ROCK HATE
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Das Musikmagazin für Politische Soldaten. Kontakt: Rockhate88@web.de
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Es neigt sich dem Ende, dieses Jahr.
Daher noch mal das Video von Balaclava! 😁👍🏻
Stammleser Andreas Z. hat wieder ordentlich zugeschlagen und den musikalischen Widerstand unterstützt.👍🏻
Andreas L. war beim Heimdall Versand einkaufen und ist mit der schnellen Versandabwicklung und den Zugaben mehr als zufrieden.👍🏻
Lars wollte eigentlich nur eine Triebtäter CD kaufen. Am Ende war der Warenkorb dann doch voller.😎
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Forwarded from Wikinger Versand
Unser aktueller Bestseller „Mensch zweiter Klasse- gesund und ungeimpft!“ ist wieder in ausreichender Stückzahl und in allen Größen verfügbar!

https://www.wikingerversand.de/maenner/t-shirts/schwarzer-humor/23769/gesund-und-ungeimpft-mensch-zweiter-klasse-herren-tshirt-fun-spass-corona-schwachsinn-covid19
So kann man sich an Weihnachten natürlich auch beschenken lassen.😎

Gruss und Dank an Marc.👍🏻
Forwarded from Frontmusik/Gks33
Vielleicht für den ein oder anderen interessant.

Nachdem mich in den letzten Tagen viele Anfragen zu den "Montagsspaziergängen" erreichten, hier eine kurze Stellungnahme und Verhaltenstipps:

Spaziergänge unterscheiden sich von Teilnahme an Versammlungen durch die Meinungskundgabe. Spazierengehen dient der Bewegung und man kann frische Luft schnappen.Meist allein oder nur mit wenigen anderen Personen. Dabei hat man auch regulär keine Transparente oder Plakate bei sich. Ein Spaziergang kann im Gegensatz zu Versammlungen nicht verboten werden, denn hier gilt die allgemeine Freizügigkeit.

Bei Versammlungen und deren Teilnahme geht es vorwiegend darum sich mit anderen auszutauschen oder seine Meinung kundzutun, z.B. auch mittels Plakaten, Transparenten oder Sprechchören und Parolen. Dies sind Indizien, die in einem Verfahren gegen ein "Spazierengehen" von der Behörde angeführt werden können. Versammlungen können von der Versammlungsbehörde aufgrund des Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden. Geschützt sind Versammlungen nur solange sie friedlich und ohne Waffen sind.

Es kann aber auch zu Ereignissen kommen, die Anlass dazu geben spontan eine Versammlung anzumelden. Spontanversammlungen entwickeln sich ungeplant aus einem momentanen Anlass, sodass sie praktisch nicht angemeldet werden können. Sie haben daher auch keine Veranstalter und keinen Leiterin. Weil die Anmeldung hier aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist, entfällt die Anmeldepflicht vollständig.

Bei Kontrollen durch die Polizei -egal ob Spaziergang oder Versammlung - sollte man zunächst von seinem Schweigerecht gebrauch machen. Egal ob Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren- es gilt der Grundsatz: Schweigen und keine Angaben zu machen. Angegeben werden müssen nur die sogenannten Rohpersonalien (Daten auf dem Personalausweis).

Zunächst sollte abgewartet werden, ob tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wird. Kommt Post von der Behörde, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden zur Beratung.

Quelle: RAin Nicole Schneiders
Kostenpunkt pro Person: umgerechnet 59 Euro, welche von den Ausländern selbst bezahlt werden müssen. Untersucht wird u.a. auf Drogenkonsum und HIV. Wer sich weigert kommt entweder nicht rein, oder fliegt raus.

Geschichten aus einer normalen Welt😎
Kevin war beim Zeughaus einkaufen. 😎

Die erste Feindnah war übrigens auch sehr gut. Fand nur leider viel zu wenig Beachtung.
Forwarded from Leonidas WELTFASCHIST
Bevor das Jahr sich dem Ende neigt hab ich nochmals zugeschlagen. Dank der positiven Kritik kam ich gar nicht drumrum und musste mir nach einer Hörprobe unbedingt die neue "Heilige Jugend" besorgen. Hammer Sound, bin absolut begeistert. Anbei hab ich mir heute noch Stahlgewitter und Skallinger geordert. Mein herzlichen Dank gilt allen Versandhändler meines Vertrauens: Ostfront Versand und Druck 18. Top Qualität, schnelle Lieferung 👍🏼Euch allen ein gutes Kampfjahr 22.

Markus S.
Schickt uns Fotos von euren Einkäufe (gerne mit ein paar Zeilen zu den Alben) und gewinnt u.a. dieses Shirt von Nordic Pride bei der nächsten Verlosung.

Einsendungen an: Rockhate88@web.de
Forwarded from Leonidas WELTFASCHIST
Kolumne von Rechtsanwältin und RH-Autorin Nicole Schneiders.

Corona-Proteste landauf und landab- was ist erlaubt und wie sollte man sich verhalten?

Es fing im Kleinen an und entwickelt sich nunmehr von Montag zu Montag immer mehr. Die sogenannten Montagsproteste oder Montagsspaziergänge.
Was die älteren noch aus Vorwendezeiten kennen, erlebt nun ein Update. Der friedliche Protest gegen ein vermeintlich diktatorisches System.
Wer hätte sich vor 2 Jahren schon vorstellen können, dass wir mit Kontaktbeschränkungen oder Lockdowns quasi derart beschränkt werden, dass man sich als Ungeimpfter kaum mehr unter Menschen wagen darf ohne befürchten zu müssen, dass man denunziert und mit Bußgeldverfahren verfolgt wird. Die Maßnahmen der Regierung sollen vermeintlich der Vermeidung von Ansteckung und der Entlastung der Krankenhäuser dienen. Doch Fakt ist, dass das Gesundheitssystem seit Jahren einem Sparzwang unterliegt und zunehmend Krankenhäuser die Bettenzahlen herunterschrauben um wirtschaftlich effizient zu sein. Anstatt den Beruf des Landarztes lukrativer zu machen und die staatliche Gesundheitsfürsorge wiederaufzubauen, wurden im blindem Aktionismus Millionen für vermeintlich durchgeführte Corona-Tests erstattet, die vielerorts in betrügerischer Art und Weise abgerechnet wurden. Kontrollmaßnahmen ergriff man natürlich erst als das Kind schon ertrunken im Brunnen lag.
Diskutiert wird nunmehr auch die allgemeine Impflicht. Für die Gesundheitsfürsorge und den Pflegebereich soll sie im März 2022 in Kraft treten. Der Sektor der Pflege, der ohnehin schon über einen Mangel an qualifiziertem Personal klagt, wird somit weiter ausgedünnt, da es dort eben auch Menschen gibt, die sich ihr Recht auf Unversehrtheit der körperlichen Integrität erhalten wollen und lieber ihren oft aus Passion ausgeführten Beruf aufgeben werden, anstatt sich dem Druck zu beugen.
Aber es ist natürlich die Frage zu stellen, ob ein solcher allgemeiner Impfzwang überhaupt durchsetzbar ist. Der EuGH bestätigte im Jahr 2021 die Impfpflicht bzgl. der Maserimpfung. Seither muss diese Impfung nachgewiesen werden, wenn ein Kind in Schule oder Kita will. Allerdings schützt die Masernimpfung auch wirksam und muss nicht alle paar Monate wiederholt werden.
Die vorliegenden Impfstoffe gegen Covid19 wurden jedoch nicht entwickelt, um vor einer Infektion zu schützen, sondern sie wurden entwickelt um schwere Verläufe zu verhindern. Die Experten sind sich dahingehend auch einig, dass die derzeit verfügbaren Impfstoffe erst noch auf die sog. Omikron Variante angepasst werden müssen und aktuell keinen Schutz bieten. Eine Impfpflicht im neuen Jahr also mit Impfstoffen, welche gegen die bis dahin wohl vorherrschende Variante nicht hilft? Dies wäre aus juristischer Sicht jedenfalls eine unverhältnismäßige Maßnahme. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz –der sich aus Art. 20 und 28 GG ableitet - besagt, dass ein Eingriff erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne (d.h. nicht übermäßig belastend, nicht unzumutbar) sein muss. Wenn die verfügbaren Impfstoffe jedoch nicht den Einzelnen noch andere vor Infektionen schützen, sind sie offensichtlich ungeeignet und damit nicht erforderlich.

Hiergegen wenden sich nunmehr immer mehr Bürger mit friedlichen Protesten in Form von angemeldeten Versammlungen oder spontanen Spaziergängen. In vielen Kommunen und Städten verlaufen diese auch friedlich und werden oftmals nur von der Polizei begleitet. Die Rufe „Friede, Freiheit, keine Diktatur“ nehmen von Woche zu Woche zu und umfassen teils mehrere 1000 Teilnehmer.
In einigen Städten kam es jedoch auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Aus Sicht eines Strafverteidigers ist dies oftmals eine Frage wie die Polizei in den Wald hineinschreit. In Schweinfurt setzte die bayrische Polizei Pfefferspray ein und verletzte dabei auch ein 4-jähriges Kind. Die Mutter erhielt eine Strafanzeige. Dies muss ich kaum kommentieren, denn sowas lässt jeden kopfschüttelnd zurück.