Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Ärzte für Aufklärung Flyer für die Demonstration am Sa. 14.08. um 15 Uhr in Leipzig auf dem Augustusplatz
Forwarded from Immer Frei
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Hammer! Das ist der Beweis, dass es bald losgeht, da die Masse nun getriggert wird.
Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Über den Irrsinn mit den (falschen) Tests
Die junge Aargauerin Maria B. ist doppelt geimpft und genesen. Trotzdem sitzt sie in Isolation, weil sie sich erneut infizierte. So zeigt es ein PCR-Test an.
Vor dem Abflug nach Dubai musste sie trotz Impfung einen Test machen, die Vereinigten Arabischen Emirate verlangen dies von jedem Einreisenden.
Einige Stunden später folgt der Anruf des Contact-Tracings: «Frau B., Sie sind positiv und müssen sofort in Isolation.» Maria B. macht zur Sicherheit drei Schnelltests – alle fallen negativ aus. Abends fährt sie zum Flughafen Zürich, lässt sich dort erneut testen. Am nächsten Tag das Resultat dieses PCR-Tests: negativ.
Des Rätsels Lösung? Der Ct-Wert! Das muss sogar der BLICK einräumen:
Auf Anfrage von Maria antwortet das Contact-Tracing: Der CT-Wert in den Testzentren werde unterschiedlich hoch angesetzt. Diese Zahl gibt die Menge des in der Probe vorhandenen Virus an. Je tiefer die Zahl, desto grösser die Virenmenge, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, ansteckend zu sein.
Bei Maria B. lag der Wert genau im Grenzbereich zwischen einer grossen und einer kleinen Virenlast. Zwischen «vermutlich ansteckend» und «wohl nicht ansteckend». Muss sie also zu Hause bleiben, weil es keine einheitlichen CT-Grenzwerte gibt? Weil die Testcenter diese selber festlegen? Die Gesundheitsdirektion Zürich sagt dazu: «Die Labors werten die Testergebnisse individuell aus.»
Allerdings gilt auch: Wenn jemand einen CT-Wert aufweist, wird der Test positiv gewertet. Das sagt Otto Knes, Geschäftsleiter von Swiss Analysis, einem Labor, das PCR-Tests auswertet. «Egal, wie hoch dieser ist».
Das bedeutet im Umkehrschluss: Während der Test in Dübendorf von Maria B. Rückstände des Virus fand, fand man in Zürich, nur wenige Stunden später, überhaupt keine. Wie kann das sein? «Die unterschiedlichen Ergebnisse könnten mit dem Abstrich zusammenhängen», sagt Knes. Je nachdem, wie tief und an welchem Ort mit dem Stäbchen gebohrt werde, könnten die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen.
Wer glaubt nach diesem Beispiel noch an irgendeine Aussagekraft des PCR-Tests? 🙈🙊🙉
https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/aargauerin-ist-genesen-geimpft-und-getestet-maria-b-31-muss-statt-ferien-in-quarantaene-id16744736.html
#PCRTest #Ct #Impfung
👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Die junge Aargauerin Maria B. ist doppelt geimpft und genesen. Trotzdem sitzt sie in Isolation, weil sie sich erneut infizierte. So zeigt es ein PCR-Test an.
Vor dem Abflug nach Dubai musste sie trotz Impfung einen Test machen, die Vereinigten Arabischen Emirate verlangen dies von jedem Einreisenden.
Einige Stunden später folgt der Anruf des Contact-Tracings: «Frau B., Sie sind positiv und müssen sofort in Isolation.» Maria B. macht zur Sicherheit drei Schnelltests – alle fallen negativ aus. Abends fährt sie zum Flughafen Zürich, lässt sich dort erneut testen. Am nächsten Tag das Resultat dieses PCR-Tests: negativ.
Des Rätsels Lösung? Der Ct-Wert! Das muss sogar der BLICK einräumen:
Auf Anfrage von Maria antwortet das Contact-Tracing: Der CT-Wert in den Testzentren werde unterschiedlich hoch angesetzt. Diese Zahl gibt die Menge des in der Probe vorhandenen Virus an. Je tiefer die Zahl, desto grösser die Virenmenge, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, ansteckend zu sein.
Bei Maria B. lag der Wert genau im Grenzbereich zwischen einer grossen und einer kleinen Virenlast. Zwischen «vermutlich ansteckend» und «wohl nicht ansteckend». Muss sie also zu Hause bleiben, weil es keine einheitlichen CT-Grenzwerte gibt? Weil die Testcenter diese selber festlegen? Die Gesundheitsdirektion Zürich sagt dazu: «Die Labors werten die Testergebnisse individuell aus.»
Allerdings gilt auch: Wenn jemand einen CT-Wert aufweist, wird der Test positiv gewertet. Das sagt Otto Knes, Geschäftsleiter von Swiss Analysis, einem Labor, das PCR-Tests auswertet. «Egal, wie hoch dieser ist».
Das bedeutet im Umkehrschluss: Während der Test in Dübendorf von Maria B. Rückstände des Virus fand, fand man in Zürich, nur wenige Stunden später, überhaupt keine. Wie kann das sein? «Die unterschiedlichen Ergebnisse könnten mit dem Abstrich zusammenhängen», sagt Knes. Je nachdem, wie tief und an welchem Ort mit dem Stäbchen gebohrt werde, könnten die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen.
Wer glaubt nach diesem Beispiel noch an irgendeine Aussagekraft des PCR-Tests? 🙈🙊🙉
https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/aargauerin-ist-genesen-geimpft-und-getestet-maria-b-31-muss-statt-ferien-in-quarantaene-id16744736.html
#PCRTest #Ct #Impfung
👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Blick
Statt in die Ferien muss Maria B. (31) in Quarantäne
Die junge Aargauerin Maria B. ist doppelt geimpft und genesen. Trotzdem sitzt sie in Isolation, weil sie sich erneut infizierte. So zeigt es ein PCR-Test an. Alle anderen Tests sagen etwas anderes – doch sie muss daheim bleiben.
▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Über den Irrsinn mit den (falschen) Tests Die junge Aargauerin Maria B. ist doppelt geimpft und genesen. Trotzdem sitzt sie in Isolation, weil sie sich erneut infizierte. So zeigt es ein PCR-Test an. Vor dem Abflug nach Dubai musste sie trotz Impfung einen…
Hier ein schönes Beispiel für die Riesensauerei mit den pcr- Tests
Forwarded from Friedemann Däblitz
Urteil_geschwärzt OCR_highlight.pdf
6.7 MB
🔴💥‼️😊Die KNALLER-ENTSCHEIDUNG des AG Garmisch-Partenkirchen vom 5.8.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 - liegt nun auch in schriftlicher Abfassung vor.🙏🏼🙏🏼🙏🏼
⚡️Ich veröffentliche sie mit Protokoll der Beweisaufnahme und habe die relevantesten Gesichtspunkte hervorgehoben. Bitte teilen!!!
IBAN: DE80110101002321995675
BIC: SOBKDEBBXXX
Inhaber: Friedemann Däblitz
@RA_Friede
⚡️Ich veröffentliche sie mit Protokoll der Beweisaufnahme und habe die relevantesten Gesichtspunkte hervorgehoben. Bitte teilen!!!
Es wurde damit Alles zum Thema gesagt. Jede weitere Entscheidung pro Maskenpflicht im Freien, egal ob von der Politik oder den Verwaltungsgerichten, gibt sich spätestens jetzt der Lächerlichkeit preis. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Rechtsmittel eingelegt. (❗️Teilen ❗️)⚡️
Wer meine öffentliche Arbeit unterstützen möchte:IBAN: DE80110101002321995675
BIC: SOBKDEBBXXX
Inhaber: Friedemann Däblitz
@RA_Friede
▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Urteil_geschwärzt OCR_highlight.pdf
Super Job, lieber Friedemann! Auch ich habe inzwischen für alle Masken-Mandante im Freien beantragt, Prof. Scheuch als Sachverständigen zu laden!!😜👍👍👍
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Meine Kolumne für die 57. Ausgabe des demokratischen Widerstandes vom 07.08.2021
Versammlungsfreiheit und Widerstandsrecht
Der 01.08.2021 dürfte als der Tag in die deutsche Geschichte eingehen, an dem die Versammlungsfreiheit endgültig abgeschafft wurde. Am letzten Wochenende wurden in Berlin mehrere Großdemonstrationen der Freiheitsbewegung angezeigt, der Großteil davon wurde aus rein politischen Gründen verboten.
Sowohl der geplante Demonstrationszug verschiedener Initiativen, welcher wie im letzten Jahr „Unter den Linden“ starten sollte, als auch die Kundgebung von Querdenken 711 auf der Straße des 17. Juni wurde verboten. Gegen beide Verbote wurden Rechtsmittel bis zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, ohne Erfolg, was zu erwarten war.
Während die Initiative Querdenken 711 die Verfassungsgerichte nicht anrief, legte Rechtsanwalt Friedemann Däblitz gegen das Verbot des Demonstrationszuges sowohl vor dem Landesverfassungsgericht Berlin, als auch vor der Bundesverfassungsgericht Eilanträge ein.
Das Landesverfassungsgericht Berlin teilte meinem Kollegen am Samstagnachmittag mit, dass das Gericht keine Entscheidung mehr treffen würde. Dies obwohl es rechtzeitig informiert wurde und auch genug Zeit gehabt hätte, über den Eilantrag zu entscheiden. Das Gericht wollte sich offenkundig vor einer Entscheidung drücken, wohl wissend, dass das Verbot offensichtlich verfassungswidrig war.
Der Verdacht liegt nahe, dass sich die Richter nicht die „Hände schmutzig machen“ wollten. Bei vorangegangenen Demonstrationen am 07.11.2020 in Leipzig und am 29.08.2020 in Berlin wurden Richter teils heftig kritisiert, weil Versammlungsverbote aufgehoben wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die ausführliche Verfassungsbeschwerde noch entschieden und diese mit einem Satz abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht ausreichend dargetan wurden. Mehr als einen Satz war unserem höchsten Gericht die Versammlungsfreiheit nicht (mehr) wert, unterzeichnet wurde die Entscheidung von den Richtern Ott und Radtke sowie dem Gerichtspräsidenten Harbarth, welcher bis 2018 noch für die CDU im Deutschen Bundestag saß.
Für Regierungskritiker ist die Versammlungsfreiheit damit abgeschafft, sie versammelten sich trotzdem zu Zehntausenden, eine Berufung auf das (friedliche) Widerstandsrecht des Artikel 20 IV GG dürfte damit legitim sein.
Es sei hierbei aber angemerkt, dass sämtliche Demonstrationszüge rechtskonform waren, jedenfalls soweit sich diese spontan gebildet haben und nicht auf Flächen durchgeführt wurden, bei denen ein bestätigtes Versammlungsverbot vorlag oder eine Auflösung erfolgte.
https://demokratischerwiderstand.de/aktuelle-ausgabe
__________
Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
Versammlungsfreiheit und Widerstandsrecht
Der 01.08.2021 dürfte als der Tag in die deutsche Geschichte eingehen, an dem die Versammlungsfreiheit endgültig abgeschafft wurde. Am letzten Wochenende wurden in Berlin mehrere Großdemonstrationen der Freiheitsbewegung angezeigt, der Großteil davon wurde aus rein politischen Gründen verboten.
Sowohl der geplante Demonstrationszug verschiedener Initiativen, welcher wie im letzten Jahr „Unter den Linden“ starten sollte, als auch die Kundgebung von Querdenken 711 auf der Straße des 17. Juni wurde verboten. Gegen beide Verbote wurden Rechtsmittel bis zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, ohne Erfolg, was zu erwarten war.
Während die Initiative Querdenken 711 die Verfassungsgerichte nicht anrief, legte Rechtsanwalt Friedemann Däblitz gegen das Verbot des Demonstrationszuges sowohl vor dem Landesverfassungsgericht Berlin, als auch vor der Bundesverfassungsgericht Eilanträge ein.
Das Landesverfassungsgericht Berlin teilte meinem Kollegen am Samstagnachmittag mit, dass das Gericht keine Entscheidung mehr treffen würde. Dies obwohl es rechtzeitig informiert wurde und auch genug Zeit gehabt hätte, über den Eilantrag zu entscheiden. Das Gericht wollte sich offenkundig vor einer Entscheidung drücken, wohl wissend, dass das Verbot offensichtlich verfassungswidrig war.
Der Verdacht liegt nahe, dass sich die Richter nicht die „Hände schmutzig machen“ wollten. Bei vorangegangenen Demonstrationen am 07.11.2020 in Leipzig und am 29.08.2020 in Berlin wurden Richter teils heftig kritisiert, weil Versammlungsverbote aufgehoben wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die ausführliche Verfassungsbeschwerde noch entschieden und diese mit einem Satz abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht ausreichend dargetan wurden. Mehr als einen Satz war unserem höchsten Gericht die Versammlungsfreiheit nicht (mehr) wert, unterzeichnet wurde die Entscheidung von den Richtern Ott und Radtke sowie dem Gerichtspräsidenten Harbarth, welcher bis 2018 noch für die CDU im Deutschen Bundestag saß.
Für Regierungskritiker ist die Versammlungsfreiheit damit abgeschafft, sie versammelten sich trotzdem zu Zehntausenden, eine Berufung auf das (friedliche) Widerstandsrecht des Artikel 20 IV GG dürfte damit legitim sein.
Es sei hierbei aber angemerkt, dass sämtliche Demonstrationszüge rechtskonform waren, jedenfalls soweit sich diese spontan gebildet haben und nicht auf Flächen durchgeführt wurden, bei denen ein bestätigtes Versammlungsverbot vorlag oder eine Auflösung erfolgte.
https://demokratischerwiderstand.de/aktuelle-ausgabe
__________
Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
Demokratischer Widerstand
Die auflagenstärkste Wochenzeitung der Republik. Herausgegeben von Anselm Lenz, Batseba N‘diaye und Hendrik Sodenkamp mit Prof. Giorgio Agamben.
▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Meine Kolumne für die 57. Ausgabe des demokratischen Widerstandes vom 07.08.2021 Versammlungsfreiheit und Widerstandsrecht Der 01.08.2021 dürfte als der Tag in die deutsche Geschichte eingehen, an dem die Versammlungsfreiheit endgültig abgeschafft wurde.…
Lieber Markus, du hast zwar leider vollkommen recht!
‼️Das Urteil des Amtsgerichts Garmisch Partenkirchen vom 5.8.2021 ist jedoch fünf Tage nach dem schwarzen 1. August in Berlin wieder ein wahrer Lichtblick und kleiner Stern am sehr verdunkelten juristischen Himmel!
💪Wir kämpfen daher unbeirrt weiter- um die Demonstrationsfreiheit und Meinungsfreiheit, um unsere Handlungsfreiheit und vor allem um unsere Gesundheit- und die unserer Kinder und alten und schwachen Mitbürger!
👍Wir schaffen das - das Gute und Redliche werden siegen. Wir bringen die Wahrheit ans Licht und den unglaublichen Betrug weiter vor Gericht!
🌼Herzlichst deine Kollegin Beate Bahner
‼️Das Urteil des Amtsgerichts Garmisch Partenkirchen vom 5.8.2021 ist jedoch fünf Tage nach dem schwarzen 1. August in Berlin wieder ein wahrer Lichtblick und kleiner Stern am sehr verdunkelten juristischen Himmel!
💪Wir kämpfen daher unbeirrt weiter- um die Demonstrationsfreiheit und Meinungsfreiheit, um unsere Handlungsfreiheit und vor allem um unsere Gesundheit- und die unserer Kinder und alten und schwachen Mitbürger!
👍Wir schaffen das - das Gute und Redliche werden siegen. Wir bringen die Wahrheit ans Licht und den unglaublichen Betrug weiter vor Gericht!
🌼Herzlichst deine Kollegin Beate Bahner
Forwarded from Friedemann Däblitz
Urteil_geschwärzt OCR_highlight.pdf
6.7 MB
🔴💥‼️😊Die KNALLER-ENTSCHEIDUNG des AG Garmisch-Partenkirchen vom 5.8.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 - liegt nun auch in schriftlicher Abfassung vor.🙏🏼🙏🏼🙏🏼
⚡️Ich veröffentliche sie mit Protokoll der Beweisaufnahme und habe die relevantesten Gesichtspunkte hervorgehoben. Bitte teilen!!!
IBAN: DE80110101002321995675
BIC: SOBKDEBBXXX
Inhaber: Friedemann Däblitz
@RA_Friede
⚡️Ich veröffentliche sie mit Protokoll der Beweisaufnahme und habe die relevantesten Gesichtspunkte hervorgehoben. Bitte teilen!!!
Es wurde damit Alles zum Thema gesagt. Jede weitere Entscheidung pro Maskenpflicht im Freien, egal ob von der Politik oder den Verwaltungsgerichten, gibt sich spätestens jetzt der Lächerlichkeit preis. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Rechtsmittel eingelegt. (❗️Teilen ❗️)⚡️
Wer meine öffentliche Arbeit unterstützen möchte:IBAN: DE80110101002321995675
BIC: SOBKDEBBXXX
Inhaber: Friedemann Däblitz
@RA_Friede
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Dr. Peter McCullough - Beendet die Pandemie mit 5 COVID-Fakten
1. Das Virus verbreitet sich nicht asymptomatisch.
2. Wir sollten niemals asymptomatische Menschen testen.
3. Die natürliche Immunität ist robust, vollständig und dauerhaft.
4. COVID-19 ist leicht zu Hause zu behandeln.
5. Die derzeitigen Impfstoffe sind veraltet, unsicher und für den menschlichen Gebrauch ungeeignet.
1. Das Virus verbreitet sich nicht asymptomatisch.
2. Wir sollten niemals asymptomatische Menschen testen.
3. Die natürliche Immunität ist robust, vollständig und dauerhaft.
4. COVID-19 ist leicht zu Hause zu behandeln.
5. Die derzeitigen Impfstoffe sind veraltet, unsicher und für den menschlichen Gebrauch ungeeignet.
Forwarded from Nitya D.Stahl
Du musst es lesen, um es zu glauben! Direkt von der CDC, sie schaffen "Lager", um Personen mit hohem Risiko vorübergehend umzusiedeln Und wer ist eine Person mit hohem Risiko? Deine Mutter? Dein Mann? Deine Frau? Dein Kind?
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/global-covid-19/shielding-approach-humanitarian.html
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/global-covid-19/shielding-approach-humanitarian.html
▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Du musst es lesen, um es zu glauben! Direkt von der CDC, sie schaffen "Lager", um Personen mit hohem Risiko vorübergehend umzusiedeln Und wer ist eine Person mit hohem Risiko? Deine Mutter? Dein Mann? Deine Frau? Dein Kind? https://www.cdc.gov/coronavirus/2019…
Ab ins QZ - es dauert nicht mehr lange, dann zeigt die tyrannei ihr wahres Gesicht!
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Ärzte für Aufklärung Flyer für die Demonstration am Sa. 14.08. um 15 Uhr in Leipzig auf dem Augustusplatz
Forwarded from Friedensbewegung_Bundesweit
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
🟡🔹🟡🔹🟡🔹🟡🔹🟡🔹🟡
#b2808 #WirInBerlin #UndWoBistDu
#WirSehenUnsAlleInBerlin
ℹ️Mehr Infos findet ihr unter
folgenden Telegramkanälen:
🟡 Aufzug 28.-29.08.21 Infokanal:
@aufzug28082021
🟡 28.-29.08.21 Aufzug Diskussions&Austauschgruppe:
@Aufzug280821DiskussionAustausch
🟡 Für unseren Aufzug am 28.08.21 suchen wir Ordner, die uns unterstützen. Du bist dabei❓ Dann trete in unsere Ordner Gruppe ein:
➡️ @OrdnerundHelfer
#b2808 #WirInBerlin #UndWoBistDu
#WirSehenUnsAlleInBerlin
ℹ️Mehr Infos findet ihr unter
folgenden Telegramkanälen:
🟡 Aufzug 28.-29.08.21 Infokanal:
@aufzug28082021
🟡 28.-29.08.21 Aufzug Diskussions&Austauschgruppe:
@Aufzug280821DiskussionAustausch
🟡 Für unseren Aufzug am 28.08.21 suchen wir Ordner, die uns unterstützen. Du bist dabei❓ Dann trete in unsere Ordner Gruppe ein:
➡️ @OrdnerundHelfer