StGB Art 110 und Fazit.pdf
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Artikel 110 StGB stellt klar, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften und Institutionen zwar öffentliche Aufgaben wahrnehmen, jedoch keine hoheitlichen Befugnisse haben. Das bedeutet, dass sie nicht dieselben Durchsetzungs- oder Zwangsmittel wie der Staat besitzen, um ihre Aufgaben oder Entscheidungen direkt gegenüber Bürgern durchzusetzen. Auch wenn hier von öffentlichen Urkunden die Rede ist wird eindeutig definiert, wer hoheitliche Befugnisse hat.
Nur staatliche Behörden, denen explizit solche hoheitlichen Rechte verliehen werden, haben diese besonderen Befugnisse.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de
"Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen Geschäften ausgestellt werden."
https://t.me/staats_simulation
Nur staatliche Behörden, denen explizit solche hoheitlichen Rechte verliehen werden, haben diese besonderen Befugnisse.
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"Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Personen öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als öffentliche Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in zivilrechtlichen Geschäften ausgestellt werden."
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CHE115123296-17.03.2026-Merkmale.pdf
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https://www.uid.admin.ch/Detail.aspx?uid_id=CHE-115.123.296
5 - Ausgleichskasse Kanton Schwyz
Rubiswilstrasse 8
6438 Ibach
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Rubiswilstrasse 8
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BUNDESBRIEFMUSEUM SCHWYZ
Geschichten und Mythen
https://www.bundesbrief.ch/
Was erfährt man hier wirklich? Wer war schon dort? Wer hat sich da über den Bundesbrief informiert?
Was steht da beim Bundesbrief als Information?
"Der Bundesbrief von 1291 - Unklarheiten und Vermutung. Der Bundesbrief weist einige Merkwürdigkeiten auf: Er ist aus verschiedenen Textteilen zusammengesetzt. Er nennt keinen Ausstellungsort. die Datierung ist ungenau. Die Siegel haben die falsche Reihenfolge. Die Handschrift des Schreibers ist unbekannt.....
.... Die Forschung geht heute davon aus, dass der Brief erst 1309 entstand....... " 🙈
"Die Gründungsurkunde der heutigen Eidgenossenschaft ist die Urkunde von 1291 also eigentliche nicht gewesen."
Und nein, das ist kein FAKE.. das steht da an den Wänden, von jedem lesbar und von jedem überprüfbar.
Und was wird in der Schule gelernt? Und hat die Schweiz wirklich so existiert, wie uns erzählt wird? Was ist die Wahrheit?
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Was erfährt man hier wirklich? Wer war schon dort? Wer hat sich da über den Bundesbrief informiert?
Was steht da beim Bundesbrief als Information?
"Der Bundesbrief von 1291 - Unklarheiten und Vermutung. Der Bundesbrief weist einige Merkwürdigkeiten auf: Er ist aus verschiedenen Textteilen zusammengesetzt. Er nennt keinen Ausstellungsort. die Datierung ist ungenau. Die Siegel haben die falsche Reihenfolge. Die Handschrift des Schreibers ist unbekannt.....
.... Die Forschung geht heute davon aus, dass der Brief erst 1309 entstand....... " 🙈
"Die Gründungsurkunde der heutigen Eidgenossenschaft ist die Urkunde von 1291 also eigentliche nicht gewesen."
Und nein, das ist kein FAKE.. das steht da an den Wänden, von jedem lesbar und von jedem überprüfbar.
Und was wird in der Schule gelernt? Und hat die Schweiz wirklich so existiert, wie uns erzählt wird? Was ist die Wahrheit?
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🤩10👍6🎉3
Tell, Wilhelm / Noch 5 Tage.
👍18🎉6
Tell, Wilhelm / Noch 4 Tage.
👍12🎉2
Tell, Wilhelm / Noch 3 Tage.
👍11🎉2
Tell, Wilhelm / Noch 2 Tage.
Art. 160 StGB (Hehlerei)
Bei Hehlerei kann bis zu 5 Jahren Haftstrafe ausgesprochen werden. .
Handelt der Täter gewerbemässig, kann sich die Strafe bis zu 10 Jahren ausweiten.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_160
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Bei Hehlerei kann bis zu 5 Jahren Haftstrafe ausgesprochen werden. .
Handelt der Täter gewerbemässig, kann sich die Strafe bis zu 10 Jahren ausweiten.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_160
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