Der große indische Lehrer und Philosoph Jiddu Krishnamurti (1895-1986) hielt im Jahr 1985 in seinem 90. Lebensjahr zwei Vorträge in Washington.
🟥 Ich persönlich halte sie für die Essenz seiner 60-jährigen Vortragstätigkeit weltweit und bin elektrisiert über die Aktualität und Brisanz seiner Aussagen!
🙏 Krishnamurti ist für mich eine wunderbare Bereicherung und zugleich Bestätigung meiner eigenen Lebensanschauung bezüglich Verantwortung, Wahrheit, Freiheit und Schönheit ...
Freut Euch auf tägliche Häppchen seiner beiden Vorträge von drei oder vier Minuten - und danke für's Zuhören, es lohnt sich!
🌹Ihre/Eure Beate Bahner
🟥 Ich persönlich halte sie für die Essenz seiner 60-jährigen Vortragstätigkeit weltweit und bin elektrisiert über die Aktualität und Brisanz seiner Aussagen!
🙏 Krishnamurti ist für mich eine wunderbare Bereicherung und zugleich Bestätigung meiner eigenen Lebensanschauung bezüglich Verantwortung, Wahrheit, Freiheit und Schönheit ...
Freut Euch auf tägliche Häppchen seiner beiden Vorträge von drei oder vier Minuten - und danke für's Zuhören, es lohnt sich!
🌹Ihre/Eure Beate Bahner
6_Krishnamurti_Vortrag_I_in_Washington_1985.wav
14 MB
🌿 Was immer Sie tun,
🌿 ob Gutes oder Schlechtes,
🌿 wirkt sich auf die übrige Menschheit aus,
🌿 weil Sie die Menschheit sind.
Eingelesen von Beate Bahner
(Einfach oben auf den Titel klicken!)
🔆 ☕️🫖 Ich wünsche Euch allen einen schönen Tag! 🍓🍇🍉🍊
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
www.youtube.com/@beatebahner6711
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https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152906/Mehrere-Arbeiter-von-US-Gefluegelhaltung-mutmasslich-mit-Vogelgrippe-infiziert?
🟥 Die Bösartigkeit der Vogelgrippe-Propaganda geht weiter: Zuerst werden angeblich von der Vogelgrippe betroffene Tiere getötet (vermutlich millionenfach, um den Betrieb zu zerstören), dann behauptet man auch noch die Ansteckung genau desjenigen Personals mit der "Vogelgrippe", welches zur Tötung der Tiere eingesetzt wird.
Dass es sich um minimale Symptome (etwa leichte Bindehautentzündung) handelt, wird in der Headline freilich verschwiegen. Ob diese Symptome überhaupt auf die "Vogelgrippe" zurückzuführen sind oder andere Gründe haben kann, wird nicht einmal angesprochen...
Es wird Zeit für redliche und saubere Presse - das Pharmablatt "Deutsches Ärzteblatt" gehört jedenfalls nicht dazu.
👉 Mehr zur Vogelgrippe freilich auch in meinem Buch "WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit"
🟥 Die Bösartigkeit der Vogelgrippe-Propaganda geht weiter: Zuerst werden angeblich von der Vogelgrippe betroffene Tiere getötet (vermutlich millionenfach, um den Betrieb zu zerstören), dann behauptet man auch noch die Ansteckung genau desjenigen Personals mit der "Vogelgrippe", welches zur Tötung der Tiere eingesetzt wird.
Dass es sich um minimale Symptome (etwa leichte Bindehautentzündung) handelt, wird in der Headline freilich verschwiegen. Ob diese Symptome überhaupt auf die "Vogelgrippe" zurückzuführen sind oder andere Gründe haben kann, wird nicht einmal angesprochen...
Es wird Zeit für redliche und saubere Presse - das Pharmablatt "Deutsches Ärzteblatt" gehört jedenfalls nicht dazu.
👉 Mehr zur Vogelgrippe freilich auch in meinem Buch "WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit"
Deutsches Ärzteblatt
Mehrere Arbeiter von US-Geflügelhaltung mutmaßlich mit Vogelgrippe infiziert
Denver – Mehrere Arbeiter einer Geflügelhaltung im US-Bundesstaat Colorado haben sich offenbar mit dem hochpathogenen Vogelgrippevirus infiziert. Die... #Vogelgrippe #H5N1 #Geflügel #USA
Forwarded from Tjaša Vuzem
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Nach den Radfahrern jetzt auch die australische Olympiamannschaft mit Masken...
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️“Stell Dir vor, es ist Razzia und die Presse ist schon da“❗️
Wieder einmal bringt sich die Presse am Ort einer Ermittlungsmassnahme in Stellung, BEVOR der Beschuldigte überhaupt etwas von dem Verfahren gegen ihn erfährt und die Beamten mit der Maßnahme beginnen.
So geschehen am heutigen Tag im Rahmen der Verbotsanordnung gegen die „Compact GmbH“ durch das BMI. Der Geschäftsführer Jürgen Elsässer ist dabei auf Fotos vor mehreren Beamten zu sehen.
(👉 Quelle: ntv.de)
Ganz offenbar gehört das „Durchstechen“ von Informationen über Ermittlungsmassnahmen an die Presse zum Alltag bei Ermittlungsbehörden und wird achselzuckend und ohne Konsequenzen hingenommen.
Dabei ist ein derartiges Vorgehen aus guten Gründen (z.B. Schutz des Persönlichkeitsrechts, Gefährdung des Ermittlungserfolges) rechtswidrig und u.U. für den behördeninternen „Informanten“ strafbar.
Ein absolutes Negativbeispiel hierfür war vor allem die Maßnahmen gegen die sog. „Prinz Reuss Gruppe“ am 7. Dezember 2022. Hier wurde bereits vor dem Eintreffen der Beamten ein Medienspektakel inszeniert, was im weiteren Verlauf zu einer medialen Vorverurteilung der Beschuldigten führte, aus der es kein Entkommen mehr gibt.
Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit findet immer dort seine Grenzen, wenn dieses auf rechtswidrigem Verhalten fußt und rechtsstaatlich bedenklichen Einfluss auf das weitere Verfahren nimmt.
Im vorliegenden Fall giert die Presse regelrecht nach Bildern von Elsässer und bedient sich zur Erreichung dieses Zieles auch Straftätern. Dabei hätte es zur Erfüllung der Presse- und Informationsfreiheit ausgereicht, eine Berichterstattung auch ohne sensationsgeile Fotos zu veröffentlichen.
Eine sehr gute juristische Abhandlung zu diesem Thema hat der Medienanwalt Dr. Christian Conrad anlässlich der „Reichsbürger-Razzia“ bereits im Dezember 2022 veröffentlicht.
Zu lesen hier auf lto.de
Sehr lesenswert - auch für Staatsanwälte, die diesem rechtswidrigem und unwürdigem Schauspiel - und zwar unabhängig von der jeweiligen politischen Einstellung des Betroffenen - endlich ein Ende setzen sollten.
Wieder einmal bringt sich die Presse am Ort einer Ermittlungsmassnahme in Stellung, BEVOR der Beschuldigte überhaupt etwas von dem Verfahren gegen ihn erfährt und die Beamten mit der Maßnahme beginnen.
So geschehen am heutigen Tag im Rahmen der Verbotsanordnung gegen die „Compact GmbH“ durch das BMI. Der Geschäftsführer Jürgen Elsässer ist dabei auf Fotos vor mehreren Beamten zu sehen.
(👉 Quelle: ntv.de)
Ganz offenbar gehört das „Durchstechen“ von Informationen über Ermittlungsmassnahmen an die Presse zum Alltag bei Ermittlungsbehörden und wird achselzuckend und ohne Konsequenzen hingenommen.
Dabei ist ein derartiges Vorgehen aus guten Gründen (z.B. Schutz des Persönlichkeitsrechts, Gefährdung des Ermittlungserfolges) rechtswidrig und u.U. für den behördeninternen „Informanten“ strafbar.
Ein absolutes Negativbeispiel hierfür war vor allem die Maßnahmen gegen die sog. „Prinz Reuss Gruppe“ am 7. Dezember 2022. Hier wurde bereits vor dem Eintreffen der Beamten ein Medienspektakel inszeniert, was im weiteren Verlauf zu einer medialen Vorverurteilung der Beschuldigten führte, aus der es kein Entkommen mehr gibt.
Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit findet immer dort seine Grenzen, wenn dieses auf rechtswidrigem Verhalten fußt und rechtsstaatlich bedenklichen Einfluss auf das weitere Verfahren nimmt.
Im vorliegenden Fall giert die Presse regelrecht nach Bildern von Elsässer und bedient sich zur Erreichung dieses Zieles auch Straftätern. Dabei hätte es zur Erfüllung der Presse- und Informationsfreiheit ausgereicht, eine Berichterstattung auch ohne sensationsgeile Fotos zu veröffentlichen.
Eine sehr gute juristische Abhandlung zu diesem Thema hat der Medienanwalt Dr. Christian Conrad anlässlich der „Reichsbürger-Razzia“ bereits im Dezember 2022 veröffentlicht.
Zu lesen hier auf lto.de
Sehr lesenswert - auch für Staatsanwälte, die diesem rechtswidrigem und unwürdigem Schauspiel - und zwar unabhängig von der jeweiligen politischen Einstellung des Betroffenen - endlich ein Ende setzen sollten.
n-tv
Faeser verbietet rechtsextremes "Compact"-Magazin
Der Verfassungsschutz stuft das "Compact"-Magazin schon länger als rechtsextremistisch ein. Nun geht das Bundesinnenministerium dagegen vor. Die Polizei durchsucht Räume in vier Bundesländern.
Forwarded from AUF1
‼️ Frontalangriff auf Grundgesetz: Faeser verbietet COMPACT-Magazin +++ Pressefreiheit in Gefahr!
Ein Kommentar von Martin Müller-Mertens
"So etwas gab es noch nie. Ein Publikumsmagazin, dass am Kiosk erhältlich ist, wird verboten." Mit diesen Worten meldete sich Jürgen Elsässer, Chefredakteur des COMPACT-Magazins, am Morgen bei AUF1. Denn seit etwa 6:00 Uhr durchsuchen rund 50 Polizisten die Redaktions- und Studioräume des oppositionellen Mediums in Falkensee bei Berlin. Auch Räume des früheren Geschäftsführers und möglicherweise eines Mitarbeiters in Sachsen könnten betroffen sein.
Besonders perfide: Bundesinnenministerin Nancy Faeser nutzte beim Schlag gegen die Pressefreiheit einen bislang einzigartigen Trick: Sie erklärte die GmbH, als die Firma COMPACT, zum Verein - und nutzte anschließend das Vereinsrecht zum Verbot der Zeitschrift. Ob dies juristisch Bestand hat, ist unklar: Einen solchen Fall gab es noch nicht. Elsässer habe gegenwärtig keinen Kontakt zu seinem Anwalt, so der Journalist gegenüber unserem Sender.
Sicher ist jedoch: Faeser greift damit die im Grundgesetz verbriefte Pressefreiheit frontal an. Und sie sendet damit gleichzeitig eine Drohung an sämtliche oppositionellen Medien in Deutschland. Wer die Generallinie der Transformation kritisiert, dem drohen Repression und Verbot.
👉🏻 Folgen Sie uns auf Telegram: https://t.me/auf1tv
Ein Kommentar von Martin Müller-Mertens
"So etwas gab es noch nie. Ein Publikumsmagazin, dass am Kiosk erhältlich ist, wird verboten." Mit diesen Worten meldete sich Jürgen Elsässer, Chefredakteur des COMPACT-Magazins, am Morgen bei AUF1. Denn seit etwa 6:00 Uhr durchsuchen rund 50 Polizisten die Redaktions- und Studioräume des oppositionellen Mediums in Falkensee bei Berlin. Auch Räume des früheren Geschäftsführers und möglicherweise eines Mitarbeiters in Sachsen könnten betroffen sein.
Besonders perfide: Bundesinnenministerin Nancy Faeser nutzte beim Schlag gegen die Pressefreiheit einen bislang einzigartigen Trick: Sie erklärte die GmbH, als die Firma COMPACT, zum Verein - und nutzte anschließend das Vereinsrecht zum Verbot der Zeitschrift. Ob dies juristisch Bestand hat, ist unklar: Einen solchen Fall gab es noch nicht. Elsässer habe gegenwärtig keinen Kontakt zu seinem Anwalt, so der Journalist gegenüber unserem Sender.
Sicher ist jedoch: Faeser greift damit die im Grundgesetz verbriefte Pressefreiheit frontal an. Und sie sendet damit gleichzeitig eine Drohung an sämtliche oppositionellen Medien in Deutschland. Wer die Generallinie der Transformation kritisiert, dem drohen Repression und Verbot.
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Forwarded from AUF1
Media is too big
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‼️Aus erster Hand: Erste Details zum Verbot von COMPACT
Wir haben den Durchsuchungsbescheid. AUF1-Nachrichtenleiter Martin Müller-Mertens hat mit COMPACT-Chef Jürgen Elsässer gesprochen.
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Wir haben den Durchsuchungsbescheid. AUF1-Nachrichtenleiter Martin Müller-Mertens hat mit COMPACT-Chef Jürgen Elsässer gesprochen.
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Forwarded from AUF1
Jürgen Elsässer, COMPACT-Chef. Ist er wirklich der gefährliche Rechtsextreme, wie er von Systemministerin Nancy Faeser hingestellt wird? Was hat passieren müssen, dass er vom Linken zum Rechten wurde? Alles über sein Leben, seine politische Sozialisierung im „Kommunistischen Bund“ und den Niedergang der Linken lesen Sie in der großen Autobiographie des COMPACT-Chefs.
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Forwarded from apolut.
COMPACT-Magazin verboten - Interview mit Jürgen Elsässer
Ein schwarzer Tag für die Überreste der Demokratie in der Bundesrepublik: Mit dem Verbot des Compact-Magazins schafft das Innenministerium einen Präzedenzfall. Die Pressefreiheit ist vernichtet.
Es ist ein historischer Schritt in der deutschen Bundesrepublik: Ein Magazin, das bisher sogar am Kiosk erhältlich gewesen ist und das noch nie strafrechtlich verurteilt wurde, wird verboten. Getroffen hat es das Medium Compact vom streitbaren und polarisierenden Jürgen Elsässer. Das Verbot kam gemeinsam mit Razzien bei Mitarbeitern und in den Büros des Magazins. Damit hat die Ampel die Pressefreiheit, eine der wichtigsten bürgerlichen Grundrechte, endgültig zerstört. https://www.youtube.com/watch?v=wnRJwgkIrTA
Apolut via GETTR
Ein schwarzer Tag für die Überreste der Demokratie in der Bundesrepublik: Mit dem Verbot des Compact-Magazins schafft das Innenministerium einen Präzedenzfall. Die Pressefreiheit ist vernichtet.
Es ist ein historischer Schritt in der deutschen Bundesrepublik: Ein Magazin, das bisher sogar am Kiosk erhältlich gewesen ist und das noch nie strafrechtlich verurteilt wurde, wird verboten. Getroffen hat es das Medium Compact vom streitbaren und polarisierenden Jürgen Elsässer. Das Verbot kam gemeinsam mit Razzien bei Mitarbeitern und in den Büros des Magazins. Damit hat die Ampel die Pressefreiheit, eine der wichtigsten bürgerlichen Grundrechte, endgültig zerstört. https://www.youtube.com/watch?v=wnRJwgkIrTA
Apolut via GETTR
YouTube
Compact Magazin verboten - Interview mit Jürgen Elsässer
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https://www.youtube.com/channel/UC-uCV5UTtCwrjnFalOfhLkg/join
Streame meinen Song "Die Ampel muss weg" auf Spotify!
https://shorturl.at/nKO04
Hier gibt es das Musikvideo dazu…
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Forwarded from ❗️Hej, news❗️
Rechtsanwalt Ulbrich auf X:
„Thema heute: "Oberlandesgericht München vorbildlich - Selbstanzeigepflicht des Richters für Impfung nach § 42 ZPO bestätigt, Beschluss 1 W 672/24 e vom 05.06.2024"
Das Oberlandesgericht München bestätigt in einem Beschluss, dass es korrekt war, dass ein Richter am Oberlandesgericht, der selber mit Comirnaty geimpft ist, nicht in einem Fall über Comirnaty entscheiden darf, wenn diese Impfung den Streitgegenstand bildet. Die Anzeigepflicht des Richters ergebe sich aus § 42 ZPO.
Dabei muss objektiv überhaupt keine Befangenheit vorliegen es genüge der böse Schein, dass ein Interessenkonflikt aufgrund des gleichen Streitgegenstandes möglich sein kann. Welcher ist dabei auch völlig gleich.
In diesem Fall wurde von keiner Seite ein Befangenheitsantrag gestellt der Richter am Oberlandesgericht zeigte den Interessenkonflikt selber an. Das nenne ich vorbildlich und es entspricht § 42 ZPO, so wie es dann der übrige Senat auch sah.
Bisher sieht die Realität bei Richtern an Landgerichten immer noch gänzlich anders aus. Dort ist kein Richter bereit, auch auf ausdrückliches Begehren auf dienstliche Auskunft nach § 42 ZPO der Selbstanzeigepflicht nachzukommen. Beim Vorsitzenden Richter am Landgericht Düsseldorf, 3. Zivilkammer ist inzwischen von Anwaltskollegen zugetragen worden, dass der Richter 4 x mit Comirnaty geimpft worden sei. Aber auch dazu keine Stellungnahme.
Das korrekte Verhalten beim OLG München entspricht der Sach - und Rechtslage - sehr vorbildlich!!“
https://x.com/anwaltulbrich/status/1812532610540741032
„Thema heute: "Oberlandesgericht München vorbildlich - Selbstanzeigepflicht des Richters für Impfung nach § 42 ZPO bestätigt, Beschluss 1 W 672/24 e vom 05.06.2024"
Das Oberlandesgericht München bestätigt in einem Beschluss, dass es korrekt war, dass ein Richter am Oberlandesgericht, der selber mit Comirnaty geimpft ist, nicht in einem Fall über Comirnaty entscheiden darf, wenn diese Impfung den Streitgegenstand bildet. Die Anzeigepflicht des Richters ergebe sich aus § 42 ZPO.
Dabei muss objektiv überhaupt keine Befangenheit vorliegen es genüge der böse Schein, dass ein Interessenkonflikt aufgrund des gleichen Streitgegenstandes möglich sein kann. Welcher ist dabei auch völlig gleich.
In diesem Fall wurde von keiner Seite ein Befangenheitsantrag gestellt der Richter am Oberlandesgericht zeigte den Interessenkonflikt selber an. Das nenne ich vorbildlich und es entspricht § 42 ZPO, so wie es dann der übrige Senat auch sah.
Bisher sieht die Realität bei Richtern an Landgerichten immer noch gänzlich anders aus. Dort ist kein Richter bereit, auch auf ausdrückliches Begehren auf dienstliche Auskunft nach § 42 ZPO der Selbstanzeigepflicht nachzukommen. Beim Vorsitzenden Richter am Landgericht Düsseldorf, 3. Zivilkammer ist inzwischen von Anwaltskollegen zugetragen worden, dass der Richter 4 x mit Comirnaty geimpft worden sei. Aber auch dazu keine Stellungnahme.
Das korrekte Verhalten beim OLG München entspricht der Sach - und Rechtslage - sehr vorbildlich!!“
https://x.com/anwaltulbrich/status/1812532610540741032
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
Prof. Stefan Homburg auf X:
8. Krisenstab-Protokoll verschwunden!
Das BMI gab nur 48 von 49 Protokollen heraus. Das 8. Protokoll, in dem das „Schockpapier” erörtert wurde, ist laut @sz verschwunden.
Wenn unsere Behörden jetzt anfangen, Urkunden zu schreddern, haben wir eine Verfassungskrise.
Details: In der 7. Sitzung vom 17.03.2020 wird als Folgetermin der 19.03.2020 vereinbart. Über diese 8. Sitzung gibt es angeblich kein Protokoll.
In der 9. Sitzung vom 26.03.2020 wird aber das Protokoll der letzten Sitzung angenommen. Es muss vielen Teilnehmern vorliegen.
Die Sache ist deshalb so brisant, weil der Mythos einer „Pandemie” auf dem BMI-Schockpapier beruhte. Medizinisch sah man davon nichts.
Georg Mascolo behauptete bei Maybritt Illner, das BMI-Schockpapier, das er selbst 2020 hochgejazzt hatte, habe keinen Einfluss gehabt. Das geschredderte Protokoll könnte seine Behauptung widerlegen.
Quelle:
https://tinyurl.com/8-Protokoll
Die Verfassungskrise ist längst da!
Mein Kanal:
t.me/RA_LUDWIG
8. Krisenstab-Protokoll verschwunden!
Das BMI gab nur 48 von 49 Protokollen heraus. Das 8. Protokoll, in dem das „Schockpapier” erörtert wurde, ist laut @sz verschwunden.
Wenn unsere Behörden jetzt anfangen, Urkunden zu schreddern, haben wir eine Verfassungskrise.
Details: In der 7. Sitzung vom 17.03.2020 wird als Folgetermin der 19.03.2020 vereinbart. Über diese 8. Sitzung gibt es angeblich kein Protokoll.
In der 9. Sitzung vom 26.03.2020 wird aber das Protokoll der letzten Sitzung angenommen. Es muss vielen Teilnehmern vorliegen.
Die Sache ist deshalb so brisant, weil der Mythos einer „Pandemie” auf dem BMI-Schockpapier beruhte. Medizinisch sah man davon nichts.
Georg Mascolo behauptete bei Maybritt Illner, das BMI-Schockpapier, das er selbst 2020 hochgejazzt hatte, habe keinen Einfluss gehabt. Das geschredderte Protokoll könnte seine Behauptung widerlegen.
Quelle:
https://tinyurl.com/8-Protokoll
Die Verfassungskrise ist längst da!
Mein Kanal:
t.me/RA_LUDWIG
Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
tkp.at
RKI-Files: Man wusste Bescheid über fehlenden Schutz der Impfung gegen Infektion und Übertragung
Impfzwang und Grundrechtsverletzungen bei Ungeimpften waren nie durch Evidenz und sachliche Gründe gerechtfertigt. Das RKI wusste Bescheid, wie die RKI-Files zeigen, die Politik verfolgte […]
Forwarded from KOPP Report
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
❌🇩🇪 »Das ist juristisch völlig inakzeptabel«:
Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler mit deutlichen Worten zum Compact-Verbot durch SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(Bildquelle: Welt vom 16.07.2024)
Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler mit deutlichen Worten zum Compact-Verbot durch SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(Bildquelle: Welt vom 16.07.2024)
Forwarded from Gordon Pankalla (Herzensanwalt) (Gordon Pankalla)
Zum Compact Verbot: Warum Verbot nach dem Vereinsrecht?
Compact wurde nach Art.9 Abs.2 im Verbindung mit dem Vereinsverbot nach § 3 Vereinsrecht verboten.
Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
Art. 9 Abs.2 GG besagt: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Entscheidend für das Verbot sie es gewesen, dass Compact nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt. Zudem habe es eine große Reichweite. Ob dem so ist, müssen wohl nun die Gerichte entscheiden ...
Compact wurde nach Art.9 Abs.2 im Verbindung mit dem Vereinsverbot nach § 3 Vereinsrecht verboten.
Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
Art. 9 Abs.2 GG besagt: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Entscheidend für das Verbot sie es gewesen, dass Compact nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt. Zudem habe es eine große Reichweite. Ob dem so ist, müssen wohl nun die Gerichte entscheiden ...