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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Berliner Morgenpost verwendet hier interessanterweise das Wort "wieder". Vergisst sie, dass damals in der Privilegien-Presse keine oder kaum Busse zu sehen waren oder überhaupt erwähnt wurden? Türkei bringt Siedler wieder an griechische Grenze und zwar WIEDER mit Bussen.

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https://youtu.be/DBrfK72H1XI
Forwarded from Henryk Stöckl
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„Treibe dein Kind ab, das macht Spaß! Sterilisiere auch du dich!“

Der von ARD & ZDF finanzierte Jugendsender funk macht auf perverseste Weise Werbung dafür, wie normal Abtreibungen seien und wie uncool es doch ist, ein Kind zu bekommen. „Jetzt kann ich ein glückliches Leben führen, weil ich einfach unfruchtbar bin.“
Auf die Frage, was wäre, wenn du schwanger werden würdest, antwortet die bis zum Hals tätowierte Lysann: „Ich würde natürlich sofort abtreiben.“

Maßgeblich verantwortlich für dieses Video ist Eva Schulz, Frontfrau von Deutschland3000 (Teil von funk). Wer ihr sagen möchte, wie toll man diese menschenverachtende Werbung findet, kann das gerne per E-Mail tun:
zentrale@evaschulz.de
Forwarded from Herrmann the German
🧐😱
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Mass gatherings should be targeted in this way, not single person's. The police are being very unprofessional on this matter 🤷‍♂️ #Coronavirus #CoronaCrisis #Covidiots
Forwarded from 🅝🅔🅦🅢Picker
http://archive.is/z7lNi

Prof. Dr. Klaus Püschel ist Rechtsmediziner & Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin. Der forensische Experte, der mehrere Corona-Tote obduziert hat, stellt fest: „Alle Verstorbenen litten zuvor an schweren inneren Erkrankungen wie Krebs oder schweren Lungenerkrankung. Es ist nie ein gesunder Mensch an Sars-Cov-2 gestorben .“

Der Rechtsmediziner ist überzeugt: „Die Corona-Sterblichkeit wird sich nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen.“ Die Erfassung der Corona-Toten hält er dagegen für unseriös: „Ohne eine pathologische Untersuchung ist nicht festzustellen, ob es sich um ein Todesfall durch eine Coronainfektion handelt. In vielen Fällen hatte das Virus überhaupt nichts mit dem tödlichen Ausgang zu tun.“

„Für die Allgemeinbevölkerung besteht keine Gefahr“, betont der Pathologe, die Ausgangsbeschränkung hält er jedoch für gefährlich: „Ältere Menschen müssen körperlich aktiv bleiben, sonst steigt die Gefahr von Thrombosen und Embolien signifikant.“
Forwarded from Red Dog 71 Media
On the bright side at least Corona Virus🦠 will prevent our children from being subjected to this level of degeneracy 😡
Forwarded from Ein Prozent
Das dem Establishment hochheilige „Einwanderungsrecht“ für Asylbewerber bleibt nach Auskunft des Innenministeriums weiterhin bestehen.

Gegenüber der Welt am Sonntag bekräftigte das BMI am 5. April, dass sich „am bisherigen Asylverfahren keine Änderung ergeben“. Das bedeutet, dass aus den eben aufgeführten Ländern mit Einreisesperre niemand die Grenze übertreten darf, es sei denn, er ist Asylbewerber.

Wir haben alle Infos zur Migration im Corona-Windschatten zusammengetragen: https://www.einprozent.de/blog/asylfakten/einwanderungsstopp-dank-einer-pandemie/2630
Aktuelle Corona-Tyrannei ist erst der "Einstieg". Merkel grinst sich eins
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Chemtrails gehen wieder voll los: "Genieße die Show! Vertraue dem Plan!" Mal ein Foto aus Düsseldorf. Ich beobachte das im Raum Mannheim aber genauso und sehe Bilder auch von anderen Städten. An dem offiziellen Reise-Flugverkehr hat sich natürlich gar nichts geändert.
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Bundesverfassungsgericht lässt Demo Gießen zu: Gilt Versammlungsfreiheit dann auch für Beate Bahner?

Am Wochenende noch "unzulässig" bei Beate Bahner und jetzt auf einmal gibt es doch noch ein paar Grundrechte. So so. Das Bundesverfassungsgericht lässt seit heute plötzlich gnädigerweise Versammlungen doch zu: Urteil für Gießen 1 BvR 828/20. Ich verkneife mir hier eine Meinung abzugeben, um nicht in unflätige Wortwahl abzurutschen. Jedenfalls wäre jetzt eigentlich das Strafverfahren gegen Beate Bahner hinfällig.

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http://opposition24.com/corona-verfassungsgericht-hebt-pauschales-demonstrationsverbot-teilweise-auf/