Forwarded from WiderständigesLuder
alle Versammlungsteilnehmer rennen mehr oder weniger unvorbereitet los, es gibt keinen Anmelder, keiner hatte Zeit Plakate zu malen usw...
An der Stelle wird es jetzt spannend: Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht! Eine Verordnung ist „nur“ ein Rechtsakt, der durch die Exekutive erlassen wurde. Eine Verordnung steht in der Normenhierarchie 1 unterhalb von Gesetzen, welche immer durch Parlamente erlassen werden.
Verstöße gegen Verordnungen sind reine Ordnungswidrigkeiten. Die Polizei hat bei Ordnungswidrigkeiten freien Ermessensspielraum. Handlungszwang besteht NUR bei Straftaten (sog. Legalitätsprinzip). Über Ordnungswidrigkeiten kann man auch „hinwegsehen“ (sog. Opportunitätsprinzip). Wenn Du bei einer Versammlung keine Maske trägst, dann könnte es sein, dass Du ordnungswidrig handelst, weil Du keine Maskenbefreiung hast. Machen das viele, könnten es ganz viele Ordnungswidrigkeiten sein. Dein Recht auf Versammlungsfreiheit ist aber von so großer Bedeutung, dass die Versammlungsbehörde diesbezüglich in der Regel großzügig ist.
Ebenso verhält es sich bei den maximal 1.000 Teilnehmern. In einigen Bundesländern werden die Anmelder angehalten, möglichst nur 1.000 Teilnehmer zuzulassen und dann ggf. einen zweiten Anmelder zu benennen, der 500 Meter entfernt Versammlung Nr. 2 anmeldet und durchführt. Dass das am Ende vollkommen unsinnig ist, wissen wir alle.
Genauso ist es mit den 1,5 Metern Abstand, den die Versammlungsteilnehmer einhalten sollen. Bei uns wird das vernünftig kommuniziert über den Anmelder oder über Lautsprecher und fertig. Über die Hessen mit ihren Zollstöcken gab es ja nun geteilte Meinungen...
👉 5. München
Die Stadt München hat Aufzüge verboten für Mittwoch und Donnerstag. Eine Kundgebung auf der Theresienwiese ist aber möglich. Ich gehe davon aus, dass sie keinen Anmelder greifbar haben, demzufolge auch keinen Versammlungsbescheid z. B. mit einer festgelegten Marschstrecke festlegen können und sich deshalb mit einer Allgemeinverfügung „retten wollen“. Das gilt übrigens auch für etliche andere deutsche Städte. Eine stationäre Versammlung ist für die Behörden natürlich auch viel leichter zu betreuen. Keine unnötige Beeinträchtigung Dritter durch ein Verkehrschaos usw..
Man muss immer beachten, dass durch Versammlungen, insbesondere durch Aufzüge, immer auch Grundrechte Dritter eingeschränkt werden. Das muss in einem ausgewogenen Maß passieren. Es wäre beispielsweise nicht verhältnismäßig, wenn wir mit 20 Leuten die Kurt-Schumacher-Brücke blockieren, weil wir die Bierpreise für vollkommen überzogen halten.
👉 6. Abschließend
Das Gefasel von den gewaltbereiten Demonstranten, die man in München befürchtet, halte ich aus der Ferne für vollkommen lächerlich. Klar gibt’s auch hier und da mal einen "Nazi" oder einen Betrunkenen, aber die sind bisher eine absolut zu vernachlässigende Minderheit. Ich habe selbst an so vielen Maßnahmen-kritischen Demonstrationen teilgenommen in den letzten Monaten, dass ich sagen kann, dass es die friedlichsten Versammlungsteilnehmer sind, die ich in fast 20 Jahren Bereitschaftspolizei gesehen habe.
Es wird knapp. Sobald die Leute sich klar werden, was für eine Macht sie haben, ist es vorbei.
Was sollen wir z. B. als Polizei denn machen, wenn 5.000 Leute spazieren gehen, obwohl es verboten ist? Alle anhalten? Geht nicht. Alle verprügeln? Macht keiner. Alle einsperren? So viele Gewahrsamszellen gibt es nirgends. Allen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufbrummen? Wer soll die bearbeiten? Die Sachbearbeiter schaffen heute schon ihre Arbeit nicht.
Es könnte morgen vorbei sein, wenn die Leute nur ihre Angst verlieren würden."
An der Stelle wird es jetzt spannend: Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht! Eine Verordnung ist „nur“ ein Rechtsakt, der durch die Exekutive erlassen wurde. Eine Verordnung steht in der Normenhierarchie 1 unterhalb von Gesetzen, welche immer durch Parlamente erlassen werden.
Verstöße gegen Verordnungen sind reine Ordnungswidrigkeiten. Die Polizei hat bei Ordnungswidrigkeiten freien Ermessensspielraum. Handlungszwang besteht NUR bei Straftaten (sog. Legalitätsprinzip). Über Ordnungswidrigkeiten kann man auch „hinwegsehen“ (sog. Opportunitätsprinzip). Wenn Du bei einer Versammlung keine Maske trägst, dann könnte es sein, dass Du ordnungswidrig handelst, weil Du keine Maskenbefreiung hast. Machen das viele, könnten es ganz viele Ordnungswidrigkeiten sein. Dein Recht auf Versammlungsfreiheit ist aber von so großer Bedeutung, dass die Versammlungsbehörde diesbezüglich in der Regel großzügig ist.
Ebenso verhält es sich bei den maximal 1.000 Teilnehmern. In einigen Bundesländern werden die Anmelder angehalten, möglichst nur 1.000 Teilnehmer zuzulassen und dann ggf. einen zweiten Anmelder zu benennen, der 500 Meter entfernt Versammlung Nr. 2 anmeldet und durchführt. Dass das am Ende vollkommen unsinnig ist, wissen wir alle.
Genauso ist es mit den 1,5 Metern Abstand, den die Versammlungsteilnehmer einhalten sollen. Bei uns wird das vernünftig kommuniziert über den Anmelder oder über Lautsprecher und fertig. Über die Hessen mit ihren Zollstöcken gab es ja nun geteilte Meinungen...
👉 5. München
Die Stadt München hat Aufzüge verboten für Mittwoch und Donnerstag. Eine Kundgebung auf der Theresienwiese ist aber möglich. Ich gehe davon aus, dass sie keinen Anmelder greifbar haben, demzufolge auch keinen Versammlungsbescheid z. B. mit einer festgelegten Marschstrecke festlegen können und sich deshalb mit einer Allgemeinverfügung „retten wollen“. Das gilt übrigens auch für etliche andere deutsche Städte. Eine stationäre Versammlung ist für die Behörden natürlich auch viel leichter zu betreuen. Keine unnötige Beeinträchtigung Dritter durch ein Verkehrschaos usw..
Man muss immer beachten, dass durch Versammlungen, insbesondere durch Aufzüge, immer auch Grundrechte Dritter eingeschränkt werden. Das muss in einem ausgewogenen Maß passieren. Es wäre beispielsweise nicht verhältnismäßig, wenn wir mit 20 Leuten die Kurt-Schumacher-Brücke blockieren, weil wir die Bierpreise für vollkommen überzogen halten.
👉 6. Abschließend
Das Gefasel von den gewaltbereiten Demonstranten, die man in München befürchtet, halte ich aus der Ferne für vollkommen lächerlich. Klar gibt’s auch hier und da mal einen "Nazi" oder einen Betrunkenen, aber die sind bisher eine absolut zu vernachlässigende Minderheit. Ich habe selbst an so vielen Maßnahmen-kritischen Demonstrationen teilgenommen in den letzten Monaten, dass ich sagen kann, dass es die friedlichsten Versammlungsteilnehmer sind, die ich in fast 20 Jahren Bereitschaftspolizei gesehen habe.
Es wird knapp. Sobald die Leute sich klar werden, was für eine Macht sie haben, ist es vorbei.
Was sollen wir z. B. als Polizei denn machen, wenn 5.000 Leute spazieren gehen, obwohl es verboten ist? Alle anhalten? Geht nicht. Alle verprügeln? Macht keiner. Alle einsperren? So viele Gewahrsamszellen gibt es nirgends. Allen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufbrummen? Wer soll die bearbeiten? Die Sachbearbeiter schaffen heute schon ihre Arbeit nicht.
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🎥 Proteste zeigen Wirkung: Omikron-Lügen zerfallen
📰 Das Narrativ ist gekippt und plötzlich wird klar kommuniziert, dass die Omikron-Welle das Ende der Pandemie und aller Maßnahmen bedeuten könnte. Der Druck auf der Straße nimmt überall im Land zu, die Agenda steht auf wackeligen Beinen.
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🗓 02. Januar 2022
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