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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Rambo: "Ihr habt den Krieg angefangen! Ich wollte nur Klopapier."

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#Netzfund #VK
Text übernommen in Kopie:
Die scheiss Chemtrails sind wieder am Himmel - falls Euch jemand als Verschwörungstheoretiker bezeichnet zeigt ihm dieses Video.
Die schweizer Politikerin Simonetta Sommaruga bestätigt:
Chemtrails sind real.

https://vk.com/wall349406039_886
Ideen von Politikern der #B90Grünen...

... hier ein Stadtrat von Dresden, der einfach mal auf Arbeitsplätze und die Menschen dahinter pfeifft - in bester Grüner Manier!
Nur damit Ihr wisst, was man bekommt, wenn man #B90Grüne wählt!

Ihr findet Ihn hier:
https://m.facebook.com/profile.php?id=100000666401158

https://twitter.com/robert_schlick?s=09

https://www.gruene-fraktion-dresden.de/robert-schlick/

#wirschaffendas #corona #virus #covid19 #irrsinn #linksextremismus #linksradikal #staatsgefährdend #demokratiefeindlich
Leopoldina Halle: Schulen wieder öffnen, Maskenpflicht im ÖPNV, Kitas nur eingeschränkt mit 5 Kindern pro Raum für größere Kinder

Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I sollten alsbald wieder öffnen. Das schlägt die Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle in ihrer dritten Ad-hoc-Stellungnahme zur COVID-19-Pandemie vor. „Eine Gruppengröße von maximal 15 Schülerinnen und Schüler wäre möglich, wenn entsprechend große Klassenräume zur Verfügung stehen. Die so geschehene Öffnung muss für die Eltern verlässlich sein. Eine gestaffelte Pausenregelung für die einzelnen Gruppen ist notwendig. Der Schulhof darf nicht zum Austauschort für Viren werden“, heißt es zu den Schulen.

Dagegen soll es bei Kitas weiterhin nur einen eingeschränkten Betrieb geben. „Da kleinere Kinder sich nicht an die Distanzregeln und Schutzmaßnahmen halten können, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben können, sollte der Betrieb in Kindertagesstätten nur sehr eingeschränkt wiederaufgenommen werden“, heißt es dazu. Reduzierte Gruppengrößen mit maximal 5 Kinder pro Raum am Übergang zur Grundschule (5-6-Jährige) sollen zunächst stattfinden. „Es sollten alle Anstrengungen – auch in den Sommerferien – unternommen werden, um diese Kinder so gut wie möglich auf den Übergang in die weiterführende Schule vorzubereiten. Da kleinere Kinder sich nicht an die Distanzregeln und Schutzmaßnahmen halten, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben können, sollten die Kitas für die jüngeren Jahrgänge bis zu den Sommerferien weiterhin im Notbetrieb bleiben. Bei den Horten gilt ebenfalls die Aufrechterhaltung der Notfallbetreuung. Dies setzt voraus, dass berufstätige Eltern weiterhin durch eine sehr flexible Handhabung von Arbeitszeiten und -orten sowie finanziell unterstützt werden.“

Zudem soll es im öffentlichen Nahverkehr eine Pflicht gegeben, Mund-Nase-Schutz-Masken zu tragen.
Gates und Merkel 2014 Hände schüttelnd und ohne 1,50 m Abstand.

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Forwarded from Tala Wolf
Einen Tag nachdem die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner angekündigt hatte, dass sie wegen des abgeschmetterten Eilantrags gegen die Corona-Einschränkungen ihre Zulassung bei der Anwaltskammer zurück geben wird, veröffentlichte die Juristin auf ihrer Homepage eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“.

In der Einleitung heißt es:

Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (Handlungsfreiheit), Art. 4 GG (freie Religionsausübung), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art.
6 GG (Schutz der Ehe, Familie und Kinder), Art. 7 GG (Schulwesen), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (freie und ungehinderte Berufsausübung), Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), §§ 1, 12 a BRAO (anwaltliche Pflicht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung)
(..)


https://opposition24.com/heidelberger-rechtsanwaeltin-will-zulassung-doch-behalten-und-veroeffentlicht-auferstehungsverordnung/