. April?

Wann wird die Corona-Verordnung entsprechend angepasst?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Felger


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Forwarded from Royal allemand
CHEMNITZ 20.04.
Ein unbeteiligter Rentner wird abgeführt. Dient das dem Schutz der Bevölkerung?
@RoyalAllemand
Mordversuch an Polizisten Berlin Neukölln: Migranten rasen auf Polizist zu. Zuvor Bedrohung Krankenhauspersonal

Der Tagespiegel titelt lediglich "Clanmitglieder versammeln sich an Rettungsstelle", aber es handelt sich um übelste Straftaten inklusive Mordversuch und staatsfeindliche Aktivitäten, wie man in den Verschwurbelungen der Regierungspresse entnehmen darf:
o "Ein Beamter soll sich auf die Fahrbahn gestellt haben, um den Wagen aufzuhalten. Dabei sei er deutlich als Polizeibeamter erkennbar gewesen. Der Fahrer des Wagens soll auf den Beamten zugehalten haben, sodass dieser zur Seite springen musste. "
o Widerstand gegen Polizei
o Verfolgungsjagd mit der Polizei
o Rammen des Polizeiwagens
o nur der Fahrer ist weiter in Haft. Die Beifahrer sind frei
o Auslöser waren 30 Personen einer Migranten-Familie an einem Krankenhaus offenbar wegen Randalen gegenüber Pflegepersonal

Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung erwähnte der Tagesspiegel gleichwohl nicht.

W.I.M. 📈🏛📣

http://archive.is/ejdWK
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ist gut formuliert, vor allem das mit Staat hat nicht nachgewiesen (1) und auch die Wirkung der Maßnahmen noch nicht nachgewiesen (2), so erst Widerspruch gegen bereits erlassene Bußgeldbescheide oder Strafbefehle einlegen und sie werden sich dann wohl in Luft auflösen. Auch gut erklärt, warum es in den Geschäften trotzdem eine Maskenpflicht gibt, man selbst aber keine Strafe bekommt, bzw. warum die Politiker au immer die Alternative "ein Schal, ein Tuch tut es auch" hinten mit ranhängen müssen, ..um nicht gegen Recht zu verstoßen, da eben 1 u 2. ihnen schon klar.
Forwarded from utubebot
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Letzte Durchsage von Sven Liebich für die heutige Dienstagsdemonstration in Halle, 21.04 2020
Forwarded from utubebot
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Letzte Durchsage von Sven Liebich für die heutige Dienstagsdemonstration in Halle, 21.04 2020
Auch übrige Teile einer Corona-Verordnung eines Bundeslandes hinfällig, da teilweise grundgesetzwidrig?

Versammlungsfreiheit In der Neufassung der Corona-Verordnung vom 17. April hat die Landesregierung Baden-Württemberg Versammlungen weiterhin generell verboten: "§ 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen". https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

a) Widerspricht gerade diese Neufassung der Verordnung ebenfalls dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, welches das Bundesverfassungsgericht am 15. April festgestellt hat und am 16. April veröffentlichte? https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-025.html

b) Wenn eine solche Verordnung in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, ist dann die ganze Verordnung rechtswidrig und hinfällig?

W.I.M. 📈🏛📣