SfN - Arbeitskreis Sicherheit
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Schütze dich und dein Umfeld indem du die Theorie beherzigst und sie in die Praxis umwandelst.

Arbeitkreis Sicherheit
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An dieser Stelle hätte dem Arbeiter das Wissen über den § 127 Abs. 1 S. 1 der Strafprozessordnung (StPO) sehr geholfen.

Dieser lautet wie folgt:

"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."

„Jedermann“ meint an dieser Stelle tatsächlich „Jedermann“, also nicht nur Polizisten des Vollzugsdienstes, sondern auch Privatpersonen.

Weiterlesen im SfN Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/das-jedermann-festnahmerecht/

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#Kurztipp Datenschutz

Benutze dein Telefon nicht dauerhaft als Datenspeicher. Ist es weg, sind es auch die Daten - für immer.
Wichtige Daten wie Familienbilder u.a. immer auf dem Rechner (und im Backup) speichern.

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Einige heiße Tage liegen hinter uns. Mit der Hitze steigt auch die Waldbrandgefahr stetig. Deswegen geben wir heute einen Tipp, der zwar nichts mit Politik zu tun hat, aber dennoch wichtig ist und ausgesprochen werden muss.

Sollte man an einer Weggabelung oder einer Kreuzung im Wald oder auf Feldwegen einen umgefallenen Leitkegel sehen, bitte so liegen lassen und nicht wieder aufstellen.

Dieser Leitkegel ist nicht umgefallen, sondern dient als Wegweiser für nachrückende Einsatzkräfte. So kann die Einsatzstelle im Wald oder im Feld schneller gefunden und gelöscht werden.

Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Felder und Wälder extrem trocken sind, ist ein schnelles Eingreifen der Einsatzkräfte erforderlich.

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#Kurztipp Datenschutz

Sofern von der App oder einer Netzseite angeboten, nutze immer die Möglichkeit zur 2FA (Zwei-Faktor-Anmeldung).

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Mann wehrte sich mit Pfefferspray gegen Polizisten - Landgericht stellt Verfahren ein!

Als die Polizeigewalt in Zwönitz am 10. Mai 2021 ihren Höhepunkt erreichte, wurden mehrere Bürger, die einer brutalen Festnahme zusahen, unvermittelt durch die Polizei mit Pfefferspray attackiert. Einer der angegriffenen Bürger entnahm den Beamten das Spray und setzte es in die andere Richtung ein. Und wurde dafür angeklagt. Bereits das Amtsgericht Stollberg stellte fest, dass der Polizeieinsatz mutmaßlich rechtswidrig war, verurteilte den Mann aber trotzdem wegen Körperverletzung in einem minderschweren Fall. Jetzt hat das Landgericht das Verfahren (Az. 7 Ns 200 Js 22107/21) in der Berufung ganz eingestellt - gegen eine symbolische Geldauflage an ein Tierheim.

Es zeigt sich: Bürger sind kein Freiwild, manchmal funktioniert der Rechtsstaat doch. Polizeigewalt muss jedoch endlich politisch aufgearbeitet werden - die Verantwortlichen gehören auf die Anklagebank!

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Versteckte Kamera: Eiscreme mit persönlichen Daten bezahlen

Welchen Jahrgang haben Sie? Wie lautet Ihre Telefonnummer? Wie heisst Ihre beste Freundin? Würden Sie solch persönliche Fragen beantworten, wenn Sie dafür an einem heissen Sommertag ein kostenloses Eis erhalten? Mitarbeiter der Threema GmbH haben auf dem Sechseläutenplatz in Zürich mit versteckter Kamera getestet, wie viel die Passanten für ein Gratiseis preisgeben. Das Resultat ist ebenso amüsant wie aufschlussreich.

Weiterlesen im SfN Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/it-tipps/versteckte-kamera-eiscreme-mit-persoenlichen-daten-bezahlen/

Denke dran: Dass etwas kostenlos ist, heisst aber noch lange nicht, dass es auch umsonst ist.

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Seit mehreren Jahren verüben Linksextremisten in koordinierter Vorgehensweise schwere Gewalttaten und Terroranschläge gegen Rechte und Nationalisten. Die geographischen Schwerpunkte der Attacken sind Thüringen und Sachsen. Bisher ist es der nationalen Bewegung nicht gelungen, diese Terrorserie zu stoppen.

Weiterlesen im SfN Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/linker-terror-und-nationaler-selbstschutz/

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Mit welchem Endgerät bewegt ihr euch hauptsächlich im Netz?
Anonymous Poll
21%
Desktop PC
9%
Notebook
64%
Telefon
4%
Tablet
1%
TV Gerät / Spielekonsole
Hier zeigt sich wieder die Macht einer guten Verschlüsselung, gepaart mit einer konsequenten Aussageverweigerung.

Macht es dem Schnüffelstaat so schwer wie nur möglich und benutzt VeraCrypt für euren Windows-PC oder Mac und Luks / dm-crypt für alle Linux Distributionen.

Den Windows Leitfaden gibt es auf der Netzseite: https://www.s-f-n.org/sicherheitshinweise/datenschutz/computer/echtzeitverschluesselung/veracrypt

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Threema Libre bei F-Droid verfügbar

Der Schweizer Messenger hat die Verfügbarkeit von Threema Libre über den alternativen App-Store F-Droid bekannt gegeben.

Diese Threema-Version für Android ist von Grund auf frei von jeglichen proprietären Abhängigkeiten. In Threema Libre gibt es laut der Entwickler keine einzige Zeile Code, die eine proprietäre Softwarebibliothek von Google oder anderen Drittanbietern voraussetzt.

So kommt z. B. zur Benachrichtigung ausschließlich Threema Push zum Einsatz, und ein Fallback auf Googles Push-Dienst ist von vornherein unmöglich.

Benutzer von Google-freien Android-Varianten haben somit die Möglichkeit, Threema sorgenfrei über F-Droid zu installieren und die App mit dessen Update-Management auf dem neuesten Stand zu halten.

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#Kurztipp Datenschutz

Niemals ohne aktiven Proxy oder eine aktive VPN-Verbindung in einem offenen WLAN Netz surfen.

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Immer wieder, wenn man schnell eine gute Grafik benötigt, ist man bei Moe von Balaclava Graphics in den besten Händen.

Führst Du ein Projekt und hast keinen Grafiker für das Logo oder sonstige Motive? Hier ist DIE Adresse:

https://t.me/Balaclavagraphics

Die beiden Grafiken zieren jetzt die SfN - Diskussionsgruppe und den SfN - Account, über den ihr in Telegram mit uns in Kontakt treten könnt. Natürlich können die Motive auch frei verbreitet werden.

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Linkskriminelle finden erneut GPS-Sender im Auto

Erneut wurden in linkskriminellen Strukturen, vermutlich von der Berliner Polizei eingebaute GPS-Tracker in einem Fahrzeug entdeckt. Im Jahr 2020 wurde schon von ähnlichen Funden berichtet. Anders als in dem aktuellen Fall wurden damals ein GPS-Tracker sowie ein Audioüberwachungsgerät im Fahrzeuginnenraum angebracht.

Warum berichten wir darüber, fragt ihr euch? Allgemein bekannt ist das nicht der Linksextremismus die größte Gefahr in diesem Staate ist, sondern wir, die heimattreuen Aktivisten. Insofern liegt es auf der Hand was die Zecken an Repression erfahren, wird bei uns auch angewandt. Daher muss dieser Beitrag, auch wenn er aus der Feder der Linkskriminellen stammt, als Warnung für alle verstanden werden.

Weiterlesen und Detainaufnahmen der Geräte ansehen im SfN Blog unter:
https://www.s-f-n.org/blogs/repression/linkskriminelle-finden-erneut-gps-sender-im-auto/

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#Kurztipp Datenschutz

Niemals einfach so auf den Verweis in einem eBrief klicken. Überprüfe immer erst den Header des Briefes und vergewissere dich von wem dieser eBrief stammt.

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👆 Fiktives Beispiel.

Leider sehen wir jedoch in Telegram Gruppen immer wieder, dass bei Markierungen Namen mit Wohnorten verknüpft angezeigt werden.

Dies passiert, wenn eine Person eine weitere Person genau so in den Telefonkontakten eingespeichert hat und diese in einer Gruppe markiert.

Gut Problem erkannt. Jetzt gehts zur Fehlerbehebung, um es den Bullen, Zecken und anderem Gesindel nicht leichter zu machen als nötig.

Markiere die Person, die du anschreiben möchtest und sollte wie oben im Beispiel "Sabine (Köln)" dabei herauskommen, lösche alle Buchstaben bis auf einen (egal welchen).

Sabine bleibt weiterhin im Chat markiert, aber kein Unbefugter kennt ihren Namen und ihren Wohnort!

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Einstufung als Rechtsextremist begründet für sich genommen keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Die Einstufung als Rechtsextremist durch den Verfassungsschutz reicht für sich genommen nicht aus, eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zu begründen. Das Sympathisieren mit einer rechts­extremistischen Vereinigung lässt nicht den Schluss auf eine etwaige Gewaltbereitschaft zu.

Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2022 - 6 S 988/22 -

Mehr Informationen im SfN Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/kurzmitteilungen/einstufung-als-rechtsextremist-begruendet-fuer-sich-genommen-keine-waffenrechtliche-unzuverlaessigkeit/

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Schwere Sicherheitslücke bei Apple Geräten

Apple hat vor gravierenden Sicherheitslücken bei iPhones, iPads und Macs gewarnt, wodurch Hacker potenziell die totale Kontrolle über die Geräte übernehmen könnten. Man wisse auch um einen "Bericht, wonach dieses Problem aktiv ausgenutzt worden sein könnte", teilte der US-Konzern mit.

Sicherheitsexperten rieten Nutzern, bei betroffenen Geräte eine Software-Aktualisierung vorzunehmen: die iPhones 6s und spätere Modelle, etliche iPad-Modelle, darunter jene der 5. Generation und spätere, alle iPad-Pro-Modelle und das iPad Air 2, sowie Mac-Computer mit MacOS Monterey. Betroffen seien auch einige iPod-Modelle, hieß es.

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Das Urteil gegen Ursula Haverbeck ist rechtskräftig

Im April dieses Jahres wurde Ursula Haverbeck vom Berliner Landgericht zu einem Jahr Haft ohne die Möglichkeit auf Bewährung verurteilt. Eine Freiheitsstrafe sei »alternativlos«, stellte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Berlin damals in der Urteilsverkündung fest. Nicht einmal eine bereits zuvor verbüßte Strafe von zweieinhalb Jahren im Gefängnis hätte Ursula beeindruckt. »Sie sind durch nichts zu stoppen.«

Weiterlesen auf Artikel5 Info: https://www.artikel5.info/blog/das-urteil-gegen-ursula-haverbeck-ist-rechtskraeftig/

Folge Artikel5 Info für Informationen von und über politische Gefangene der BRD - @artikel5
#Kurztipp Datenschutz

Versuche niemals das Telefon an einem öffentlichen USB-Port zu laden.

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Das reine Liken kann strafbar sein

Das bloße Liken von fremden Beiträgen bei Facebook & Co. kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein, hält das LG Meiningen fest.

Ob der Like strafbar ist, hängt davon ab, ob der gelikte Beitrag selbst strafbare Inhalte enthielt. Im aktuellen Fall sehen die Richter den Like als eine Kundgabe der Befürwortung der Äußerungen des Autors bei Facebook an.

Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Meiningen (LG Meiningen, Beschl. v. 05.08.2022, 6 Qs 146/22) hervor.

Kommenden Monat soll Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil erhoben werden. „Es geht nicht um den Einzelfall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob das bloße Liken auf sozialen Medien strafbar sein kann“, sagte der Rechtsanwalt.

Es bleibt spannend ...

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